15 Jahre Debatte – und die gleiche blinde Stelle
Als ich im August 2011 bei Zeit Online einen Leserartikel unter dem Titel „Das gemeinsame Ja zum Kind“ veröffentlichte, war ich auf Widerspruch gefasst. Dass er ihn in dieser Form ernten würde, hat mich dennoch überrascht. In der Mehrheit der 510 Kommentare wurde die Forderung – auch Männern das Recht auf selbstbestimmte Familienplanung zuzugestehen – abgelehnt, und die Gegenargumente waren erstaunlich vertraut. Die KritikerInnen warfen mir sinngemäß dasselbe vor, was konservative Männer in den 1960er Jahren den Feministinnen entgegengeschleudert hatten, als diese für das Recht auf Abtreibung stritten: Wer nur verantwortungslosen Sex wolle, solle verhüten, sich sterilisieren lassen – oder eben auf Sex verzichten.
Jene mit einer positiveren Grundhaltung lieferten noch ein drittes Argument: „Nette Idee, lässt sich aber nicht mit unserer Grundordnung vereinbaren.“ Das stimmt sogar – aber es offenbart einen Widerspruch, der selten ausgesprochen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat bei der Lockerung des §218 festgestellt, dass der Gesetzgeber keine Regelungen erlassen darf, die Frauen eher zur Abtreibung motivieren könnten. Der Wegfall der Unterhaltspflicht wäre eine solche Regelung. Soweit, so nachvollziehbar. Aber die Lösung, die der Staat daraus ableitet, ist bemerkenswert: Um die Entscheidungsfreiheit der Frau vor äußeren Einflüssen zu schützen, zwingt er einen Dritten, die finanziellen Konsequenzen ihrer Entscheidung zu tragen. Sie soll frei entscheiden – er soll zahlen. Die Grundordnung schützt ihre Autonomie auf Kosten seiner. Vielleicht ist es an der Zeit, sie nicht als unveränderliche Wahrheit zu behandeln, sondern als das, was sie ist: eine Entscheidung – getroffen zu einer Zeit, in der Gleichberechtigung noch ein anderes Fundament hatte als heute.
Fünfzehn Jahre sind seitdem vergangen. Roe v. Wade wurde in den USA kassiert und hat die internationale Debatte neu entfacht. In Deutschland haben wir §218 und §219a erneut diskutiert. Aber die eine Frage, die ich damals stellte, wird noch immer nicht ernsthaft gestellt: Warum hat nur eine Seite das Recht, Nein zu sagen?
Die Frage ist inzwischen auch im feministischen Mainstream angekommen. Alice Schwarzer formulierte es in der Welt so: „Wenn ein Mann, der nicht allein verantwortlich ist für die Schwangerschaft, nicht einsteigen will, sollte er in den ersten drei Monaten die Möglichkeit haben, Ja zu der Vaterschaft zu sagen oder Nein. Innerhalb einer engen Frist, sagen wir eine Woche.“ Ein bemerkenswerter Satz aus dem Mund der Frau, die den deutschen Feminismus wie keine andere geprägt hat – und dem Standardvorwurf, diese Forderung sei antifeministische Randposition, damit den Boden entzieht. (Die Welt, 4. Juni 2021)

Gleiche Handlung, ungleiche Konsequenzen
In Deutschland muss seit fast dreißig Jahren keine Frau mehr gegen ihren Willen Mutter werden. Genau genommen gilt das – mit etwas höheren Hürden durch die damalige Indikationslösung – schon seit den 1970er Jahren. Das ist ein gesellschaftlicher Fortschritt, den niemand ernsthaft rückgängig machen möchte.
Aber dieser Fortschritt hat eine strukturelle Asymmetrie hinterlassen, über die wir kaum reden: Eine Frau, die schwanger wird, hat die Möglichkeit, diese Entscheidung für sich zu treffen. Sie kann Mutter werden, oder sie kann es nicht werden. Ihr Partner hat diese Wahl nicht. Haben beide denselben Verhütungsunfall, dieselbe ungewollte Schwangerschaft – dann entscheidet sie. Er trägt, was auch immer sie entscheidet. Dass eine 24-jährige Frau das Recht hat, eine Schwangerschaft straffrei zu beenden, weil ein Kind ihre Lebensplanung über den Haufen werfen würde, ist heute selbstverständlich und richtig. Warum sollte derselbe Verhütungsunfall einem gleichaltrigen Mann die nächsten 21 Jahre seines Lebens strukturieren dürfen – ohne dass er in diese Entscheidung einbezogen wird?
