Wenn „früher“ automatisch „besser“ sein soll
Warum Kinderschutz kein Freifahrtschein für staatliche Erziehung ist – und warum die reflexhafte Empörung über den aktuellen AfD-Vorstoß politisch genau das Gegenteil bewirken könnte, was seine Gegner erreichen wollen.
In sechs Tagen, am 6. September 2026, wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Und im Endspurt dieses Wahlkampfs sucht man erkennbar nach griffigen Gründen, die AfD zu dämonisieren.
Einen davon liefert ihre Haltung zur frühkindlichen Sexualpädagogik. Die AfD will die „staatliche Frühsexualisierung von Kleinkindern” beenden – und zielt damit auf sexualpädagogische Elemente in den Schutzkonzepten der Kitas ebenso wie auf das, was sie „Diversitätssensibilität” nennt. Neu ist das nicht: Schon 2024 scheiterte im Magdeburger Landtag ihr Antrag „Keine Frühsexualisierung” an fünf Fraktionen.
Die Reaktion ist so vorhersehbar wie die Schlagzeile, unter der sie läuft – „Rechter Kulturkampf im Kindergarten”: Die AfD wolle Aufklärung verhindern. Sie gefährde Kinder. Sie nehme ihnen die Möglichkeit, Grenzen zu erkennen und Nein zu sagen.
Und schon die Frage, ob Sexualkunde im Kindergarten überhaupt Aufgabe des Staates sein sollte, scheint für manche derart verdächtig, dass über ihre Berechtigung gar nicht mehr diskutiert werden muss.
Ich halte die AfD weiterhin nicht für wählenswert. Gerade deshalb halte ich diese Reaktion für politisch bemerkenswert.
Denn die zugrunde liegende Frage ist weder neu noch absurd noch rechtsextrem:
Wann ist der Staat eigentlich berechtigt, Eltern in einem der intimsten Bereiche der Erziehung zu überstimmen?
Und vor allem:
Welches konkrete Problem soll damit gelöst werden?
South Park war vor 25 Jahren schon weiter
Mir begegnete diese Diskussion zum ersten Mal vor über zwanzig Jahren ausgerechnet bei South Park. Und das „ausgerechnet” ist eigentlich unangebracht, denn gerade die frühen Staffeln bieten unzählige Beispiele, in denen die Katastrophen der Kinder daraus entstehen, dass Erwachsene verklemmt sind, ihnen nicht zuhören oder unangenehme Gespräche lieber an Institutionen delegieren.
Die Folge heißt im Deutschen „Hundemelken”, im Original Proper Condom Use.
Der Ausgangspunkt ist denkbar banal: Die älteren Jungs nutzen die Naivität der Viertklässler aus und erzählen ihnen, man könne einen Hund „melken”. Was die Kinder für Milch halten, ist selbstverständlich der Samenerguss. Stan führt das neu Gelernte ausgerechnet während einer Buchclub-Veranstaltung seiner Eltern vor.
Die Erwachsenen sind entsetzt. Aber statt ihm schlicht zu erklären, was da passiert ist und warum die älteren Jungs ihn hereingelegt haben, reagieren sie mit peinlicher Überforderung – und delegieren das Problem an die Schule.
Damit beginnt die eigentliche Eskalation.
Die Schule erklärt den Kindern nun Geschlechtskrankheiten und vor allem, wie man sich vor ihnen schützt. Was dabei erstaunlich schlecht erklärt wird, ist, wie diese Krankheiten überhaupt übertragen werden.
Das Ergebnis ist kein besseres Verständnis, sondern Angst.
Die Mädchen halten sich von den Jungen fern. Die Jungen ziehen den für sie völlig logischen Schluss: Wenn Geschlechtskrankheiten gefährlich sind und Kondome davor schützen, brauchen sie eben Kondome.
Als die Erwachsenen anschließend entdecken, dass Grundschüler Kondome kaufen, interpretieren sie dieses selbst erzeugte Verhalten nicht als Folge misslungener Aufklärung.
Stattdessen ziehen sie den nächsten Schluss:
Offenbar haben wir noch zu spät angefangen.
Also muss Sexualkunde schon im Kindergarten beginnen.
Die satirische Eskalation endet damit, dass Mr. Garrison Kindergartenkindern sexuelle Stellungen erklärt und ihnen mit einem Kondom im Mund vorführt, wie man es überzieht – die Szene schneidet weg, als er sich damit dem Dildo nähert. Daher auch der englische Titel Proper Condom Use.
Natürlich ist das grotesk überzeichnet.
Aber gerade darin steckt die Pointe:
Eine schlecht durchdachte Präventionsmaßnahme erzeugt Verunsicherung und auffälliges Verhalten – und dieses Verhalten wird anschließend als Beweis dafür benutzt, dass noch mehr und noch frühere Prävention notwendig sei.
Die Frage, die South Park vor einem Vierteljahrhundert gestellt hat, ist deshalb erstaunlich aktuell:
Ist früher tatsächlich automatisch besser?
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen
Wer Kinder über mehrere Jahre beim Aufwachsen begleitet, erlebt etwas, das in dieser Diskussion merkwürdig verloren geht:
Kindliche Sexualität ist nicht erwachsene Sexualität.

Kinder interessieren sich für ihren Körper. Sie stellen Fragen. Sie entdecken irgendwann, dass Mädchen und Jungen körperlich unterschiedlich aussehen. Sie machen Doktorspiele. Sie zeigen einander Penis oder Vulva.
Das ist zunächst einmal ziemlich normale kindliche Neugier.
Es ist etwas völlig anderes als das erwachsene Interesse an Sexualpraktiken.
