oder warum die Instrumentalisierung von Einzelfällen im Sexualstrafrecht schon immer eine dumme Idee war
Die Debatte ist wieder da. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig setzt sich auf EU-Ebene für eine »Nur Ja heißt Ja«-Regelung im Sexualstrafrecht ein, die Grünen im Bundestag haben das Thema gerade mit einem Fachgespräch neu auf die Agenda gesetzt, und in 14 EU-Staaten gilt das Zustimmungsprinzip bereits. Das Argument dahinter: Eine moderne Frau solle nicht mehr beweisen müssen, dass sie »Nein« gesagt hat – stattdessen müsse der Mann beweisen, dass ein »Ja« vorlag. Eine gut gemeinte Idee. Aber abgesehen von der Tatsache, dass dies eine Beweislastumkehr bedeutet, in der der vermeintliche Täter plötzlich seine Unschuld beweisen muss werden Frauen hier absolut infantilisiert: weil sie offenbar davon ausgeht, dass es eine erwachsene Frau überfordert, ihr Nein angemessen verständlich zu machen.
Dabei hat schon die letzte Anpassung des Sexualstrafrechts 2016 demonstriert, wie unsinnig es ist, mit der populistischen Aufbereitung von Einzelfällen Politik zu machen. vor allem wenn es Tür und Tür öffnet, um für Frust und Rachegefühle das Sexualstrafrecht zu instrumentalisieren
Es ist faszinierend, mit welcher Naivität die Diskussionen um den Fall Gina Lisa Lohfink geführt wurden. In einem vielbeachteten Blogbeitrag war zu lesen: »Obwohl sie ihre Vergewaltigung nachweisen kann, wird sie der Falschaussage bezichtigt und soll 24.000 Euro Strafe zahlen.« Genauso gut hätte man schreiben können: »Obwohl die Beschuldigten die Einvernehmlichkeit des Sexes mit dem vollständigen Video belegen konnten, wurde gegen sie wegen Verdachts auf Vergewaltigung ermittelt.«
Wenn man siebenundzwanzig Minuten Video auf drei »Hör auf« und zwei »Nein« reduziert, mag es so aussehen, als beweise dieser Ausschnitt irgendetwas. Aber es ist übler Populismus, so zu tun, als habe die Staatsanwaltschaft allein aufgrund dieses kurzen Clips entschieden, dass keine Vergewaltigung vorlag. Die zuständige Staatsanwältin war in Berliner Justizkreisen als jemand bekannt, die Verbrechen an Frauen mit harter Hand verfolgte – ihr wurde sogar vorgeworfen, im Fall des Sohnes von Uschi Glas überzogen hart vorzugehen. Selbst der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann, seit Langem Verfechter des Grundsatzes »Nein heißt Nein«, verteidigte die Arbeit seiner Staatsanwälte nach eigenem Aktenstudium ausdrücklich.
Dem Opfer wurde geglaubt. Eine Hausdurchsuchung zur Beweissicherung ist im Rechtsstaat kein leichtfertiger Schritt. Erst die Sichtung des vollständigen Materials – das keinerlei Anzeichen für Drogeneinfluss oder mangelndes Einvernehmen lieferte – machte eine Falschbeschuldigung wahrscheinlicher als eine Vergewaltigung.
Wenn im feministischen Diskurs der Narrativ gepflegt wird, Frauen werde grundsätzlich nicht geglaubt, dann widerspricht gerade dieser Fall dem: Man glaubte ihr. Man ermittelte. Und man kam nach vollständiger Beweissicherung zu einem anderen Ergebnis, als die Unterstützergruppen es wollten. Das ist kein Versagen des Systems, sondern seine Funktion.
Die fatalen Konsequenzen des Missbrauchs mit dem Missbrauchsvorwurf
Was passiert, wenn ein Instrument systematisch missbraucht wird, lässt sich am Beispiel der Missbrauchsvorwürfe in Sorgerechtsstreitigkeiten ablesen. In 30 bis 40 Prozent der Hochkonfliktfälle wird irgendwann ein Missbrauchsvorwurf – meist gegen den Vater – ins Spiel gebracht. Zu 95 Prozent erweist er sich als falsch.