Das Argument „Es geht euch doch nur ums Geld“
Diese Frage wird regelmäßig mit dem Einwand abgetan, es gehe den Männern in Wirklichkeit nur ums Geld – also darum, Unterhaltszahlungen zu vermeiden. Das ist eine Verkürzung, die der Debatte nicht gerecht wird. Aber ignorieren wir sie nicht, sondern nehmen wir sie ernst.
Ja, Geld spielt eine Rolle. Die finanziellen Konsequenzen ungewollter Vaterschaft sind erheblich: Beim Mindestsatz für Einkommen unter 1.900 € netto summiert sich der Kindesunterhalt über 21 Jahre – mit Zinsen – auf weit über 200.000 €. Für jemanden mit einem mittleren Einkommen ist das keine abstrakte Zahl, sondern eine Weichenstellung für Jahrzehnte: Berufswahl, Wohnort, Rentenvorsorge, die Frage, wann und ob man sich eine erneute Elternschaft mit einer anderen Partnerin leisten kann.
Aber Geld ist nicht der eigentliche Punkt. Der eigentliche Punkt ist derselbe, den Frauen zu Recht benennen, wenn sie für das Recht auf Abtreibung streiten: dass man sein Leben planen können muss. Dass ein Verhütungsunfall kein lebensveränderndes Drama sein sollte. Dass Selbstbestimmung nicht an der Tür des Schlafzimmers endet.

Stealthing funktioniert in beide Richtungen – das Recht aber nicht
Es gibt einen weiteren Fall, der über den Verhütungsunfall hinausgeht und noch weniger diskutiert wird: die gezielte Manipulation der Verhütung.
In Deutschland und zunehmend in anderen Ländern gilt das heimliche Entfernen des Kondoms durch den Mann – Stealthing – zu Recht als strafbare Handlung. Es ist ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung der Frau. Das ist richtig.
Aber die Umkehrung? Wenn eine Frau ihrem Partner sagt, sie nehme die Pille, und es stimmt nicht – dann ist das kein Straftatbestand. Es ist allenfalls ein zivilrechtlicher Randfall, der in der Praxis nirgendwo landet. Und es schafft die Basis für eine Vaterschaft, der der Mann nie zugestimmt hat.
Hinzu kommt die strukturelle Verletzlichkeit, die sich aus der Asymmetrie verfügbarer Verhütungsmittel ergibt. Eine Frau kann unbemerkt verhüten. Ein Mann kann das nicht. Sobald in einer längeren Beziehung das Kondom wegfällt – weil sie sagt, sie kümmere sich darum – ist er darauf angewiesen, ihr zu vertrauen. Was soll er sonst sagen? „Ich glaube dir nicht“ – und damit die Beziehung grundsätzlich infrage stellen? Das ist keine realistische Option, die man Menschen ernsthaft zumuten kann.
Diese Verletzlichkeit ist kein Randproblem. Sie ist die direkte Folge davon, dass es für Männer bis heute keine diskrete, reversible, zuverlässige Verhütungsmethode gibt. Solange das so bleibt, ist die Forderung „Verhüt doch selbst“ nicht nur unzureichend – sie ist zynisch. Was das konkret bedeutet, hat der Stern in einem eindrücklichen Porträt dokumentiert: Ein junger Mann, der auf Manipulation der Verhütung hereingefällen war, erhielt vom Rechtsanwalt denselben Rat, den Gesellschaft und Institutionen ihm auf jede erdenkliche Weise signalisierten: „Zahlen und schweigen.“ (Stern, Nr. 33/2020)

Verhütung als Scheinlösung
„Hättest du eben verhüten sollen“ ist das männliche Äquivalent zu dem, was Frauen bis in die 1970er Jahre zu hören bekamen, wenn eine ungewollte Schwangerschaft ihre Lebensplanung bedrohte. Wir erkennen inzwischen, dass das keine Antwort war – für Frauen. Für Männer gilt dieselbe Antwort offenbar noch immer als ausreichend.