Meine neunjährige Tochter kann mir völlig selbstverständlich erzählen, dass ein Freund auf die Idee gekommen sei, einmal „Rumknutschen” auszuprobieren – sie selbst konnte dem allerdings nichts abgewinnen. Beim gemeinsamen Filmabend dreht sie sich weg, sobald die beiden Hauptfiguren sich küssen:
„Iiiih, wie eklig!”
Sie ist schlicht noch in dem Alter, das Hape Kerkeling einst mit seiner Kinderfigur Hannilein traf – die sinngemäß befand, jemandem die Zunge in den Mund zu stecken, käme höchstens bei einem in Frage, den man doof findet.
Ich denke mir dann:
Warte drei Jahre.
Aber genau das ist Entwicklung.
Viele Kinder interessieren sich für diese Erwachsenenwelt schlicht noch nicht. Und ich sehe keinen offensichtlichen pädagogischen Gewinn darin, diesen Zustand möglichst früh zu beenden.
Kinder müssen nicht deshalb mit allen Themen der Erwachsenenwelt konfrontiert werden, weil sie irgendwann einmal in dieser Erwachsenenwelt leben werden.
Wir bringen einem Fünfjährigen auch nicht vorsorglich Scheidungsrecht bei, weil er sich mit 35 scheiden lassen könnte.
Das Recht auf unperfekte Eltern
An dieser Stelle kommt eine Frage ins Spiel, die erstaunlich selten gestellt wird:
Wem gehört eigentlich die Erziehung?
Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes gibt darauf eine ziemlich eindeutige Antwort:
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Und dazu gehört eine für moderne Präventionspolitik unangenehme Wahrheit:
Eltern müssen nicht perfekt sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat dafür einen bemerkenswert freiheitlichen Grundsatz formuliert (st. Rspr., etwa BVerfG, Beschl. v. 29.01.2010 – 1 BvR 374/09; in der Sache bereits BVerfGE 60, 79): Es ist nicht Aufgabe des Staates, gegen den Willen der Eltern für die bestmögliche Förderung eines Kindes zu sorgen.
Der Staat darf also nicht einfach sagen:
Wir könnten das besser.
Wir haben die moderneren Werte.
Wir halten diese Erziehung für pädagogisch optimaler.
Eine freie Gesellschaft muss aushalten, dass Menschen ihre Kinder anders erziehen, als ich es tun würde.
Religiöser. Prüder. Freizügiger. Strenger. Lockerer. Politischer. Unpolitischer.
Nicht jede dieser Erziehungen halte ich persönlich für gut.
Das ist aber nicht der Maßstab.
Bei familiengerichtlichen Eingriffen bis hin zum Sorgerechtsentzug liegt die Grenze staatlicher Intervention nicht dort, wo irgendein Pädagoge eine andere Erziehung für besser hielte. Sie liegt dort, wo aus Erziehungsfreiheit eine tatsächliche Gefährdung des Kindes wird – wo ein Schaden bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit droht.
Nicht schon dann, wenn der Staat es besser zu wissen glaubt.
Diversity ist offenbar nicht immer eine Stärke
Und hier zeigt sich eine fundamentale Inkonsistenz progressiver Politik.
Ausgerechnet jene, die besonders gern verkünden:
„Diversity is our strength”
tun sich erstaunlich schwer mit einer Form von Diversity, die ihnen nicht gefällt:
der Vielfalt von Erziehung.
Diversität scheint willkommen zu sein, solange unterschiedliche Lebensentwürfe dem eigenen Verständnis von Vielfalt entsprechen.
Sobald Eltern bei Sexualität, Moral oder Geschlechterfragen andere Grenzen ziehen, wird aus Vielfalt plötzlich ein Defizit, das der Staat korrigieren soll.
Aber Erziehung ist ebenfalls divers.
Menschen haben unterschiedliche Wertvorstellungen. Unterschiedliche religiöse Überzeugungen. Unterschiedliche Vorstellungen davon, wann ihre Kinder mit welchen Themen konfrontiert werden sollten.
Und Freiheit bedeutet gerade, auch diese Diversität auszuhalten.
Das heißt selbstverständlich nicht, Kindesmisshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch unter „Erziehungsvielfalt” zu verbuchen.
Es heißt etwas viel Unbequemeres:
Der Staat muss auch Erziehung akzeptieren, die er selbst für suboptimal hält.
Das bedeutet nicht: Der Staat darf gar nichts
Dabei sollte man das Elternrecht nicht zum absoluten Abwehrrecht gegen Schule und Staat umdeuten.
Neben Artikel 6 steht schließlich auch Artikel 7 des Grundgesetzes.
Der Staat besitzt einen eigenen Bildungs- und Erziehungsauftrag. In der Schule ist dieser Auftrag dem Erziehungsrecht der Eltern nicht nach-, sondern gleichgeordnet.
Und den Streit, den ich hier führe, hat das Bundesverfassungsgericht längst einmal entschieden.
1977, im sogenannten Sexualkundeurteil (BVerfGE 47, 46), stellte es klar: Der Staat darf Sexualerziehung in der Schule durchführen. Und – das ist der für viele unbequeme Teil – als fächerübergreifender Unterricht hängt sie nicht von der Zustimmung der Eltern ab.
Damit ist etwas klargestellt, das man auch dann aussprechen sollte, wenn es der eigenen Sympathie widerspricht:
Die stille Grundannahme mancher Kritik – Eltern müssten bei schulischer Aufklärung grundsätzlich zuerst gefragt werden – ist verfassungsrechtlich nicht der geltende Zustand.
Wer Sexualkunde generell unter einen Elternvorbehalt stellen will, verlangt nicht die Rückkehr zu einem alten Recht.