Jene Frauen, die diesen Vorwurf in der Vergangenheit bequem und weitgehend konsequenzlos genutzt haben, um den Vater aus dem Leben ihrer Kinder zu entfernen, haben eine Situation geschaffen, in der echten Missbrauchsvorwürfen in Trennungssituationen vielerorts pauschal nicht mehr geglaubt wird. Die Reaktion von Jugendamt, Familienberatung und Familienrichterinnen lautet dann mitunter nur noch: »Damit wollen Sie jetzt nicht ernsthaft kommen, oder?«
Keine Frau hat es verdient, bei einer echten Vergewaltigungsanzeige so empfangen zu werden. Kein Kind, das wirklich unter einem übergriffigen Elternteil leidet, darf so abgefertigt werden. Dass es trotzdem passiert, liegt nicht an abstrakten Schutzlücken im Gesetz, sondern daran, dass Falschanzeigen das Vertrauen in das System erodiert haben.
Deshalb ist es absolut angebracht, bei einem Freispruch, der nicht nur auf »im Zweifel für den Angeklagten« beruht, automatisch zu prüfen, ob eine mutwillige Falschbeschuldigung vorliegt – allein damit künftige Opfer sexueller Gewalt noch ernst genommen werden.
Ob jemand der Falschbeschuldigung schuldig ist, haben Gerichte zu entscheiden – nicht Unterstützergruppen, die mit ihrem Hashtag der Medienschlacht eine sportliche Note verleihen wollen.
Das Gedankenexperiment: Was wäre ein #TeamHorstArnold gewesen?
Einen kontroversen Einzelfall zu instrumentalisieren, um das Sexualstrafrecht so weit zu verändern, bis auch die paranoideste Interessenvertretung zufrieden ist, ist keine Lösung – in keine Richtung.
Denn was das Instrumentalisieren von Einzelfällen so gefährlich macht, zeigt folgendes Gedankenexperiment: Horst Arnolds Leben wurde durch eine Vergewaltigungsanzeige ruiniert. Fünf Jahre saß er unschuldig im Gefängnis. Auch als die Falschbeschuldigung zehn Jahre nach seiner Verurteilung nachgewiesen wurde, durfte er nicht mehr als Lehrer arbeiten – seine Rehabilitation blieb aus, obwohl seine Unschuld feststand. Er verbrachte die letzten Jahre seines Lebens als Hartz-IV-Empfänger und starb, bevor er einen Cent der ihm zugesprochenen Entschädigung von 25 Euro pro Hafttag gesehen hatte.
Wäre es aufgrund dieses eklatanten Unrechts nicht angebracht gewesen, ein populistisches #TeamHorstArnold zu gründen und das Sexualstrafrecht so zu ändern, dass Anzeigende künftig erst einmal wie Tatverdächtige behandelt werden und ihren Vorwurf stichhaltig beweisen müssen, bevor der Beschuldigte in Haft genommen wird? Der Fall Kachelmann wäre damit vermutlich glimpflicher verlaufen.
Trotzdem wäre eine solche Änderung natürlich eine Katastrophe für jedes echte Opfer sexueller Gewalt. Und genau deshalb verbietet sich der Reflex, aus Einzelfällen pauschale Systemkorrekturen abzuleiten – in beide Richtungen.
Es ist dabei eine durchaus positive Errungenschaft des Rechtssystems, dass es heute keine Rolle mehr spielt, ob das Opfer zuvor jahrelang eine Beziehung mit dem Täter geführt hat oder seinen Lebensunterhalt mit der Vermarktung seiner Attraktivität verdient. Herr Kachelmann wurde aufgrund der Aussage seiner Ex-Geliebten mit der gleichen Strenge verfolgt, als hätte ihn eine Überwachungskamera beim Übergriff auf eine wildfremde Person gefilmt. Auch die Ermittlungen gegen Gina Lisa Lohfinkas vermeintliche Täter wären gar nicht erst aufgenommen worden, wenn man einer leicht bekleideten Frau, von der es bereits Sexvideos im Netz gibt, bei Polizei und Staatsanwaltschaft pauschal nicht glauben würde.
Aber gerade weil das System so offen mit Opfern umgehen kann, müssen jene, die es aus Rache oder anderen Motiven instrumentalisieren, konsequent zur Rechenschaft gezogen werden.
In einem Rechtsstaat, der Zeugen nicht nach Geschlecht privilegiert, kann es kein »lieber ein weiterer Horst Arnold, als eine weitere Gina Lisa« geben. Auch ein »Nein«, das im Schlafzimmer unter vier Augen geflüstert wird, muss im Rechtsstaat beweisbar sein. Zur Aufnahme von Ermittlungen muss eine Anzeige ein Mindestmaß an Plausibilität aufweisen.
