und Unvorsichtigkeit keine Mitschuld

Der Tweet über einen Fall, in dem ein 14-jähriges Mädchen Opfer einer Gruppenvergewaltigung wurde, hat mich wieder über eine Debatte nachdenken lassen, die nach schweren Gewalttaten fast automatisch losgeht.

Kaum wird darüber gesprochen, ob sich eine solche Tat vielleicht hätte verhindern lassen, stehen sich zwei Reflexe gegenüber.

Die einen sagen: Schon die Frage danach, wie Menschen sich schützen können, sei Victim Blaming.

Die anderen sagen: Wer offensichtliche Risiken eingeht, trägt zumindest einen Teil der Verantwortung selbst.

Ich halte beides für falsch.

Denn beide Positionen vermischen Dinge, die zwar miteinander zu tun haben, aber nicht dasselbe sind: Risiko, Eigenverantwortung, Verursachung und Schuld.

Wer darüber spricht, wie Menschen ihr persönliches Risiko reduzieren können, verteilt damit keine Schuld. Umgekehrt begründet eine unvorsichtige Entscheidung keine Mitschuld an einer vorsätzlichen Tat eines anderen.

Eigenverantwortung schulde ich zunächst mir selbst

Wenn ich meinen Kindern sage:

Fahrt nachts in der U-Bahn möglichst im ersten Wagen. Wenn etwas passiert, seid ihr näher beim Fahrer.

dann sage ich ihnen damit nicht:

Und falls ihr im dritten Wagen zusammengeschlagen werdet, seid ihr selbst schuld.

Ich möchte schlicht vermeiden, dass ihnen etwas passiert.

Dasselbe gilt für die Regel, die vermutlich Generationen von Kindern gehört haben:

Geh niemals mit einem Fremden mit. Egal, was er dir verspricht.

Meine Mutter hat mir das beigebracht, als ich in einem Alter war, in dem Kinder heute vermutlich kaum noch allein auf einen Spielplatz geschickt würden.

Sie konnte mich nicht auf jede denkbare Gefahr vorbereiten. Sie konnte mir nur nach bestem Wissen einige Regeln mitgeben, die mein Risiko senkten.

Genau das ist für mich Eigenverantwortung zur Risikominimierung:

Die Verantwortung, die ich mir selbst gegenüber habe, möglichst vernünftig dafür zu sorgen, dass mir nichts Schlimmes passiert.

Nicht die Verpflichtung, bestimmte Sicherheitsregeln eingehalten zu haben, damit ich anschließend als Opfer gelten darf.

Und schon gar nicht eine Art moralische Aufnahmeprüfung, bei der ich nach einer Straftat nachweisen muss, dass ich vorher jede theoretisch denkbare Schutzmaßnahme ergriffen habe.

Prävention verändert Wahrscheinlichkeiten – nicht Schuld

Ich schließe mein Fahrrad ab, weil ich mein Fahrrad behalten möchte.

Nicht, weil der Diebstahl eines unverschlossenen Fahrrads weniger Diebstahl wäre.

Ich verschließe nachts meine Haustür.

Nicht, weil ein Einbrecher weniger schuld wäre, wenn ich es einmal vergesse.

Prävention beantwortet schlicht eine andere Frage als Schuld:

Was kann ich tun, damit mir etwas möglichst gar nicht erst passiert?

Denn man kann tausendmal im Recht sein und weiß trotzdem nicht, ob am Ende jemand verurteilt wird.

Ein Täter muss zunächst gefunden werden. Die Tat muss ihm nachgewiesen werden. Und gerade bei Sexualstraftaten kann das für das Opfer bedeuten, sehr persönliche und belastende Erlebnisse immer wieder schildern zu müssen.

Die eigene Aussage wird geprüft. Erinnerungen werden hinterfragt. Widersprüche werden gesucht. Beweise werden angegriffen.

Und die Verteidigung muss versuchen, Zweifel zu wecken. In einem Rechtsstaat ist das ihre Aufgabe.

Für das Opfer macht es die Sache trotzdem nicht leichter.