Er verlangt ein neues.
Das darf man ruhig so deutlich sagen.
Aber genau hier wird es interessant.
Denn dasselbe Urteil, das dem Staat die Aufklärung erlaubt, baut ihm zugleich enge Grenzen ein.
Die Schule muss für die verschiedenen Wertvorstellungen offen bleiben.
Sie muss auf das natürliche Erziehungsrecht der Eltern und auf deren religiöse und weltanschauliche Überzeugungen Rücksicht nehmen.
Sie muss jeden Versuch einer Indoktrination unterlassen.
Die Eltern haben einen Anspruch darauf, rechtzeitig über Inhalt und Methode informiert zu werden.
Und über das Ob und Wie muss der Gesetzgeber selbst entscheiden – nicht eine Richtlinie, nicht das pädagogische Bauchgefühl einer einzelnen Schule.
Mehr noch: Das Gericht spricht der Sexualerziehung ausdrücklich eine größere Affinität zum elterlichen Bereich als zum schulischen Sektor zu. Die Schule dürfe sich nicht anmaßen, Kinder „in allem und jedem” unterrichten zu wollen. Und selbst bei der bloßen Vermittlung wertneutraler Fakten müsse auf die psychologische Situation und den Reifegrad der Kinder Rücksicht genommen werden.
Man lese diese Liste noch einmal.
Zurückhaltung.
Rücksicht auf die Werte der Eltern.
Keine Indoktrination.
Informationsrecht der Eltern.
Beachtung des Reifegrades.
Das ist keine rechtsextreme Wunschliste.
Das ist die Bedingung, unter der unser höchstes Gericht Sexualkunde überhaupt für zulässig hält.
Viel näher kann ein fast fünfzig Jahre altes Verfassungsgerichtsurteil an der heutigen Debatte kaum liegen.
Die Sorge, der Staat könne hier zu weit gehen, ist also kein verfassungsfremder Fremdkörper.
Sie ist in die Entscheidung eingebaut, die Sexualkunde trägt.
Meine These lautet deshalb nicht:
Der Staat darf das niemals.
Sie lautet:
Der Staat sollte verdammt gute Gründe haben, bevor er Eltern in einem so intimen Bereich überstimmt.
Rechtliche Zulässigkeit und politische Vernünftigkeit sind zwei verschiedene Fragen.
Wo für mich die staatliche Verantwortung beginnt
Und es gibt einen Punkt, an dem ich diesen staatlichen Eingriff sogar für ausgesprochen gut begründbar halte.
Man beachte den Unterschied zum Ausgangsstreit: Es geht jetzt nicht mehr um Fünfjährige, sondern um Jugendliche vor der Geschlechtsreife.
Kinder entwickeln sich unterschiedlich. Pubertät und Geschlechtsreife beginnen nicht bei jedem Menschen am selben Geburtstag. Deshalb wäre eine starre Altersgrenze Unsinn.
Aber bevor aus Sexualität eine reale Lebensentscheidung mit unmittelbaren Konsequenzen werden kann, müssen Jugendliche wissen, wie Fortpflanzung funktioniert.
Sie müssen wissen, wie eine Schwangerschaft entsteht.
Sie müssen Verhütungsmöglichkeiten kennen.
Sie müssen über sexuell übertragbare Krankheiten Bescheid wissen.
Und sie müssen verstehen, was Einvernehmlichkeit bedeutet und dass sie Grenzen setzen dürfen.
Im Idealfall haben Eltern darüber längst gesprochen.
Aber eben nicht alle Eltern tun das.
Manche können es nicht. Manche wollen es nicht. Manche haben religiöse oder weltanschauliche Vorstellungen, aufgrund derer ihre Kinder dieses Wissen möglicherweise überhaupt nicht erhalten würden.
Spätestens dort besitzt der Staat für mich eine überzeugende Legitimation, einen Mindeststandard sicherzustellen.
Denn jetzt steht dem Elternrecht ein konkretes und unmittelbar relevantes Risiko gegenüber:
ungewollte Schwangerschaften, Infektionsrisiken und sexuelle Situationen, in die Jugendliche tatsächlich geraten können.
Das ist etwas anderes als die Annahme, jede theoretisch denkbare Gefahr rechtfertige automatisch eine möglichst frühe Intervention.
Und es ist das genaue Gegenteil von „möglichst früh”: Der Eingriff wird nicht deshalb legitim, weil er früh kommt, sondern weil das Risiko real und nah ist.
Aber dieser Mindeststandard ist eng.
Wie eine Schwangerschaft entsteht, wie man sich schützt, was Einvernehmlichkeit heißt und dass man Nein sagen darf – das muss ein Jugendlicher wissen.
Ob Aufklärung darüber hinaus zum Kurs über Geschlechtsidentitäten, sexuelle Orientierungen und immer speziellere Formen erwachsener Sexualität werden muss, ist eine andere, legitime Frage.
Vielleicht sollten Kinder erst einmal die Chance bekommen, ihre eigenen Präferenzen zu entdecken.
„Kinder müssen Nein sagen lernen” reicht als Begründung nicht
Ein besonders häufiges Argument für möglichst frühe Sexualpädagogik lautet Kinderschutz.
Kinder müssten ihre Körperteile benennen können. Sie müssten Grenzen erkennen. Sie müssten wissen, dass bestimmte Berührungen nicht in Ordnung sind. Sie müssten Nein sagen und sich jemandem anvertrauen können.
Dagegen ist zunächst nichts einzuwenden.
Die spannende Frage lautet nur:
Was folgt daraus?