Denn das zeigen die Fälle von Horst Arnold, Jörg Kachelmann, Dominique Strauss-Kahn und vielen anderen: Allein eine Anzeige wegen Vergewaltigung kann – selbst bei späterem Freispruch – die gesellschaftliche Existenz vernichten. Der Freispruch von Horst Arnold, knapp zehn Jahre nach der Falschbeschuldigung, hat ihn nicht rehabilitiert. Seine Beziehung war zerstört. Er durfte nicht mehr als Lehrer arbeiten – auch nachdem seine Unschuld nachgewiesen war. Von der ihm zugesprochenen Entschädigung hat er nie einen Cent gesehen.
Oder kennt noch jemand den Namen Andreas Türck? Am 23. März 2004 beurlaubte ihn ProSieben, als Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn erhoben wurden. Zwei Monate später wurde er entlassen. Obwohl er bereits 2005 auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen wurde, dauerte es acht Jahre, bis er das nächste Mal als Moderator – beim deutlich kleineren Sender Kabel 1 – vor der Kamera stand.
Warum Anzeigen scheitern – die Zahlen
Die schlechte Verurteilungsquote bei Sexualdelikten, die immer wieder beklagt wird, hat nachvollziehbare Gründe. Laut einer Aktenanalyse des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – einer Organisation, der man keine maskulinischen Tendenzen unterstellen kann – sieht die Verteilung bei 100 Anzeigen so aus:
- Täter nicht identifiziert: 20
- Opfer kooperiert nicht: 13
- Falsche Anschuldigung: 3
- Mangelnde Beweise: 14
- Keine Beweise für sexuellen Übergriff: 20
- Kein öffentliches Interesse: 3
- Unbekannt: 4

69 Prozent der Verfahren werden wegen mangelnder Beweislage, fehlender Kooperation, Rückzug der Anzeige oder weil der Täter schlicht nicht ermittelt werden konnte eingestellt. Von den Verfahren, die zur Hauptverhandlung kommen, enden 85 Prozent mit einer Verurteilung. Das ist keine schlechte Quote – das ist Rechtsstaatlichkeit.
Auch eine Verschärfung des Strafrechts wird daran strukturell nichts ändern. Wie der Jurist Thomas Fischer es in seiner Zeit-Online-Kolumne »Zum letzten Mal: Nein heißt Nein« formulierte: »Das bloße Machen eines Gesetzes löst weder Beweisfragen noch Dunkelzifferfragen noch Gerechtigkeitsfragen.«
Frauen wird dabei durchaus schneller geglaubt, als manche Opferlegenden vermuten lassen. Männer wie Abdullah F. – der heimlich einen Videomitschnitt des einvernehmlichen Sexaktes gemacht hatte, der ihn rettete – oder ein weiterer Beschuldigter, dessen Haftbefehl schon unterschrieben war, als er eine SMS des vermeintlichen Opfers vorlegen konnte (»Hallo, können wir heute Abend Sex haben?«), wurden allein aufgrund der Aussagen der Anzeigeerstatterinnen in Untersuchungshaft genommen. Beide hatten Glück. Ralf Witte, Karl-Heinz Wulfhoorst und Herbert Becker hatten das nicht.
Arschlochhaftigkeit ist kein Geschlechtsmerkmal
Rund 6 Prozent der Bevölkerung weisen im Laufe ihres Lebens Symptome einer Borderline-Persönlichkeitsstörung auf – bei unter 29-Jährigen sogar bis zu 9 Prozent. Hinzu kommen nach DSM-IV etwa 3 Prozent der Männer und 1 Prozent der Frauen mit dissozialer Persönlichkeitsstörung: Menschen, die soziale Verpflichtungen missachten, eine niedrige Frustrationsschwelle haben und dazu neigen, andere zu beschuldigen und das eigene Verhalten zu rationalisieren.
Das bedeutet: Unter Frauen gibt es nicht ausschließlich schützenswerte Opfer. Ebenso wenig gibt es unter Männern nur weiße Ritter. Arschlochhaftigkeit ist kein Geschlechtsmerkmal.
Solange wir keine Dystopie anstreben, in der allen Menschen eine staatlich verordnete Einheitssozialisation übergestülpt wird, wird es immer einen gewissen Anteil antisozialer Persönlichkeiten geben – bei beiden Geschlechtern. Und es ist wahrscheinlich, dass jeder irgendwann einmal mit so jemandem zu tun bekommt. Um von ihnen Schaden zu nehmen, muss man ihnen gegenüber weder übergriffig noch nachlässig gewesen sein – das zeigen die Fälle von Horst Arnold und anderen.
Wenn ein Politiker öffentlich konstatiert, jeder noch so gut erzogene Mann sei ein potenzieller Vergewaltiger, hat das keine Konsequenzen. Man stelle sich vor, eine Ministerin hätte nach einem vergleichbaren Fall gesagt: »Als Frau weiß ich, jede noch so gut erzogene Frau ist eine potenzielle Falschbeschuldigerin.« Beide Aussagen sind logisch äquivalent – »potenziell« bedeutet schließlich nur »der Möglichkeit nach«. Aber die gesellschaftlichen Konsequenzen wären diametral unterschiedlich.
