Über ein eingefrorenes Koordinatensystem und eine halbierte Emanzipation

Grok hat mich eingeordnet. Siebzig von hundert, Mitte-rechts. Ich habe darüber schon geschrieben, und eigentlich war die Sache damit erledigt.

Nur eine Frage ist liegen geblieben: Nach welchem Maßstab eigentlich?

Denn „rechts“ ist keine Eigenschaft, die einer Meinung anhaftet wie eine Farbe. Rechts ist eine Position. Und eine Position gibt es nur relativ zu etwas anderem.

Was links einmal bedeutet hat

Die Begriffe stammen aus einem Sitzungssaal. In der französischen Nationalversammlung von 1789 saßen rechts vom Präsidenten diejenigen, die die bestehende Ordnung bewahren wollten – König, Adel, Kirche. Links saßen die, die sie verändern wollten.

Links hieß also nicht: ein bestimmtes Themenpaket. Links hieß: gegen den Status quo.

Irgendwann ist dieses Verhältnis eingefroren. Aus einer relativen Position wurde eine feste Liste. Links ist seither, was links einmal gefordert hat. Rechts ist, was dagegen war. Wer heute ein Thema anfasst, bekommt sein Etikett nicht danach, ob er etwas verändern will, sondern danach, auf welcher Seite dieses Thema vor fünfzig Jahren stand.

Genau so sortiert Grok. Feminismuskritik steht auf der eingefrorenen Liste rechts. Also bin ich rechts.

Dabei gibt es zwei Maßstäbe, an denen man links ernsthaft messen kann.

Der erste ist der positionale von 1789: Wer will die bestehende Ordnung verändern?

Der zweite ist der inhaltliche, und er ist der wichtigere, weil er verhindert, dass jede beliebige Opposition plötzlich links wäre: Links ist das Projekt, Menschen mehr Entscheidungsfreiheit zu verschaffen. Freiheit vom Stand, in den man geboren wurde. Freiheit von der Rolle, die einem zugewiesen wird.

Wer zurück will, ist nach beiden Maßstäben nicht links. Wer mehr Freiheit für Menschen fordert, denen sie bisher verweigert wird, und dafür eine etablierte Ordnung angreifen muss, ist es nach beiden.

Die Frage ist also nicht, ob Feminismuskritik auf Groks Liste rechts steht. Die Frage ist, was heute der Status quo ist – und wessen Freiheit er erweitert hat.

Der Feminismus ist der Status quo

Wer heute noch so tut, als kämpfe der Feminismus gegen die herrschende Ordnung, muss erklären, wo diese Ordnung eigentlich sitzt.

Im Bundeskabinett sitzt ein Ministerium, das Frauen im Namen trägt. Männer tragen es nicht.

Männer seien unter „Familie“ doch mitgemeint? Das ist ausgerechnet die Ausrede, die Feministinnen beim generischen Maskulinum seit Jahrzehnten nicht gelten lassen. Es ginge auch anders: Schweden hat kein Frauenministerium, sondern einen Gleichstellungsminister im Arbeitsministerium und eine Behörde für Gleichstellung – zuständig für beide Geschlechter, schon dem Namen nach.

In jeder Bundesbehörde gibt es eine Gleichstellungsbeauftragte – per Gesetz.

An den Universitäten gibt es Lehrstühle für Gender Studies, finanziert aus Steuermitteln.

Seit 1994 steht im Grundgesetz ein Staatsauftrag, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen.

Es gibt Quoten für Aufsichtsräte und Vorstände. Es gab eine Bundesregierung, die ihre Außenpolitik ausdrücklich feministisch nannte.

Das ist keine Bewegung mehr, die an die Tür der Macht klopft. Das ist die Einrichtung des Hauses.

Nun könnte man einwenden, Institutionen allein machten noch keine Hegemonie. Das stimmt. Den eigentlichen Beweis liefert etwas anderes: die Frage, wer sich rechtfertigen muss.

Wer sich zum Feminismus bekennt, muss nichts erklären. Er ist auf der sicheren Seite – in der Redaktion, im Lehrerzimmer, im Unternehmensleitbild.