Die Schuld eines Täters so weit zu beweisen, dass es für eine Verurteilung reicht, ist kein Sprint. Es kann ein Marathon sein.

Und selbst dieser Marathon kann mit einem Freispruch enden, weil die Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte.

Das ändert nichts daran, was tatsächlich geschehen ist. Aber sehr viel daran, was das Opfer nach der Tat noch durchmachen muss.

Wenn ich also von Vorsicht spreche, dann nicht, um Schuld zu verteilen, sondern um mir selbst, wenn möglich, das alles zu ersparen.

Verursachung und Schuld sind nicht dasselbe

Vielleicht entsteht ein Teil der Verwirrung daher, dass wir aus anderen Lebensbereichen gewohnt sind, Verursachung und Schuld voneinander zu trennen.

Nehmen wir einen Verkehrsunfall bei Eisglätte.

Wer bei extremen Wetterbedingungen die Kontrolle über sein Auto verliert, hat den Unfall verursacht. Aber damit ist die Schuldfrage noch nicht beantwortet.

War die Gefahr erkennbar? War sie vermeidbar? War die Geschwindigkeit angepasst?

Verursachung und Schuld können auseinanderfallen.

Diese Denkweise übertragen wir manchmal unbewusst auf vorsätzliche Straftaten.

Dort funktioniert sie nicht auf dieselbe Weise.

Natürlich kann man sagen: Wäre das Opfer an diesem Abend nicht dort gewesen, wäre genau diese Tat dort nicht passiert.

Das ist im rein ursächlichen Sinn richtig.

Nur sagt es fast nichts über Schuld.

Denn in diesem Sinne sind unzählige Dinge Bedingungen einer Tat: dass zwei Menschen sich begegnet sind, dass sie an diesem Abend dort waren, dass Vertrauen bestand.

Der Satz „Ohne dich wäre es nicht passiert“ kann ursächlich zutreffen und moralisch trotzdem vollkommen leer sein.

Entscheidend ist, worüber die weitere Kette läuft.

Beim Verkehrsunfall wirken Eis, Geschwindigkeit und Bremsweg.

Bei einer Vergewaltigung steht zwischen der Anwesenheit des Opfers und der Tat ein Mensch, der sich anders hätte entscheiden können.

Genau dort liegt die Schuld.

Deshalb bleibt ein Satz wie:

„Geh nachts nicht allein und schon gar nicht betrunken mit Menschen, die du kaum kennst, in deren Wohnung.“

ein vernünftiger Präventionsrat.

Wer ihn ignoriert, erhöht vielleicht sein Risiko.

Seine Schuld erhöht er nicht.

Selbst das Zivilrecht, das Mitverschulden ausdrücklich kennt, zieht bei vorsätzlicher Schädigung eine klare Grenze: Die Unvorsichtigkeit des Opfers tritt hinter den Vorsatz des Täters zurück.

Ich kann also für mein eigenes Risiko verantwortlich sein, ohne für die vorsätzliche Tat eines anderen verantwortlich zu werden.

Die berüchtigte Armlänge Abstand

Die Diskussion nach den massenhaften sexuellen Übergriffen rund um den Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht 2015/16 zeigt sehr gut, wie sehr der Kontext darüber entscheidet, ob ein Präventionsrat sinnvoll ist.

Die damalige Oberbürgermeisterin Henriette Reker empfahl Frauen unter anderem, gegenüber Fremden eine gewisse Distanz – die berüchtigte „Armlänge“ – zu wahren.

Ist es grundsätzlich vollkommen unsinnig, Menschen zu empfehlen, in bestimmten Situationen körperlichen Abstand zu halten?

Natürlich nicht.

Auf einem völlig überfüllten Volksfest kann Gedränge durchaus von Menschen ausgenutzt werden, um vermeintlich zufällige Berührungen etwas weniger zufällig werden zu lassen. Wer Abstand halten kann, reduziert möglicherweise dieses Risiko.

Als allgemeiner Präventionstipp kann das völlig legitim sein.

Aber wenn Menschen gezielt umringt, bedrängt, bestohlen oder sexuell angegriffen werden, ist der Hinweis, eine Armlänge Abstand zu halten, schlicht untauglich.