Dass Kinder lernen sollen, dass ihr Körper ihnen gehört, bedeutet noch nicht, dass daraus automatisch ein beliebig weit gefasster Sexualkundeauftrag für Kindergärten entsteht.
Dass Kinder Nein sagen dürfen, kann man ihnen beibringen, ohne ihnen die sexuelle Erwachsenenwelt erklären zu müssen.
Ein Kind muss wissen:
Du darfst Nein sagen.
Niemand darf dir wehtun.
Du darfst Geheimnisse erzählen, bei denen du dich schlecht fühlst.
Du kannst jederzeit zu Mama, Papa, einer Lehrerin oder einem anderen Erwachsenen kommen.
Dafür muss es nicht zunächst eine Vorlesung über Sexualpraktiken besuchen.
Und vor allem sollten wir uns vor einer gefährlichen Verschiebung der Verantwortung hüten:
Es ist nicht die Aufgabe eines fünfjährigen Kindes, seinen eigenen sexuellen Missbrauch zu verhindern.
Die Illusion von Sicherheit
Genau hier beginnt für mich das Problem jener Präventionslogik, die mich inzwischen bei sehr unterschiedlichen politischen Themen beschäftigt.
Wir tun etwas.
Wir haben ein Programm.
Wir haben aufgeklärt.
Wir haben ein Häkchen gesetzt.
Und damit entsteht das beruhigende Gefühl:
Jetzt haben wir das Risiko reduziert.
Vielleicht haben wir das sogar.
Aber wir haben es nicht beseitigt.
Ein Kind kann in einem Unterricht hervorragend gelernt haben, Nein zu sagen – und gegenüber einer erwachsenen Vertrauensperson trotzdem vollkommen unfähig sein, dieses Nein auszusprechen.
Ein Kind kann wissen, dass bestimmte Berührungen falsch sind – und gleichzeitig emotional manipuliert werden.
Ein Kind kann theoretisch alles verstanden haben und in der konkreten Situation trotzdem überhaupt nicht begreifen, was gerade mit ihm passiert.
Menschen funktionieren nicht wie Software.
Man installiert nicht einmal ein Sicherheitsupdate und hat anschließend eine geschlossene Sicherheitslücke.
Und deshalb sollten wir uns eine unbequeme Wahrheit eingestehen.
Keine Gesellschaft wird hundert Prozent aller Verbrechen verhindern.
Kein Sexualkundeunterricht wird hundert Prozent aller Kinder schützen.
Kein Schutzkonzept wird hundert Prozent aller Täter entdecken.
Kein noch so früher Unterricht wird dafür sorgen, dass jedes Kind in jeder Überforderungssituation genauso handelt, wie es ihm irgendwann einmal erklärt wurde.
Das ist unbequem.
Aber Politik, die diese Unbequemlichkeit nicht akzeptiert, landet zwangsläufig bei immer früheren und immer umfassenderen Eingriffen.
Und irgendwann wird aus Kinderschutz ein Totschlagargument:
Wenn du gegen unsere konkrete Maßnahme bist, bist du gegen den Schutz von Kindern.
Nein.
Man kann dasselbe Ziel haben und eine Maßnahme trotzdem für unverhältnismäßig halten.
Prävention kann helfen – aber sie muss nicht Sexualkunde bedeuten
Studien zeigen durchaus, dass Kinder nach entsprechenden Präventionsprogrammen mehr Wissen besitzen und bestimmte Schutzstrategien besser kennen.
Das ist ein Nutzen.
Was ein großer Cochrane-Review allerdings gerade nicht hinreichend belegen konnte, ist der für diese Debatte entscheidende Endpunkt: dass dadurch tatsächlich weniger Kinder sexuell missbraucht werden.
Gut belegt sind Wissenszuwachs und bessere Schutzreaktionen.
Ob daraus langfristig eine messbar geringere Missbrauchshäufigkeit entsteht, ist wesentlich schlechter belegt.
Und selbst der nachgewiesene Nutzen zwingt uns nicht zu dem Schluss, dass Kinder dafür möglichst früh mit einer Erwachsenenperspektive auf Sexualität konfrontiert werden müssten.
Ein Kind kann lernen, Nein zu sagen, Grenzen wahrzunehmen, unangenehme Situationen zu verlassen, Hilfe zu holen und einem Erwachsenen von Dingen zu erzählen, die ihm Angst machen oder sich falsch anfühlen – ohne dass man ihm dafür erklären muss, was Analverkehr ist.
Genau das zeigen auch ganz andere Ansätze. Resilienztrainings oder Programme gegen Mobbing arbeiten ebenfalls mit Grenzen, Selbstbehauptung, Gruppendruck und dem Mut, sich Unterstützung zu holen. Sie tun das aber aus dem Erfahrungshorizont des Kindes heraus.
Ein Kind kennt Situationen wie:
Jemand nimmt mir etwas weg.
Jemand zwingt mich zu etwas, das ich nicht möchte.
Andere lachen über mich.
Jemand verlangt von mir, ein unangenehmes Geheimnis zu bewahren.
Ich fühle mich bei einem Erwachsenen unwohl.
Ich möchte nicht angefasst werden.
Genau dort kann man Selbstbehauptung trainieren.
Und viele dieser Fähigkeiten sind selbstverständlich auch dann hilfreich, wenn ein Kind tatsächlich mit einem sexuellen Übergriff konfrontiert wird.
Das ist für mich der entscheidende Unterschied:
Kinderschutz verlangt nicht zwangsläufig eine Sexualisierung des Kinderschutzes.
