oder der Wunsch nach verlustfreier Fortpflanzung
Spiegel Online veröffentlichte vor einigen Jahren eine Studie, der zufolge „Frauen in Deutschland nach Elternzeit meist deutlich schlechter bezahlt“ werden. Konkret: Wer mehr als ein Jahr Auszeit nimmt, verdient danach im Schnitt knapp zehn Prozent weniger pro Stunde als kinderlose Kolleginnen – selbst bei weniger als einem Jahr Elternzeit beträgt das Minus noch 6,5 Prozent.
Die FAZ legte nach und stellte fest, dass Frauen ohne Kinder im Laufe ihres Berufslebens 40 Prozent mehr verdienen als Frauen mit einem Kind – und satte 70 Prozent mehr als Frauen mit drei oder mehr Kindern.
70 %.
Worüber soll man sich mehr wundern: Dass alle so tun, als sei das eine überraschende Erkenntnis? Oder dass niemand die naheliegende Frage stellt, ob wir hier endlich die Erklärung für das große Mysterium des „bereinigten Gender Pay Gaps“ gefunden haben – und dafür, warum er sich in Deutschland trotz aller Quoten und Gleichstellungsmaßnahmen so hartnäckig hält? Dass dieses Problem in anderen Ländern deutlich schwächer ausgeprägt ist – besonders in Schweden, wo es kaum messbar ist – wundert wirklich jemanden? Hat niemand die Debatten um das Wechselmodell verfolgt?
Es ist offenbar bequemer, sich an die Verschwörungstheorie vom Patriarchat zu klammern – wo sich die grauen Herren im stillen Kämmerlein verabredet haben, Frauen den verdienten Lohn vorzuenthalten und Männern aus Solidarität 20 Prozent mehr zu zahlen, ohne erkennbaren Mehrwert zu erhalten. Klingt irgendwie plausibler.

„Den Autorinnen der Studie zufolge betrachten viele Arbeitgeber Mutterschaft als Ausdruck fehlender Karriereorientierung. In anderen Ländern sei das mitunter nicht der Fall. So habe Mutterschaft in Schweden so gut wie keine negativen Auswirkungen auf die Löhne von Frauen.“
Mutterland Deutschland
Wir leben in Deutschland. Dem Land, in dem die Mutter nicht erst seit Adolf Hitler die Ikone des Familienlebens ist. Heute gibt es Feministinnen wie Antje Schrupp, die gemeinsam mit Mütterlobbyverbänden das bedingungslose Grundeinkommen für Mütter fordern – damit diese sich vom Vater ungestört ihrem Familien-Ego-Projekt widmen können. Wer solche Feministinnen hat, kann seine wütenden alten weißen Männer in Rente schicken. Dank des Feminismus des 21. Jahrhunderts braucht es keine Penisträger mehr, um die Gleichstellung im Berufsleben zu torpedieren.
In Ländern wie Schweden hätte sich auch keine amtierende Justizministerin im Fernsehen so peinlich gleichberechtigungsfeindlich zur Kinderbetreuungsfrage geäußert, wie es Katarina Barley seinerzeit in den Tagesthemen zum Thema „Leitbild Wechselmodell in Deutschland“ tat. Sie hielt ein Leitbild Wechselmodell für unrealistisch – weil man eine Mutter schließlich nicht zwingen könne, wieder selbst ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Wundert sich jemand, dass Arbeitgeber den Verdacht entwickeln, Kinderkriegen in Deutschland sei ein Ausdruck mangelnden Karrierewillens?
Wenn Frau sich in der Ehe darauf verlassen hat, dass ihr Mann alles verdient – wann soll man die guten Frauen dann überzeugen, etwas gegen die Gender Pension Gap zu tun? Zehn Jahre vor der Rente, wenn die Kinder aus dem Haus sind? Der Versorgungsausgleich, der ihr die Hälfte der Rentenpunkte ihres Partners sichert, reicht schließlich nur bis zum Ende der Ehe.
Gleichberechtigung ist keine Einbahnstraße
Wenn eine feministische Ex-Justizministerin meint, Gleichberechtigung im Familienrecht könne es nicht geben, weil man eine Hausfrau und Mutter nach der Trennung doch nicht zwingen könne, ihr eigenes Geld zu verdienen – dann darf man Heuchelei unterstellen, wenn dieselbe Frau sich am Equal Pay Day über die Konsequenzen dieser Haltung aufregt.
„Denn erst, wenn Familie auch für Männer zum Karriererisiko wird, wird sie aufhören, überhaupt ein Karriererisiko zu sein.