Wer ihm widerspricht, muss sich erklären. Er riskiert den Ruf, den Auftrag, manchmal die Stelle. Und er bekommt sein Etikett gleich mitgeliefert: rechts.

Genau daran erkennt man einen Status quo. Nicht daran, wer am lautesten von Unterdrückung spricht, sondern daran, wer für seinen Widerspruch bezahlt.

Nach dem Maßstab von 1789 sitzt der Feminismus damit dort, wo 1789 der Adel saß: auf der Seite der bestehenden Ordnung. Wer ihn kritisiert, sitzt gegenüber.

Die halbierte Emanzipation

Bleibt der zweite Maßstab: Hat der Feminismus die Entscheidungsfreiheit der Menschen erweitert?

Ja. Die der Frauen.

Und genau darin liegt das Problem. Ein linkes Projekt, das Freiheit nur für die Hälfte der Menschen erweitert, ist kein linkes Projekt mehr. Es ist ein halbiertes.

Gleichberechtigung ist nicht Gleichstellung

Der Wechsel lässt sich an zwei Wörtern festmachen, die gern verwechselt werden.

Gleichberechtigung heißt: gleiche Regeln für alle. Gleichstellung heißt: gleiche Ergebnisse für Gruppen.

Das klingt nach einer Nuance. Es ist ein Widerspruch. Wer gleiche Ergebnisse herstellen will, muss ungleiche Regeln machen. Gleichstellung hebt Gleichberechtigung auf.

Das Grundgesetz von 1949 kannte nur den ersten Begriff: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Erst 1994 kam der Auftrag hinzu, die „tatsächliche Durchsetzung“ zu fördern und Nachteile zu beseitigen. Was daraus folgt, hängt am Modell, das man über die Zahlen legt – dazu mehr in „Wer irren darf, lebt leichter“ und im Folgetext „Wo der Hebel liegt“.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt eine einzige Vorschrift. § 19 Abs. 1 des Bundesgleichstellungsgesetzes: „Wahlberechtigt und wählbar sind die weiblichen Beschäftigten der Dienststelle.“

Ein Amt, das „Gleichstellung“ im Namen trägt, für das die Hälfte der Belegschaft weder wählen noch gewählt werden darf. Seit 2015 soll es zwar auch Männer fördern, wo sie unterrepräsentiert sind. Vertreten werden sie dabei von einer Frau, die sie nicht mitwählen durften.

Dasselbe Muster bei den Quoten. Es gibt sie für Aufsichtsräte. Es gibt sie nicht für die Müllabfuhr, den Bergbau oder die Grundschule. Auch bei der Müllabfuhr sind Frauen unterrepräsentiert – nur interessiert das niemanden. Unterrepräsentation ist offenbar nur dann ein Problem, wenn sie Frauen in Macht- oder Prestigepositionen trifft.

Und die größte Ungleichheit von allen gilt gar nicht als Gleichstellungsproblem: Frauen leben in Deutschland laut Destatis im Schnitt 83,6 Jahre, Männer 79,1. Viereinhalb Jahre Leben. Kein Beauftragter, keine Quote, kein Aktionsplan.

Was einmal gleichberechtigend war

Dabei hat es angefangen wie ein echtes linkes Projekt.

Das Gleichberechtigungsgesetz trat am 1. Juli 1958 in Kraft. Es strich das allgemeine Entscheidungsrecht des Ehemanns und führte die Zugewinngemeinschaft ein. Den väterlichen Stichentscheid in Erziehungsfragen ließ es noch stehen; den kippte 1959 das Bundesverfassungsgericht.

Das war Erweiterung von Freiheit: Frauen bekamen Rechte, die sie vorher nicht hatten, und niemand verlor dabei eine Freiheit, die ihm zustand.

Die Einbahnstraße

Ab 1969 dreht sich die Richtung.

Vor dem Nichtehelichengesetz galten ein uneheliches Kind und sein Vater nach § 1589 Abs. 2 BGB als „nicht verwandt“. Das Gesetz von 1969, in Kraft seit 1970, kam auf Druck des Bundesverfassungsgerichts und zielte auf die Kinder. Uneheliche Väter wurden erstmals mit ihren Kindern verwandt. Was nach Fortschritt klang, war aus emanzipatorischer Sicht eine Mogelpackung.