Wir können Kindern Kompetenzen vermitteln, die sie widerstandsfähiger gegen Übergriffe machen, ohne ihre Aufmerksamkeit vorsorglich auf sexuelle Praktiken einer Erwachsenenwelt zu lenken, die für sie selbst noch gar keine Bedeutung hat – oder haben sollte.
Die relevante Frage lautet deshalb nicht nur:
Hilft Prävention?
Sondern:
Welche Form der Prävention erreicht dasselbe Schutzziel mit dem geringsten Eingriff in die kindliche Lebenswelt und das Erziehungsrecht der Eltern?
Und erst wenn diese Frage beantwortet ist, kann man seriös behaupten, dass ausgerechnet immer frühere Sexualkunde dafür notwendig sei.
Die eigentliche Alternative: nicht die Kinder, die Erwachsenen schulen
Und damit komme ich zu der Antwort, die in dieser Debatte fast vollständig fehlt.
Denn der Vorwurf lautet ja stets, wer gegen frühe Sexualkunde sei, biete nichts an außer Ablehnung.
Das Gegenteil ist der Fall.
Wirksamer Kinderschutz besteht möglicherweise gar nicht darin, immer mehr Verantwortung auf immer jüngere Kinder zu übertragen.
Sondern darin, diejenigen zu befähigen, die bereits Verantwortung tragen:
die Erwachsenen.
Pädagogen verbringen jeden Tag viele Stunden mit Kindern.
Sie erleben Veränderungen.
Sie sehen Rückzug, Aggressivität, Ängste oder plötzliche Verhaltensänderungen.
Sie erleben ungewöhnlich sexualisiertes Verhalten.
Sie bemerken vielleicht, dass sich ein Kind gegenüber bestimmten Erwachsenen auffällig verhält.
Oder hören Sätze, die aus dem sonstigen Verhalten eines Kindes herausfallen.
Selbstverständlich ist keines dieser Dinge für sich genommen ein Beweis für sexuellen Missbrauch.
Gerade deshalb braucht es Professionalität.
Pädagogen müssen wissen, welche Veränderungen Aufmerksamkeit verdienen. Sie müssen lernen, Kinder sensibel anzusprechen, ohne ihnen Antworten in den Mund zu legen. Sie brauchen Ansprechpartner, klare Meldewege und funktionierende Schutzkonzepte.
Und vor allem brauchen Kinder Erwachsene, zu denen sie ausreichend Vertrauen haben, um überhaupt etwas erzählen zu können.
Das ist wesentlich aufwendiger als ein Unterrichtsmodul.
Aber vielleicht liegt genau darin das Problem unserer Präventionspolitik:
Es ist erheblich einfacher, Kindern einmal etwas zu erklären, als Erwachsene dauerhaft in die Verantwortung zu nehmen.
Wer also fragt, was ich denn anzubieten hätte, bekommt hier die Antwort.
Sie ist nur teurer und unbequemer als ein Lehrplan.
Ein Programm ersetzt keinen Alltag
Meine Frau führt Resilienztrainings an Schulen durch.
Dabei erlebt sie einen ziemlich banalen Mechanismus.
Ein gutes Training kann Kindern durchaus einen kurzfristigen Schub geben. Sie lernen etwas, probieren Dinge aus und nehmen neue Gedanken mit.
Kommt sie aber einige Monate später wieder und stellt fest, dass die Pädagogen davon im Schulalltag nichts weiter aufgegriffen haben, ist ein erheblicher Teil dieses Effekts wieder verschwunden.
Das ist keine wissenschaftliche Studie.
Es ist eine Alltagserfahrung.
Aber sie zeigt etwas, das bei Präventionsprogrammen leicht vergessen wird:
Ein einmaliges „Wir haben es den Kindern erklärt” ersetzt keine funktionierende Umgebung.
Genau deshalb halte ich die Qualifikation der Erwachsenen für so entscheidend.
Die Gießkanne schützt nicht automatisch besser
Präventionspolitik besitzt eine merkwürdige Eigenschaft:
Ihre Nebenwirkungen geraten leicht aus dem Blick.
Denn wer möchte schon derjenige sein, der sagt:
Vielleicht sollten wir hier weniger machen?
Das klingt sofort so, als wolle man weniger Sicherheit.
Aber manchmal besteht verantwortungsvolle Politik gerade darin, zwischen Risiken abzuwägen.
Wenn ich mit der Gießkanne den gesamten Garten bewässere, bekommt natürlich auch die Pflanze Wasser, die es benötigt.
Aber eben auch jede Pflanze, die keines braucht.
Und manche vertragen dieses Wasser möglicherweise gar nicht besonders gut.
Genau das ist für mich die entscheidende Frage bei immer früherer Sexualpädagogik:
Welchen zusätzlichen Schutz erreichen wir tatsächlich?
Und welchen Preis zahlen wir dafür, dass wir sämtliche Kinder mit Themen konfrontieren, die für einen großen Teil von ihnen noch überhaupt keine Lebensrealität darstellen?
Diese Frage ist nicht kinderfeindlich.
Sie ist Voraussetzung vernünftiger Kinderschutzpolitik.
Vielleicht hatte Chefkoch recht
Und an diesem Punkt lohnt es sich, noch einmal zu South Park zurückzukehren.
Denn die Folge endet bemerkenswerterweise nicht mit der Botschaft, Kinder sollten überhaupt nicht aufgeklärt werden.
Chefkoch formuliert etwas wesentlich Differenzierteres.
Sinngemäß sagt er den Eltern:
Ein Teil des Kindseins besteht gerade darin, noch naiv sein zu dürfen. Lasst Kinder eine Weile Kinder sein.
Und dann kommt der eigentlich entscheidende Punkt.
Sexualität ist kein beliebiges Sachthema. Sie ist persönlich, emotional und eng mit den Wertvorstellungen eines Menschen verbunden.