„Böse alte weisse Heteros“
https://sexismusbeauftragter.wordpress.com/2018/07/12/boese-alte-weisse-heteros/#more-4774
Die Wahrheit dieser Aussage zeigt sich in der Bertelsmann-Studie ebenso wie in der älteren Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Wer sich Schweden – das im Spiegel-Artikel lobend erwähnte Vorzeigeland – einmal genauer ansieht, stellt fest: Dort hat man ERST die Gleichberechtigung der Eltern zum Standard gemacht, bevor man sich darüber beschwert hat, dass Frauen allein mit der Kinderbetreuung dastehen.
Grundsätzlich sind Eltern auf dem Arbeitsmarkt durchaus geschätzt – sie sind loyal, weil sie selten Lust haben, sich einen neuen Job zu suchen, der längere Pendelstrecken oder einen Umzug mit sich bringt. Ich erlebe das selbst: Ich schlucke lieber ein paar Kröten in einem Projekt, das im Einzugsbereich liegt und mir erlaubt, meine Tochter jeden Abend ins Bett zu bringen, als ein besser bezahltes oder technisch interessanteres Projekt anzunehmen, das mich zum Pendler machen würde. Bei Familienmenschen hängt mehr dran als ein Kaffeebecher und eine Zahnbürste. Wer einmal einen halbwegs anständigen Kindergarten gesucht hat, der mehr ist als eine Verwahranstalt, kann sich vorstellen, was ein Jobwechsel für eine Familie bedeutet.
Natürlich gibt es Nachteile: kranke Kinder, weniger Flexibilität für Auslandsaufenthalte, pünktlicher Feierabend. Aber diese Nachteile wiegen die Vorteile in der Regel auf – und in der öffentlichen Wahrnehmung lasten sie trotzdem nur auf einem Paar Schultern: den weiblichen.
Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe.
1. Ungleichbehandlung von Müttern und Vätern im Familienrecht
Das deutsche Familienrecht ist spätestens nach der Trennung noch immer auf die Hausfrauen-Versorger-Ehe fixiert, die der Gesetzgeber eigentlich 1976 abgeschafft hat. Damals gewann die Frau das Recht, zu arbeiten, ohne dass ihr Mann ihr einen Strich durch die Rechnung machen konnte. Männern wurde im Gegenzug kein entsprechendes Recht bei der Kinderbetreuung eingeräumt. Nach der Ehe gilt meist, was schon in der Ehe galt: einer betreut, einer bezahlt – und in den meisten Beziehungen entscheidet die Frau, wer welche Rolle übernimmt.

Da das Schuldprinzip abgeschafft wurde, ohne die Gleichberechtigung im Sorgerecht ebenso vehement voranzutreiben, war sexistischen Rollenverteilungen nicht nur in der Ehe, sondern vor allem bei Trennungen seit den späten 1970ern Tür und Tor geöffnet. Von unverheirateten Vätern brauchen wir hier gar nicht erst zu reden: Sie waren vor 1998, als das Umgangsrecht eingeführt wurde, vollkommen rechtlos.
Gemeinsames Sorgerecht als Standard – in Schweden bei verheirateten Eltern seit 1974 und bei unverheirateten seit 1980 – wurde in Deutschland bei verheirateten Eltern erst knapp ein Vierteljahrhundert später eingeführt. Unverheiratete Väter konnten lange überhaupt keine Rechte anmelden, wenn die Mutter nicht wollte. Das 1998 eingeführte Umgangsrecht war ein zahnloser Tiger, solange die Mutter einfach 300 Kilometer wegziehen oder den Umgang jahrelang ohne ernsthafte Konsequenzen torpedieren konnte. Das Recht, auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht zu erstreiten, existiert erst seit 2013. Das Sorgerecht automatisch zu bekommen – wie seit Jahrzehnten in Schweden üblich – ist bis heute nicht gesetzlich verankert.
Das alleinige Sorgerecht erhält man als Mann auch heute nur, wenn bekannt wird, dass die Mutter schwere Alkoholikerin ist oder in der Privatwohnung ein Bordell betreibt. Ein Wechselmodell gegen den Willen der Mutter anzuordnen – in Schweden seit 1998 möglich – traute sich vor 2017 kaum ein Richter. Und selbst der BGH blieb in seinem Beschluss vom Februar 2017 (XII ZB 601/15) weit hinter dem zurück, was andere Länder längst als Trennungsstandard haben:
Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Auch die Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteil hindert eine solche Regelung für sich genommen noch nicht. Entscheidender Maßstab der Regelung ist vielmehr das im konkreten Einzelfall festzustellende Kindeswohl.“
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 601/15
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=77519&pos=0&anz=1
Nach einer Trennung liegt die Betreuung der Kinder in der Regel bei der Mutter. Die Weisheit des Richters aus Brechts „Der kaukasische Kreidekreis“ – der erkennt, dass die biologische Mutter aus reiner Geldgier ihr Kind zu zerreißen droht – ist in deutschen Familiengerichten ein absoluter Ausnahmefall.