Nicht weil Abstand grundsätzlich eine illegitime Sicherheitsmaßnahme wäre.

Sondern weil der konkrete Angriff gerade darin besteht, dass andere Menschen diesen Abstand gegen den Willen des Opfers aufheben.

Und es macht einen erheblichen Unterschied, wer einen solchen Rat gibt.

Wenn Eltern ihrem Kind sagen, nachts vorsichtig zu sein, ist das Fürsorge.

Wenn Politiker nach einer solchen Tat zuerst danach fragen, warum das Opfer dort war oder welche Vorsichtsmaßnahmen es hätte treffen können, stellt sich eine andere Frage:

Versuchen sie gerade, den Bürgern einen vernünftigen Rat zu geben?

Oder verschieben sie Verantwortung?

Denn Sicherheit im öffentlichen Raum ist nicht nur Privatsache. Sie ist auch Aufgabe von Politik und Polizei.

Eigenverantwortung darf kein bequemer Ersatz dafür werden, dass der Staat seine eigene Verantwortung wahrnimmt.

Auch das 14-jährige Mädchen durfte dort sein

Natürlich kann man Jugendlichen erklären, dass Alkohol Risiken erhöht.

Dass es sinnvoll sein kann, gemeinsam nach Hause zu gehen.

Dass man aufeinander achten sollte.

Dass Vertrauen nicht blind sein sollte.

All das gehört für mich zu vernünftiger Erziehung.

Aber auch ein 14-jähriges Mädchen, das abends mit einem Klassenkameraden unterwegs ist, hat das Recht, nicht vergewaltigt zu werden.

Auch wenn Erwachsene ihre Entscheidung im Nachhinein für unvorsichtig halten.

Auch wenn Eltern sie lieber bereits zu Hause gesehen hätten.

Auch wenn sich im Nachhinein irgendeine Stelle finden lässt, an der die Geschichte anders hätte verlaufen können.

Die vernünftige Präventionsfrage lautet:

Was können Jugendliche daraus lernen, damit ihnen so etwas möglichst nicht passiert?

Die Schuldfrage lautet:

Wer hat sich entschieden, diese Tat zu begehen?

Das sind zwei unterschiedliche Fragen.

„Sagt Männern, sie sollen nicht vergewaltigen“

In solchen Diskussionen kommt fast reflexartig der Satz:

„Sagt Frauen nicht, wie sie sich schützen sollen. Sagt Männern, sie sollen nicht vergewaltigen.“

Das klingt zunächst wie eine einfache Lösung.

Als Sicherheitsstrategie ist dieser Satz aber untauglich.

Natürlich muss eine Gesellschaft Normen vermitteln. Jungen wie Mädchen müssen lernen, die Grenzen anderer Menschen zu respektieren. Gewalt, sexueller Zwang, Diebstahl und Betrug müssen gesellschaftlich geächtet werden.

Aber selbst wenn 99 Prozent aller Männer die Norm, keine Frau zu vergewaltigen, längst vollkommen verinnerlicht hätten, bliebe das eine Prozent, das man damit nicht erreicht.

Menschen mit antisozialen Persönlichkeitsmerkmalen.

Menschen, denen bestimmte Normen nie vermittelt wurden.

Menschen, die Normen sehr wohl kennen und sie trotzdem bewusst missachten.

Und Menschen, denen schlicht egal ist, welchen Schaden sie anderen zufügen.

In einer freien Gesellschaft wird man niemals hundert Prozent aller Menschen auf normgerechtes Verhalten verpflichten können.

Wir bringen Menschen seit Jahrhunderten bei, nicht zu stehlen.

Trotzdem schließen wir Fahrräder ab.

Wir erklären Menschen, dass Betrug verboten ist.

Trotzdem warnen Banken vor Phishing.

Wir bringen Kindern bei, niemanden zu schlagen.

Trotzdem müssen wir damit rechnen, dass einige Erwachsene Gewalt anwenden.

Denn gesellschaftliche Normen können Risiken reduzieren, aber niemals vollständig abschaffen.