Rechte bekamen die Väter dadurch nicht, nur eine neue Unterhaltspflicht. Vorher richtete sich der Unterhalt nach der Lebensstellung der Mutter, jetzt nach der beider Eltern – faktisch also nach der Leistungsfähigkeit des Vaters. Damit wurde das Kind eines wohlhabenden Mannes zum lukrativen Geschäftsmodell: Wer einen Millionär dazu bringt, mit ihr ein Kind zu zeugen, muss praktisch nicht mehr arbeiten. Samenraub und Verhütungsbetrug lohnen sich seitdem – und bleiben folgenlos: 1986 entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Mann keinen Schadensersatz verlangen kann, wenn die Frau heimlich die Pille absetzt.

Ein grundsätzliches Umgangsrecht bekamen die Väter damals nicht; das kam erst fast 30 Jahre später: 1998. Ein Sorgerecht schon gar nicht – mit Zustimmung der Mutter ebenfalls mit der Reform von 1998, gegen ihren Willen erst 2013, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2009 und das Bundesverfassungsgericht 2010 Deutschland dazu gezwungen hatten.

Männer wurden nicht gleichberechtigter. Sie wurden nur stärker zur Kasse gebeten.

Die Eherechtsreform von 1977 schaffte die Hausfrauenehe ab. Gut so. Zugleich zementierte sie über Versorgungsausgleich und Zerrüttungsprinzip die Versorgerrolle. Die Frau gewann die Freiheit zu gehen. Der Mann behielt die Pflicht zu versorgen – auch über die Ehe hinaus.

Seither setzt sich die Reihe fort.

1997 wurden Männer erstmals als Vergewaltigungsopfer anerkannt. Nicht weil man an sie gedacht hätte, sondern als Nebeneffekt: Um die Vergewaltigung in der Ehe strafbar zu machen, fiel das Wort „außerehelich“, und der Tatbestand wurde geschlechtsneutral gefasst.

2009 verbot das Gendiagnostikgesetz heimliche Abstammungstests. Das trifft faktisch nur eine Gruppe – die, die sich über die Abstammung nicht sicher sein kann: Väter. (Ausführlich dazu: „Das seltsamste Herrschergeschlecht der Geschichte“, auch als Podcast.)

Ende 2012 erlaubte der Gesetzgeber mit § 1631d BGB die Beschneidung von Jungen. Neun Monate später stellte er mit § 226a StGB die Genitalverstümmelung unter Strafe – bei „weiblichen Personen“, mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe.

2025 kam das Gewalthilfegesetz. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung gilt für Frauen und ihre Kinder, wirksam ab 2032. Die Gewaltdefinition wurde im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich auf Frauen beschränkt.

Und seit dem 1. Januar 2026 gilt das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz: Männer müssen den Fragebogen ausfüllen und zur Musterung. Frauen dürfen, wenn sie wollen.

Gefördert wird nur innerhalb des Narrativs

Wie fest dieser Rahmen sitzt, zeigt ausgerechnet die Männerpolitik selbst.

Der Deutsche Frauenrat existiert seit 1951. Ein Bundesforum Männer gibt es erst seit 2010 – und das Ministerium stellte es bei der Gründung als Vertretung der „gleichstellungspolitisch orientierten“ Organisationen vor. Wer anders orientiert ist, ist damit schon per Definition draußen.

Entsprechend sehen die Projekte aus: „Nachhaltige Männlichkeit fördern – Toxische Männlichkeit überwinden“. „Männer stärker in die Gleichstellungspolitik“. Selbst die Beratung für Männer in Not läuft unter dieser Überschrift.

Man muss nicht behaupten, es werde nur gefördert, was ins Narrativ passt. Es genügt festzustellen: Gefördert wird nur innerhalb des Narrativs. Männeranliegen gibt es nur als Unterkapitel der weiblichen Gleichstellung – nie als eigene Frage. Entsprechend dürftig sind die Stellungnahmen des Bundesforums Männer zu Themen wie dem Leitbild Wechselmodell oder dem weiblichen Stealthing.