Das Kondom in einer langjährigen Beziehung, in der andere Verhütungsmittel vereinbart wurden, ist keine realistische Dauerlösung. Und die Vasektomie – der Ratschlag, der in diesen Diskussionen regelmäßig fällt – ist das männliche Pendant zu dem, was man einer schwangeren Frau kaum sagen würde: „Lass dich halt sterilisieren.“ Wer noch keine Kinder hat oder sich weitere vorstellen kann, sollte nicht vor die Wahl gestellt werden, dauerhaft auf Nachkommen zu verzichten oder im Falle eines Verhütungsunfalls keine Wahl zu haben. Es gibt seit Jahren technisch ausgereifte Konzepte für eine reversible, dauerhafte männliche Verhütung – das Prinzip des Vas-Okklusionsverfahrens, bekannt unter dem Projektnamen Vasalgel. Die klinische Entwicklung verlief schleppend, unter anderem weil der kommerzielle Anreiz fehlt: Ein Mittel, das nur alle zehn Jahre aufgefrischt werden muss, konkurriert schlecht mit einem täglich einzunehmenden Hormonpräparat. Das ist kein Naturgesetz. Es ist eine Marktentscheidung.
Was „familiäre Selbstbestimmung“ konkret bedeutet
Die feministische Juristin und ehemalige Präsidentin der National Organization for Women, Karen DeCrow, hat das Argument klar formuliert: Da Frauen das Recht haben zu entscheiden, ob sie Eltern werden wollen, sollten Männer dasselbe Recht haben. Gleichberechtigte Frauen, die unabhängige Entscheidungen über ihr Leben treffen, sollten nicht erwarten, dass Männer diese Entscheidungen finanzieren.
Das ist keine antifeministische Provokation. Es ist eine konsequente Anwendung des Gleichheitsgedankens.
Was würde ein solches Recht konkret bedeuten? Nicht das Recht, eine Abtreibung zu erzwingen – das wäre ein Eingriff in die körperliche Selbstbestimmung der Frau und steht nicht zur Debatte. Sondern das Recht, innerhalb einer definierten Frist – analog zur gesetzlichen Bedenkzeit bei der Abtreibung – rechtlich zu erklären, dass man die Vaterschaft nicht übernehmen wird. Eine Frau, die danach entscheidet, das Kind auszutragen, trägt diese Entscheidung allein – und ihre finanziellen Konsequenzen ebenfalls. Ja, das klingt hart. Aber es ist nicht härter als das, was wir Frauen zugestehen: die Möglichkeit, eine Entscheidung zu treffen, die der andere Partner vielleicht nicht teilt.

Das eigentliche Rollenbild
Es gibt ein Argument, das in diesen Diskussionen selten explizit gemacht wird, aber implizit immer mitschwingt: Männer sind diejenigen, denen man Konsequenzen zumuten kann. Frauen brauchen Schutz, Netze, Optionen. Männer tragen Verantwortung, auch wenn sie keine Wahl hatten.
Das ist, auch wenn es paradox klingt, ein zutiefst patriarchales Rollenbild – nur diesmal von Teilen des Feminismus verteidigt. Männer als naturgegebene Verantwortungsträger, Frauen als schutzbedürftige Entscheiderinnen. Wer Gleichberechtigung ernst nimmt, sollte dieses Bild unbequem finden.
Und wer sich fragt, warum der Anteil von Frauen in den Vorstandsetagen der DAX-Unternehmen trotz aller Bemühungen so hartnäckig niedrig bleibt, sollte vielleicht auch hier suchen: Wem vertraut eine Gesellschaft eher die Führung eines Unternehmens an – einem Mann, den sie seit Kindheit darin trainiert hat, Verantwortung ohne Netz und doppelten Boden zu tragen? Oder einer Frau, der sie in jeder biografischen Krisensituation das Recht zugesteht, sich der Verantwortung zu entledigen? Das ist keine Anklage gegen Frauen. Es ist eine Frage nach der kulturellen Grundlage, auf der solche Strukturen überhaupt erst entstehen können.