Wer dieses Gespräch aus eigener Verlegenheit einfach an die Schule delegiert, gibt deshalb nicht nur die Vermittlung biologischer Fakten ab.
Er gibt auch einen Teil der Einordnung ab.
Die Folge führt das absichtlich ins Absurde. Die Eltern wollen das unangenehme Gespräch nicht führen und übergeben die Verantwortung an eine Institution. Dort vermitteln dann Menschen Sexualität aus ihren eigenen Erfahrungen, Problemen und Vorstellungen heraus – mit entsprechend grotesken Ergebnissen.
Am Ende erkennt Stans Mutter schließlich selbst, worin der Ausgangsfehler lag:
Das ganze Chaos begann, weil die Eltern nicht mit ihren eigenen Kindern reden konnten.
Und genau darin liegt für mich die stärkste Pointe der gesamten Folge.
Es ist bequem, schwierige Erziehungsfragen an Institutionen auszulagern. Vielleicht ist es manchmal sogar notwendig.
Aber aus der Tatsache, dass manche Eltern eine Aufgabe schlecht erfüllen, folgt noch nicht automatisch, dass der Staat diese Aufgabe für alle Eltern übernehmen sollte.
Der Staat darf dort eingreifen, wo daraus konkrete Gefahren entstehen oder wo Kinder Wissen benötigen, um unmittelbar bevorstehende Risiken selbst einschätzen zu können.
Aber sein Auftrag besteht nicht darin, jede denkbare Unvollkommenheit von Eltern vorsorglich durch institutionelle Erziehung zu ersetzen.
Lasst Kinder auch eine Weile Kinder sein.
Das bedeutet nicht, sie schutzlos zu lassen.
Es bedeutet, Kinderschutz nicht als Rechtfertigung dafür zu benutzen, Kinder immer früher mit Themen der Erwachsenenwelt zu konfrontieren, die in ihrer eigenen Lebenswirklichkeit noch gar keine Rolle spielen.
Kulturkampf heißt offenbar nur so, wenn er von rechts kommt
Ein Detail verrät die Schieflage der ganzen Debatte.
Der Widerstand gegen frühe Sexualpädagogik heißt „rechter Kulturkampf im Kindergarten”.
Die Veränderung, gegen die sich dieser Widerstand richtet, heißt dagegen:
gar nichts.
Wenn öffentliche Bibliotheken Dragqueens zu Vorlesestunden für Vierjährige einladen, ist das „Vielfalt”.
Wenn WHO und BZgA Sexualaufklärung formal bereits mit der Altersgruppe null bis vier beginnen lassen, ist das „Bildung”.
Und wenn jemand fragt, ob das an diesen Ort und in dieses Alter gehört, ist das „Kulturkampf”.
Dabei bezeichnet Kulturkampf nichts anderes als einen Streit um kulturelle, ethische und gesellschaftliche Normen.
Und der hat selbstverständlich zwei Seiten.
Wer eine Drag-Lesung für Vierjährige in eine öffentliche Bibliothek bringt, gestaltet Kultur.
Wer eine sexualpädagogische Matrix auf die Altersgruppe null bis vier ausdehnt, gestaltet Kultur.
Wer verlangt, dass öffentliche Einrichtungen bestimmte Familien-, Geschlechter- oder Sexualitätsbilder vermitteln, gestaltet ebenfalls Kultur.
Das kann alles richtig oder falsch sein.
Aber es wird nicht erst dadurch zum Kulturkampf, dass jemand widerspricht.
Trotzdem trägt regelmäßig nur die Reaktion das Etikett.
„Kulturkampf” beschreibt damit irgendwann keine Sache mehr.
Es markiert eine Richtung.
Und ein Begriff, der nur noch in eine Richtung zeigt, ist keine Analyse.
Er ist eine Freund-Feind-Kennung.
Legal beschlossen heißt nicht gesellschaftlich legitimiert
An dieser Stelle kommt ein Einwand, der auf den ersten Blick alles entscheidet:
Das alles ist doch demokratisch beschlossen. Die Regierung ist gewählt, das Ministerium zuständig, der Lehrplan rechtmäßig und die Teilnahme gesetzlich geregelt.
Stimmt.
Damit ist die Frage nach der Legalität beantwortet.
Aber nicht die Frage, die hier eigentlich gestellt wird.
Denn bei einer Wahl stimmen wir nicht über jeden einzelnen politischen Punkt ab.
Wir wählen Gesamtpakete.
Niemand setzt siebzig Kreuze: eines für Wirtschaftspolitik, eines für Migration, eines für Klimapolitik, eines für Renten, eines für Sexualpädagogik im Kindergarten und eines dafür, ob eine Dragqueen in einer öffentlichen Bibliothek Vierjährigen vorlesen sollte.
Wir machen ein Kreuz.
Und dieses Kreuz bedeutet bei jedem Wähler etwas anderes.
Der eine wählt eine Partei wegen ihrer Wirtschaftspolitik und nimmt ihre Gesellschaftspolitik zähneknirschend in Kauf.
Der andere wählt sie wegen ihrer Umweltpolitik und interessiert sich kaum für Bildung.
Der nächste stimmt für sie, weil ihm der jeweilige Spitzenkandidat gefällt.
Anschließend entsteht aus diesen Stimmen eine Regierungsmehrheit.
Diese Regierungsmehrheit besitzt selbstverständlich das legale und demokratisch begründete Recht, innerhalb ihrer verfassungsmäßigen Kompetenzen Politik zu gestalten.