Eine Gesellschaft, die das Böse nur einem Geschlecht zuschreibt, obwohl die meisten Männer heutzutage von Frauen erzogen wurden, ist nicht feministisch. Sie ist sexistisch.
Der Gesetzgeber ist gefordert, Opfer beider Geschlechter vor antisozialen Persönlichkeiten zu schützen und diese zur Rechenschaft zu ziehen. Stattdessen werden männliche Negativfälle gnadenlos pauschalisiert, während die Erwähnung weiblicher Negativfälle als »Victim Blaming« aus dem öffentlichen Bewusstsein getilgt werden soll. Das kennen wir auch aus dem Familienrecht: Unterhaltssäumige Väter werden jährlich durch die Presse getrieben. Über unterhaltssäumige Mütter, deren Zahlungsmoral statistisch schlechter ist, verliert man kein Wort.
Der Mythos des Victim Blamings
Sobald jemand Tipps gibt, wie man das Risiko verringern kann, Opfer zu werden, wird er – zumindest wenn es um Vergewaltigung geht – sofort mit dem Vorwurf des Victim Blamings überschüttet. Dabei ist es schlicht naiv zu glauben, selbst die strengsten Gesetze könnten alle Bürger vor Menschen schützen, die sich um Gesetze nicht scheren.
Der Vater, der seiner Tochter rät, auf ihren Alkoholkonsum zu achten, schreibt ihr keine Schuld zu. Er will verhindern, dass sie ein traumatisierendes Erlebnis macht. Das hat nichts damit zu tun, ob der Täter im Schadensfall verurteilt wird. Schuld hat immer der Täter – aber das ist von der Frage, wie man die eigene Verletzlichkeit minimiert, vollkommen unabhängig.
Das bestätigen auch die strukturellen Zahlen: Zu knapp 70 Prozent geschehen Vergewaltigungen in privaten Räumen, meist ohne Zeugen und ohne eindeutige körperliche Spuren. Mangels Beweisen sind diese Taten noch schwerer zu verfolgen als andere Delikte. Daran ändert keine Gesetzesänderung etwas – auch keine gut gemeinte.
Es spricht auch für keine »Vergewaltigungskultur«, wenn es noch immer Menschen gibt, die diese Verbrechen begehen. Sonst lebten wir auch in einer Mord-, Einbruchs- und Volksverhetzungskultur. Ein Jörg Kachelmann, der nach seinem Freispruch sofort ein großes Angebot von einem Privatsender bekommen hätte – das wäre ein Zeichen von Vergewaltigungskultur. Das Gegenteil war der Fall.
Was man einem Sohn mit auf den Weg geben kann
Welche praktischen Ratschläge könnte man einem Sohn geben, um ein Schicksal wie das von Horst Arnold zu vermeiden? Offen gestanden: deutlich weniger, als jene, mit denen man nach feministischer Logik gegenüber seiner Tochter zum »Victim Blamer« wird.
»Verzichte auf Sex«? Das sollte man sich mal trauen, einer Frau zu raten. »Tue nie etwas gegen den Willen einer Frau.« Zählt Schlussmachen auch dazu? »Mach einen großen Bogen um Menschen, die nie gelernt haben, ein Nein zu akzeptieren.« Wenn man das bloß so schnell herausbekäme.
Der einzige wirklich praktische Tipp lautet: Dokumentiere im Zweifelsfall den Kontext einvernehmlicher Begegnungen. Nicht aus Misstrauen, sondern weil eine Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung eine andere Qualität hat als eine wegen Ladendiebstahls. Dass man in einer Gesellschaft überhaupt so denken muss, ist das eigentliche Problem.