Prävention heißt, Risiken zu senken, damit ich gar nicht erst Opfer werde – nicht Bedingungen zu erfüllen, um anschließend als Opfer gelten zu dürfen. Die Schuld an einer vorsätzlichen Tat liegt beim Täter.

Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit

Damit kommen wir zu einem größeren Punkt.

Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit.

Jedenfalls nicht in einer freien Gesellschaft.

Eine freie Gesellschaft lässt Menschen Entscheidungsspielräume. Und sobald Menschen entscheiden können, können sie sich auch falsch entscheiden.

Sie können Regeln brechen.

Sie können Normen missachten.

Sie können andere Menschen bewusst schädigen.

Wir können Risiken reduzieren.

Durch Strafrecht.

Durch Polizei.

Durch Erziehung.

Durch Sozialisation.

Durch technische Schutzmaßnahmen.

Durch Prävention.

Und durch Eigenverantwortung.

Aber auf null setzen können wir sie nicht.

Eine Gesellschaft, die ernsthaft versuchen würde, jedes denkbare Risiko für jeden Menschen vollständig auszuschließen, müsste Menschen immer stärker kontrollieren, überwachen und in ihrer Freiheit beschränken.

Absolute Sicherheit und maximale Freiheit sind nicht gleichzeitig erreichbar.

Es bedeutet, mit Wahrscheinlichkeiten statt mit Utopien umzugehen.

Zwei Irrtümer, die einander spiegeln

Am Ende bleiben deshalb zwei gleichermaßen falsche Positionen.

Die erste lautet:

Wer einem möglichen Opfer Ratschläge zur Risikominimierung gibt, betreibt Victim Blaming.

Nein.

Wer mir erklärt, wie ich ein Risiko reduzieren kann, kann schlicht versuchen, mir dabei zu helfen, niemals Opfer zu werden.

Die zweite lautet:

Wer diese Ratschläge nicht befolgt hat, trägt deshalb einen Teil der Schuld an der Tat.

Ebenfalls nein.

Vielleicht war eine Entscheidung unvorsichtig.

Vielleicht hätte eine andere Entscheidung das Risiko reduziert.

Vielleicht würde man sie beim nächsten Mal anders treffen.

Aber daraus entsteht keine Mitschuld an der vorsätzlichen Straftat eines anderen Menschen.

Das ist für mich die entscheidende Trennlinie:

Eigenverantwortung ist die Verantwortung, die ich mir selbst gegenüber habe, nach bestem Wissen und Gewissen vermeidbare Risiken zu reduzieren.

Sie ist keine Pflicht gegenüber dem Rechtsstaat, die ich erfüllen muss, um anschließend als Opfer gelten zu dürfen.

Wir sollten Menschen beibringen, auf sich aufzupassen.

Wir sollten Täter für ihre Taten verantwortlich machen.

Und wir sollten vom Staat erwarten, dass er seinen Teil dazu beiträgt, dass Menschen sich im öffentlichen Raum frei und möglichst sicher bewegen können.

Diese drei Dinge widersprechen sich nicht.

Problematisch wird es erst dann, wenn eines davon benutzt wird, um das andere abzuschieben.

Wenn der Täter auf die Unvorsichtigkeit seines Opfers verweist.

Wenn der Staat seine Schutzverantwortung mit dem Hinweis auf Eigenverantwortung ersetzt.

Oder wenn aus Angst vor Victim Blaming überhaupt nicht mehr darüber gesprochen werden darf, wie Menschen ihr Risiko vernünftig reduzieren können.

Eigenverantwortung ist etwas, das ich mir selbst schulde.

Und niemand sollte sie mir andrehen, um zu verbergen, was er mir schuldet.

2 Antworten zu „Eigenverantwortung ist kein Victim Blaming“

  1. Avatar von Eigenverantwortung ist kein Victim Blaming – Der Sexismusbeauftragte informiert

    […] Ein KI-Generierter Postcast zu dem Gleichlautenden Blog-Beitrag. […]

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  2. Avatar von Eigenverantwortung ist kein Victim Blaming – Der Sexismusbeauftragte informiert

    […] AI Generierter Podcast zum Beitrag zum gleichnamigen Beitrag […]

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