Aber daraus folgt etwas gerade nicht:
Dass jede einzelne Entscheidung dieser Regierung einen eigenen gesellschaftlichen Mehrheitsauftrag besitzt.
Wenn ein kleiner Koalitionspartner das Bildungsministerium übernimmt und dort eine gesellschaftspolitische Vorstellung durchsetzt, kann das vollkommen legal sein.
Vielleicht ist es sogar sinnvoll.
Aber aus dem Wahlergebnis lässt sich nicht plötzlich ableiten:
„Die Bevölkerung hat genau das gewollt.”
Das wissen wir schlicht nicht.
Und bei Themen, die für die meisten Menschen normalerweise nicht wahlentscheidend sind, wissen wir es besonders wenig.
Genau deshalb ist der Unterschied wichtig.
Wenn Eltern fragen:
Warum soll der Staat meinem fünfjährigen Kind dieses Thema vermitteln?
dann stellen sie keine Zuständigkeitsfrage.
Die Antwort
„Weil das Kultusministerium das darf”
mag juristisch richtig sein.
Politisch ist sie ungefähr so befriedigend wie:
„Weil wir können.”
Die eigentliche Frage lautet nämlich:
Warum ist es notwendig? Warum ist es verhältnismäßig? Welchen konkreten Nutzen hat es? Und warum wiegt dieser Nutzen schwerer als das Interesse der Eltern, einen so intimen Bereich der Erziehung zunächst selbst zu gestalten?
Legalität beantwortet diese Fragen nicht.
Sie sagt uns, wer entscheiden darf.
Sie sagt noch nicht, warum seine konkrete Entscheidung richtig ist.
Und sie beweist erst recht nicht, dass diese Entscheidung Ausdruck eines gesellschaftlichen Konsenses wäre.
Das ist kein Konstruktionsfehler unserer Demokratie.
Repräsentative Demokratie kann gar nicht anders funktionieren. Regierungen müssen jeden Tag Entscheidungen treffen, über die niemand jemals unmittelbar abgestimmt hat.
Gerade deshalb brauchen diese Entscheidungen aber politische Begründungen.
„Wir wurden gewählt” ist eine Legitimation zum Regieren. Es ist kein Blankoscheck, jede einzelne gesellschaftspolitische Entscheidung der öffentlichen Diskussion zu entziehen.
Ich behaupte deshalb nicht, frühe Sexualpädagogik sei allein deshalb illegitim, weil niemand darüber eine Volksabstimmung durchgeführt hat.
Ich behaupte etwas viel Bescheideneres:
Ihre Legalität erledigt die Frage nach ihrer politischen und gesellschaftlichen Legitimation nicht.
Und diese Frage muss man austragen können, ohne denjenigen, der sie stellt, allein deshalb politisch zu verdächtigen.
Und damit zurück zur AfD
Genau deshalb halte ich den momentanen Umgang mit dem AfD-Vorstoß für so fatal.
Denn nach all diesen Abwägungen bleibt eine Frage übrig, die man nicht dadurch beantworten kann, dass man auf den Absender zeigt:
Ist es wirklich eine extreme Forderung, dass Eltern bei der Sexualerziehung kleiner Kinder zunächst selbst entscheiden wollen, wann und wie sie ihre Kinder mit diesen Themen konfrontieren?
Man kann die Antwort der AfD darauf kritisieren.
Und hier lohnt sich sogar eine ziemlich genaue Unterscheidung.
Ja, das Programm ist in Kulturkampfsprache geschrieben.
Und es bleibt nicht bei der Forderung nach Zurückhaltung.
Wenn die AfD in der Kita die Familie aus Mann und Frau ausdrücklich als Normalform vorgegeben wissen will und andere Formen von Sexualität als „deviant” bezeichnet, formuliert sie ihrerseits einen staatlichen normativen Erziehungsanspruch.
Das kann und sollte man kritisieren.
Daneben steht aber eine wesentlich enger gefasste Forderung:
Staatliche Programme einzustellen, die Kleinkinder und Grundschüler vor der Pubertät mit sexuellen Themen konfrontieren.
Und genau diese Forderung ist für sich genommen keine bizarre Randposition.
Sie entspricht einer Grundhaltung, die viele Eltern intuitiv teilen.
Man kann der AfD auf der Sachebene durchaus etwas entgegenhalten. „Sexualerziehung ist eine Domäne der Eltern” ist verfassungsrechtlich zu absolut: Nach dem Sexualkundeurteil ist der schulische Auftrag dem Elternrecht gleichgeordnet, nicht nachgeordnet.
Und wo ihre Sprache Menschen herabwürdigt, gehört das benannt.
Aber all das sind Auseinandersetzungen mit dem, was tatsächlich gefordert und gesagt wird.
Es ist etwas völlig anderes, als bereits die Ausgangsfrage für unanständig zu erklären.
Denn für sehr viele Eltern ist sie das nicht.
Sie haben vielleicht keine verfassungsrechtliche Abhandlung über Artikel 6 geschrieben.
Sie kennen keine Metaanalysen zur Wirksamkeit von Präventionsprogrammen.
Sie können möglicherweise nicht präzise erklären, wo für sie die Grenze zwischen Kinderschutz, Sexualaufklärung und staatlichem Erziehungsanspruch verläuft.
Sie haben nur ein ziemlich deutliches Gefühl:
Warum soll der Staat meinem fünfjährigen Kind eigentlich dieses Thema erklären?
Und dieses Gefühl wird nicht dadurch illegitim, dass jemand nicht die intellektuellen Werkzeuge besitzt, daraus eine zwanzigseitige Begründung zu machen.