Zur geplanten Reform des Kindschaftsrechts schrieb das Bundesforum 2024, die Pläne des Justizministeriums seien „zu optimistisch in Bezug auf die heute vorherrschende Aufgaben- und Arbeitsteilung“. Ein Männerverband, der Vätern weniger zutraut als das Justizministerium.

Man stelle sich vor, Alice Schwarzer hätte 1976 zur Abschaffung der Hausfrauenehe erklärt: „Ein Blick auf die Vollzeitquoten der Frauen und ihren Anteil an der Familienfinanzierung lässt den Vorschlag etwas optimistisch erscheinen.“ Die Hausfrauenehe stünde heute noch im Gesetz.

„Aber der Feminismus hat doch gar nicht gesiegt“

Der naheliegende Einwand lautet: Wie kann der Feminismus der Status quo sein, wenn Frauen in den Parlamenten, Vorständen und Chefetagen immer noch unterrepräsentiert sind?

Die Antwort beginnt mit einer Frage: Was misst der Frauenanteil eigentlich?

1976 beschloss der Bundestag die Eherechtsreform und die Reform des § 218. Frauen stellten damals knapp sechs Prozent der Abgeordneten. Die Gesetze, die Frauen die größten Freiheitsgewinne der Nachkriegszeit brachten, hat ein fast reines Männerparlament gemacht. Der Frauenanteil misst also keine Interessenvertretung. Er misst nur, wer auf dem Stuhl sitzt.

Dieselbe Zahl, anderes Modell

In „Wer irren darf, lebt leichter“ habe ich beschrieben, wie dieselbe Zahl in verschiedenen Modellen Verschiedenes bedeutet. Hier gilt das in Reinform. Ungleiche Besetzung ist ein Befund. Diskriminierung ist eine Erklärung. Wer das eine mit dem anderen gleichsetzt, hat sich für ein Modell entschieden, bevor er die Daten angesehen hat.

Es gibt ein anderes Modell, und es ist gut belegt: die Varianzhypothese. Männer und Frauen unterscheiden sich in vielen Merkmalen im Mittelwert kaum – aber Männer streuen breiter. Spitzenpositionen sind keine Auswahl aus der Mitte, sondern aus dem obersten Rand.

Deary und Kollegen haben das 2003 an schottischen Daten gezeigt, die nahezu einen ganzen Jahrgang Elfjähriger umfassten: fast gleicher Mittelwert, aber Jungen am oberen und am unteren Ende überrepräsentiert.

Die Gegenprobe liefert der untere Rand. Obdachlosigkeit, Haft, Schulabbruch, ein IQ unter 80 – überall überwiegen Männer. Niemand spricht deshalb von Frauenbevorzugung. Wer die Unterrepräsentation oben für Diskriminierung hält, müsste die Überrepräsentation unten für Privileg halten. Das tut niemand. Das allein macht das Modell, das oben Diskriminierung sieht, noch nicht falsch – dafür gibt es andere Gründe. Aber es zeigt, dass dieses Modell nur auf einer Seite in Gebrauch ist.

Die Mehrheit sitzt nicht im Parlament, sondern an der Urne

Und selbst wenn man auf die Repräsentation schaut, schaut man auf die falsche Bank.

In einer Demokratie herrscht nicht, wer im Parlament sitzt, sondern wer es wählt. Bei der Bundestagswahl 2025 waren laut Bundeszentrale für politische Bildung 51,4 Prozent der Wahlberechtigten Frauen – über 31 Millionen. Und der naheliegende Ausweg, Frauen dürften zwar wählen, gingen aber seltener hin, ist versperrt: Laut repräsentativer Wahlstatistik der Bundeswahlleiterin lag die Wahlbeteiligung beider Geschlechter gleichauf.

Frauen stellen also die Mehrheit der Wählerschaft und nutzen ihr Stimmrecht genauso wie Männer. Wenn das Parlament trotzdem kein Spiegel der Wählerschaft ist, dann nicht, weil Frauen nicht entscheiden dürften. Sondern weil sie anders entscheiden, als die Paritätslogik es verlangt.