Der Fall Paul Nungesser illustriert das: Eine Affäre, ein paar Mal Sex, und einige Monate nach dem letzten Geschlechtsverkehr eine Vergewaltigungsanzeige. Keine Verletzungen, die nach der Beschreibung des Opfers hätten vorhanden sein müssen. Keine Ohrenzeugen für die angeblich lautstarken Hilfeschreie im hellhörigen Studentenwohnheim. Und Wochen nach der vermeintlichen Tat Nachrichten wie: »I love you Paul. Where are you!?!?!?!?!« Die Echtheit dieser Nachrichten wurde vom vermeintlichen Opfer bestätigt – erklärt wurden sie nie. Dennoch wurde die Anklägerin mit einem »Woman of Courage«-Award ausgezeichnet, während Nungesser – obwohl freigesprochen – mit Flyern konfrontiert wurde, die ihn als »Serienvergewaltiger« bezeichneten. Sein Anwalt brachte es auf den Punkt:
»Sie tarnt ihre Attacken auf Paul als Kampf für die gute Sache.«
Bemerkenswert: Pauls Mutter ist überzeugte Feministin, Mitgründerin eines feministischen Blogs, Autorin für den deutschen Frauenrat. Wenn sie hörte, dass ein Kunstprofessor von der Kraft der Matratzen-Performance schwärmte, mit der die Anklägerin zum Popstar des Rape-Culture-Hypes wurde, wurde sie nach eigenen Angaben rot vor Wut: »Da schaffen sich ein paar hochprivilegierte Frauen eine eigene Gerichtsbarkeit. Für mich hat Feminismus etwas mit sozialer Gerechtigkeit zu tun.«

Wer der Meinung ist, ein Paul Nungesser sei im Dienste einer großen Sache zu opfern, der solle sich eines bewusst machen: Auch diese Männer haben Mütter, Schwestern, Frauen. Und wer einen Eindruck davon haben möchte, wie sich das anfühlt, der sollte sich ansehen, wie die Mutter von Horst Arnold bei Markus Lanz ihr Erleben beschrieben hat.
Zwei Dinge, über die nicht diskutiert werden muss
Zum Abschluss zwei Punkte, bei denen die überwiegende Mehrheit übereinstimmt:
1. Die Männer auf dem Video mit Gina Lisa Lohfink waren echte Arschlöcher. Beim Sex zu filmen, ohne die ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten zu haben, in der Hoffnung auf ein deutsches »One Night in Paris«, ist mies. Dafür wurden sie verurteilt – die Strafe hätte ruhig höher ausfallen dürfen.
2. Nein heißt Nein. Wer mitten im Geschlechtsverkehr »Nein« hört und weitermacht, ist ein Täter – unabhängig von Vorgeschichte, Outfit oder Beziehungsstatus. Das vertritt auch der Berliner Justizsenator Heilmann, der sich gleichzeitig klar hinter die Ermittlungsarbeit seiner Staatsanwälte gestellt hat. Das Problem im konkreten Fall ist dasselbe wie beim Böhmermann-Schmähgedicht: Es kommt auf den Kontext an, in dem Worte fallen.
Wer beides ernst nimmt – den Schutz echter Opfer und die Unschuldsvermutung für Beschuldigte –, braucht keine populistischen Einzelfallkampagnen. Er braucht einen Rechtsstaat, der beides kann. Und das können unsere Gerichte – wenn man sie lässt.
Zurück zur aktuellen Debatte: »Nur Ja heißt Ja« löst das Beweisproblem nicht – es verlagert es nur. Statt »Hat sie Nein gesagt?« lautet die Frage dann »Hat sie Ja gesagt?« Wer glaubt, das sei leichter zu beweisen, hat den Mechanismus nicht verstanden. Was sich ändert, ist die Beweislast: Der Beschuldigte muss nun belegen, dass eine Zustimmung vorlag. In der Praxis bedeutet das: Wer keinen Videomitschnitt hat – und der ist, wie Abdullah F. schmerzlich erfahren hat, eigentlich verboten –, steht schlechter da als zuvor. Die Fälle von Horst Arnold, Jörg Kachelmann und Andreas Türck zeigen, was eine Vergewaltigungsanzeige auch ohne Verurteilung anrichten kann. Mit einer umgekehrten Beweislast wird das nicht besser. Es wird schlimmer.
Der Schutz von Opfern sexueller Gewalt ist ein hohes Gut. Aber ein Gesetz, das Frauen so behandelt, als seien sie nicht in der Lage, ein Nein zu formulieren, schützt keine Frauen. Es entmündigt sie. Und es schafft neue Opfer – auf der anderen Seite.
Und wenn wir uns vorstellen, dass Jugendliche künftig mehr darüber nachdenken müssen, wie sie im Zweifelsfall die Zustimmung ihrer Entjungferungspartnerin juristisch wasserdicht dokumentieren können, als darüber, wo die Klitoris ist – dann zweifle ich ernsthaft an den Aussichten dieser Generation auf entspannten Sex.
Vielleicht sind die vermeintlich Progressiven von heute einfach die modernen Nachfolger der viktorianischen Prüden des 19. Jahrhunderts. Damals wie heute gut gemeint. Damals wie heute vor allem daran interessiert, ihren Mitmenschen den unbeschwerten Sex zu verderben.

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