Ich habe drei Kinder großgezogen, zwei davon als alleinerziehender Vater ohne Kindesunterhalt. Ich weiß, was Elternverantwortung bedeutet, und ich kenne ihr Gewicht. Genau deshalb halte ich es für falsch, sie als unvermeidliche Pflicht zu begreifen – ein Framing, das in Debatten über Care-Arbeit erstaunlich selten hinterfragt wird. Kinder sollten das Ergebnis einer freien Entscheidung sein, nicht einer aufgezwungenen. Als Vater zweier Kinder, deren Mutter heute offen darüber sinniert, dass es für alle besser gewesen wäre, hätte sie sich mit zwanzig sterilisieren lassen, habe ich erlebt, was es mit Kindern macht, wenn sie das Gefühl bekommen, als Last in die Welt gesetzt worden zu sein. Das Argument „denk ans Kind“ wird in dieser Debatte regelmäßig gegen die Selbstbestimmung des Mannes ins Feld geführt. Ich würde es umdrehen: Genau weil wir ans Kind denken sollten, braucht es Eltern, die sich aus freien Stücken für es entschieden haben. Gemeinsam.
Was das „Nein“ noch löst
Es gibt ein Argument, das in Debatten um die rechtliche Gleichstellung von Vätern immer wieder auftaucht und das bisher kaum zu entkräften war: Was ist mit dem One-Night-Stand, dessen Erzeuger plötzlich mit automatischem Sorgerecht ausgestattet wird? Was ist mit dem narzisstischen Ex-Partner, der den Zwangsunterhalt als Hebel nutzt, um jahrelang Rechtsstreitigkeiten gegen Mutter und Kind zu führen? Soll man solchen Männern wirklich Anspruch auf Elternzeit, Wechselmodell oder gemeinsames Sorgerecht einräumen?
Diese Einwände sind nicht unplausibel. Aber sie zerplatzen in dem Moment, in dem der Mann die Möglichkeit hatte, Nein zu sagen – und stattdessen Ja gesagt hat. Wer innerhalb einer gesetzlichen Frist bewusst erklärt, Verantwortung für dieses Kind übernehmen zu wollen, hat eine freie Entscheidung getroffen. Kein One-Night-Stand-Erzeuger, der sich nicht zuständig fühlt, würde diese Erklärung abgeben. Kein Narzisst, dem es nur ums Druckmittel geht, hätte damit eine Handhabe – denn das Kind wäre schlicht nicht sein rechtliches Kind.
Im Gegenzug wäre es nur fair: Wer Ja sagt, bekommt dieselben Rechte wie die Mutter. Automatisches gemeinsames Sorgerecht, gleichberechtigter Anspruch auf Elternzeit, das Wechselmodell als Regelfall statt als Ausnahme. Kein Kampf vor dem Familiengericht um das, was ohnehin selbstverständlich sein sollte.
Das Opt-out wäre also nicht nur eine Frage der Selbstbestimmung des Mannes. Es wäre der Schlüssel zu einem Familienrecht, das endlich beide Elternteile als gleichberechtigte Partner begreift – und Kinder nicht länger als Verhandlungsmasse zwischen ungleichen Parteien.
15 Jahre später
Die Reaktionen auf meinen Artikel von 2011 haben sich in den seither geführten Debatten nicht wesentlich verändert. Roe v. Wade hat die internationale Diskussion über reproduktive Rechte neu belebt – aber fast ausschließlich in eine Richtung: Wie schützen wir das Recht der Frau? Das ist wichtig. Es ist aber nicht vollständig.
Eine Gesellschaft, die Selbstbestimmung wirklich ernst nimmt, muss auch fragen: Wie gestalten wir ein Familienrecht, das beide Elternteile als gleichberechtigte Entscheidungsträger begreift? Wie schaffen wir Verhütungsoptionen, die Männern echte Wahlmöglichkeiten geben? Und wie führen wir eine Debatte über reproduktive Verantwortung, ohne dabei eine Seite von vornherein aus der Gleichung zu streichen?
Diese Fragen sind unbequem. Sie waren es 2011. Sie sind es heute noch. Das macht sie nicht weniger notwendig.
Erstmals erschienen als Leserartikel bei Zeit Online, August 2011. Überarbeitet zum 15. Jahrestag, 2026.

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