Auch an der zweiten Stelle, an der Parlamente entstehen, steht Frauen jede Tür offen: in den Parteien. Jeder Frau steht es frei, sich dort zu organisieren. Nur tun es weniger Frauen als Männer – in allen Bundestagsparteien stellen Männer die Mehrheit der Mitglieder, selbst bei den Grünen. Wer aber Mitglied ist, hat als Frau in den meisten Parteien die besseren Chancen auf einen Platz im Parlament:

ParteiFrauen unter den MitgliedernFrauen in der FraktionMandatschance einer Frau im Vergleich zu einem Mann
Grüne45,1 %61,2 %1,9-fach
Linke40,3 %56,2 %1,9-fach
SPD34,1 %41,7 %1,4-fach
CSU22,2 %25,0 %1,2-fach
CDU26,6 %22,6 %0,8-fach
AfD21,4 %11,8 %0,5-fach
Insgesamt31,6 %32,4 %1,0-fach
Mitglieder: Stand 31.12.2024 (Niedermayer, Parteimitglieder in Deutschland 2025). Fraktionen: 21. Bundestag (Deutscher Bundestag). Mandatschance: Abgeordnete je Parteimitglied des jeweiligen Geschlechts, eigene Berechnung.

Gemessen an denen, die sich politisch engagieren, sind Frauen im Bundestag also nicht unter-, sondern sogar leicht überrepräsentiert: 32,4 Prozent der Abgeordneten, aber nur 31,6 Prozent der Parteimitglieder. Bei Grünen und Linken hat ein weibliches Mitglied fast doppelt so gute Chancen auf ein Mandat wie ein männliches. Nur bei CDU und AfD ist es umgekehrt – bei der AfD ziemlich genau spiegelbildlich: Dort hat ein Mann doppelt so gute Chancen wie eine Frau. Wer eine Benachteiligung von Frauen sucht, findet sie also ausgerechnet nicht in den Parteien, die am meisten darüber reden.

Ausgerechnet die Partei mit der strengsten Quote liefert dafür das prominenteste Beispiel für deren Schädlichkeit. 2021 lag Robert Habeck in den Umfragen lange vor Annalena Baerbock. Doch schon vor der Entscheidung benannte er die Spielregel selbst und berief sich dabei ausdrücklich auf die Statuten seiner Partei: „Wenn Annalena Baerbock als Frau sagen würde, ich mache es, weil ich eine Frau bin, und die Frauen haben das erste Zugriffsrecht, dann hat sie es.“ So würden sie nicht argumentieren, schob er nach. Am Ende hatte sie es. So setzte sich die Trampolinspringerin aus dem Völkerrecht gegen den Kollegen aus dem Kuhstall durch – die Arbeitsteilung hatte sie wenige Monate zuvor selbst so beschrieben. Die Grünen landeten bei 14,8 Prozent. Ich bin überzeugt: Das war die größte Chance auf einen grünen Bundeskanzler, die es je gab – und sie scheiterte am grünen Gleichstellungsideal von Robert Habeck.

Genau daran entlarvt sich das Paritätsprojekt.

Wer Parität im Parlament erzwingen will, obwohl die Wählerschaft mehrheitlich weiblich ist und frei wählt, muss den Wählern ihre Wahl vorschreiben. Er muss Listen so binden, dass die Stimme nicht mehr frei an die Person geht, die man für die beste hält, sondern nach Geschlecht verteilt wird. Gleichstellung im modernen Sinn lässt sich gegen eine frei wählende Mehrheit nur mit Zwang durchsetzen.

Repräsentiert wird nicht mehr der Bürger, sondern sein Geschlecht.

Die Verfassungsgerichte haben das verstanden. Die Paritätsgesetze in Thüringen und Brandenburg wurden 2020 von den jeweiligen Landesverfassungsgerichten gekippt.

Der Feminismus hat also nicht verloren, weil zu wenige Frauen im Parlament sitzen. Er hat gesiegt – nur hält sich die Wählerschaft nicht an sein Ergebnisideal.

Der Rollentausch der Lager

Man erkennt eine Verteidigung des Status quo an ihrer Sprache. Und die Sprache, mit der der Feminismus heute verteidigt wird, ist konservativ bis in die Wortwahl.