Wenn das schon rechts ist …
Man sollte sich dabei nichts vormachen:
Niemand wählt die AfD wegen Sexualkunde im Kindergarten, wenn er ansonsten das Gefühl hat, dass politisch alles hervorragend läuft.
So funktionieren Wahlentscheidungen nicht.
In einer Gesellschaft, in der Menschen sich sicher, wirtschaftlich gut aufgehoben und politisch gehört fühlen, wäre das ein Randthema.
Aber Menschen wählen Parteien eben als Gesamtpaket.
Vielleicht ärgert jemanden die Migrationspolitik.
Vielleicht die Energiepolitik.
Vielleicht wirtschaftliche Unsicherheit, Bürokratie oder das Gefühl, dass politische Entscheidungen mit seiner eigenen Lebenswirklichkeit immer weniger zu tun haben.
Viele einzelne Dinge sammeln sich.
Und dann kommt ein vermeintlich kleines Thema hinzu.
Der Betroffene sagt:
Ich möchte eigentlich nicht, dass mein fünfjähriges Kind im Kindergarten mit diesen Themen konfrontiert wird.
Und statt ihm zu erklären, warum seine Sorge unbegründet sein soll, lautet die Reaktion:
Rechter Kulturkampf.
Reaktionär.
AfD-Sprech.
Im schlimmsten Fall landet er gleich in der berühmten Naziecke.
Dieses Thema allein bringt das Fass nicht zum Überlaufen.
Aber es kann der Tropfen sein.
Und dann passiert noch etwas, das politisch ausgesprochen gefährlich ist.
Wer Menschen wegen Positionen, die sie selbst für vollkommen normal halten – und die nachweislich schon lange vor der Gründung der AfD Teil gesellschaftlicher Debatten waren –, ständig erklärt, sie stünden damit bereits irgendwo am rechten Rand, verändert irgendwann nicht ihre Meinung. Er verändert ihre Vorstellung davon, was „rechter Rand” überhaupt bedeutet.
Wenn jemand wiederholt erlebt:
„Diese Ansicht ist rechts.”
und gleichzeitig denkt:
„Aber diese Ansicht erscheint mir völlig vernünftig”,
dann gibt es zwei Möglichkeiten.
Entweder er verwirft seine eigene Wahrnehmung.
Oder er beginnt sich zu fragen, ob „rechts” tatsächlich so schlimm sein kann, wie man ihm ständig erzählt.
Und wenn selbst die Nazikeule irgendwann für Positionen benutzt wird, in denen der Betroffene beim besten Willen nichts Nationalsozialistisches erkennen kann, passiert etwas noch Fataleres:
Das Etikett verliert seine abschreckende Wirkung.
Nicht weil Nationalsozialismus plötzlich weniger verwerflich wäre.
Sondern weil die Kategorie durch inflationäre Verwendung unscharf wird.
Wer jede anschlussfähige konservative oder staatskritische Position möglichst nah an die AfD und anschließend möglichst nah an den Nationalsozialismus rückt, darf sich nicht wundern, wenn einige Menschen irgendwann den umgekehrten Schluss ziehen:
Wenn meine vollkommen normale Meinung angeblich schon in dieser Ecke liegt – vielleicht ist diese Ecke dann gar nicht so unnormal, wie man mir erzählt hat.
Das ist keine Radikalisierung durch Sexualkunde.
Es ist ein Stück weit eine Normalisierung der AfD durch die inflationäre Ausweitung dessen, was als politisch unanständig gilt.
Wer die Grenze zum Extremismus schützen will, sollte sie deshalb präzise ziehen.
Denn eine Grenze, hinter die man irgendwann die halbe Bevölkerung stellt, grenzt am Ende nichts mehr aus.
Wer die AfD klein halten will, sollte aufhören, ihr Wahlkampfhilfe zu leisten
Das ist der eigentliche politische Punkt dieser Debatte.
Ausgerechnet diejenigen, die sich permanent fragen, wie man den Aufstieg der AfD stoppen kann, liefern ihr bei solchen Themen die einfachste Wahlkampfwerbung.
Und nein:
Das liegt nicht daran, dass die AfD hier eine besonders „einfache Antwort” anbietet.
Das wäre mir zu billig.
Sie vertritt vielmehr eine Position, die für einen erheblichen Teil der Bevölkerung intuitiv anschlussfähig ist.
Und statt diese Intuition ernst zu nehmen, ihre berechtigten und ihre unberechtigten Bestandteile auseinanderzunehmen und die eigene Position besser zu begründen, wird häufig bereits die Frage moralisch diskreditiert.
Damit kann man sich im eigenen politischen Milieu wunderbar gegenseitig bestätigen.
Eine AfD macht man damit nicht kleiner.
Man macht sie zum einzigen politischen Anbieter einer Position, die für viele Eltern keineswegs extrem erscheint.
Wer die AfD politisch bekämpfen will, muss ihre schlechten Argumente widerlegen.
Er muss dort, wo ihre Forderungen autoritär, diskriminierend oder schlicht falsch sind, genau das benennen.
Er muss bessere Lösungen anbieten.
Aber er sollte dringend damit aufhören, jede Frage für unanständig zu erklären, nur weil inzwischen die AfD diejenige Partei ist, die sie stellt.
Denn damit widerlegt man die AfD nicht.
Man bestätigt ihren Anhängern vielmehr eine ihrer wirksamsten Erzählungen:
Dass bestimmte Dinge angeblich niemand mehr aussprechen dürfe – außer der AfD.
Und wer ihr ausgerechnet dieses Alleinstellungsmerkmal schenkt, darf sich anschließend nicht darüber wundern, wenn auch Menschen bei ihr landen, die ursprünglich überhaupt nicht vorhatten, AfD zu wählen.

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