Da ist von „Errungenschaften“ die Rede, die es zu bewahren gelte. Von einem „Backlash“, den man abwehren müsse. Kritik gilt nicht als Beitrag zur Debatte, sondern als Angriff auf das Erreichte. Und wer zu weit geht, wird nicht widerlegt, sondern mit einem moralischen Tabu belegt.

Bewahren, abwehren, tabuisieren – das ist das Vokabular derer, die etwas zu verlieren haben. Es ist das Vokabular der rechten Seite des Saals von 1789.

Die Kritiker dagegen wollen etwas verändern. Sie wollen Regeln, die es heute nicht gibt: gleiche Rechte für Väter, gleiche Entscheidungsfreiheit für Männer, eine Wehrpflicht, die nicht nach Geschlecht fragt. Das sind keine Forderungen nach Rückkehr. Es sind Forderungen nach Erweiterung.

Hier muss man allerdings sauber trennen, denn nicht jeder Feminismuskritiker ist ein Reformer.

Wer zurück will in die Welt vor 1958 – zur Hausfrauenehe, zum Entscheidungsrecht des Ehemanns, zur Frau, die ohne Zustimmung ihres Mannes keine Stelle antreten darf –, der ist reaktionär. Nach beiden Maßstäben. Er will nicht Freiheit erweitern, sondern sie wieder einschränken.

Wer dagegen gleiche Rechte für Väter will, gleiche Entscheidungsfreiheit für Männer und eine geschlechtsneutrale Wehrpflicht, der will die Emanzipation nicht rückgängig machen. Er will sie vollenden.

Das sind zwei völlig verschiedene Positionen. Groks Raster unterscheidet sie nicht. Beide landen in derselben Schublade, weil beide das Wort „Feminismus“ mit einem kritischen Vorzeichen versehen. Ein Koordinatensystem, das den Reaktionär und den Reformer an denselben Punkt setzt, misst nichts mehr.

Nach dem Maßstab von 1789

Grok hat mich mit siebzig von hundert rechts der Mitte einsortiert. Nach dem eingefrorenen Raster ist das konsequent.

Nach dem Maßstab, aus dem die Begriffe einmal stammen, müsste Grok mich links der Mitte einordnen. Ich greife eine bestehende Ordnung an, und ich tue es, um Menschen Entscheidungsfreiheit zu verschaffen, die ihnen heute verweigert wird.

Nicht meine Position hat sich verschoben. Das Koordinatensystem hat sich verschoben – oder genauer: Es hat aufgehört, sich zu bewegen, während die Wirklichkeit weiterging.

Das wäre nur eine akademische Pointe, hätte es nicht eine sehr praktische Folge. Und die richtet sich an die Linke.

In meinem Text über Böhmermann habe ich beschrieben, wie Positionen, die vor zwanzig Jahren selbstverständlich zum demokratischen Spektrum gehörten, heute zu „Nazi-Themen“ erklärt werden – und wie man damit einer problematischen Partei Themen exklusiv überlässt. Hier wiederholt sich dasselbe Muster.

Wer Väterrechte, Wehrgerechtigkeit und die Freiheit von Männern nicht als linke Themen erkennt, überlässt sie denen, die sich am wenigsten für diese Männer interessieren: den Reaktionären. Die nehmen solche Anliegen gern auf. Nicht, weil sie Männern mehr Freiheit verschaffen wollen, sondern weil sie ihre Stimmen brauchen.

Wie solche Bündnisse enden, kann man in der Geschichte nachlesen. 1979 kämpften im Iran Tudeh-Partei, Fedajin und Volksmudschahedin an der Seite Khomeinis gegen den Schah. Kaum war der Schah gestürzt, begann man, sie auszuschalten. Die Männer, die heute ihre berechtigten Anliegen bei Reaktionären abladen, weil sonst niemand zuhört, sollten wissen, wie solche Allianzen für die Juniorpartner ausgehen.

Und die Linke sollte wissen, was sie verliert, wenn sie diese Männer dorthin schickt.

Feminismuskritik ist heute links. Nicht trotz der Geschichte der Linken, sondern wegen ihr. Die Frage ist nur, ob die Linke das noch rechtzeitig merkt.

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