Das schafft für Unternehmen eine Situation, in der die Beförderung junger Männer bei annähernd gleicher Qualifikation die rationalste Entscheidung ist. Denn die Regelungen im deutschen Familienrecht und der institutionelle Sexismus der Trennungsbehörden sorgen dafür, dass über 90 Prozent der Alleinerziehenden Frauen sind.
Da muss die Bewerberin schon unschlagbare Qualifikationsvorteile vorweisen – oder dem Arbeitgeber glaubhaft machen, dass sie eher dem Typus Katja Suding entspricht, die es nach ihrer Trennung für selbstverständlich hielt, dass sich beide Eltern um das Kind kümmern.
Sprich: Während der Beziehung kompensieren Männer meist mit Überstunden den Einkommensverlust der Partnerin – und nach der Trennung sollen sie damit, dem Wunsch von Alleinerziehendenverbänden und der damaligen Justizministerin Barley zufolge, bitte weitermachen. Mal ehrlich: Für welchen Kandidaten würden Sie lieber Mentor sein?
„Eine Trennung ist ja kein Tabula rasa, sondern sollte an das anknüpfen, was Eltern vorher gelebt haben. Und es ist weiterhin so, dass Paarfamilien viel traditioneller leben, als die Diskussion uns denken lässt.„
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/gesellschaft/eds-streit-wechselmodell-100.html
2. Herdprämie 2.0: das Elterngeld
Frauen wählen sich auch 40 Jahre nach der rechtlichen Gleichstellung im Berufsleben mehrheitlich Partner, die besser verdienen. Ein Blick auf die Elterngeldzahlen zeigt, wie sich das auswirkt: Männliche Elterngeldbezieher verdienten im Erhebungszeitraum im Schnitt 660 Euro mehr als weibliche. Was die Zeit seinerzeit als Ansporn für mehr Väter in Elternzeit deutete, ist im Familienalltag, wo das Einkommen meist auf den Euro genau verplant ist, schlicht ein finanzieller Nachteil – weil die Differenz zum Maximaleinkommen umso größer wird.
Und das nur im Optimalfall: Das Elterngeld kompensiert ohnehin nur zwei Drittel des Einkommens und ist bei 1.800 Euro gedeckelt. Ein Mann mit 3.600 Euro netto verliert damit die Hälfte seines Einkommens. Ein Abteilungsleiter mit 5.000 Euro netto verliert fast zwei Drittel, wenn er lieber Windeln wechselt. Glauben Sie, dass der dann – falls überhaupt – mehr als die obligatorischen zwei Monate nimmt?
Das 2007 von der ersten Großen Koalition unter Angela Merkel eingeführte Elterngeld könnte man deshalb auch „Herdprämie 2.0″ nennen: Durch seine Deckelung schafft es einen Rahmen, in dem der Besserverdiener – überwiegend der Mann – schon aus finanzieller Notwendigkeit von einer längeren Kinderbetreuung ferngehalten wird. Die Versorgerrolle des Mannes wird nicht aufgebrochen, sondern zementiert.
Ein Vergleich mit Schweden zeigt, wie es anders gehen kann. Schweden führte das Elterngeld 1974 als erstes Land überhaupt ein – und hat die strukturellen Schieflagen von Beginn an mitgedacht. Elterngeld gibt es dort für 480 Tage, davon je 60 Tage fest für einen Elternteil reserviert (nicht übertragbar). Der Rest kann frei aufgeteilt werden. Für 390 Tage werden 80 Prozent des Lohns gezahlt – bei Einführung waren es sogar 90 Prozent, was die männliche Hemmschwelle wirksam senkte. Der Maximalbetrag liegt bei rund 80 € pro Tag, also ca. 2.400 € im Monat.
Was das in der Praxis bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel mit einem Paar, bei dem der Mann 3.000 € netto verdient und die Frau 2.340 €:
| Deutschland | Schweden | |
|---|---|---|
| Einkommen Mann | 3.000 € | 3.000 € |
| Einkommen Frau | 2.340 € | 2.340 € |
| Elterngeld Mann | 1.800 € (−40 %) | 2.400 € (−20 %) |
| Elterngeld Frau | 1.560 € (−33 %) | 1.872 € (−20 %) |
| Familieneinkommen gesamt | 5.340 € | 5.340 € |
| Frau in Elternzeit | 4.560 € (−15 %) | 4.872 € (−9 %) |
| Mann in Elternzeit | 4.140 € (−22 %) | 4.740 € (−11 %) |
In Schweden macht der Unterschied, ob Vater oder Mutter zu Hause bleibt, gerade mal 130 € aus – das sind 2 Prozent des möglichen Familieneinkommens. In Deutschland beträgt die Differenz zwischen mütterlicher und väterlicher Elternzeit fast 8 Prozentpunkte, zusätzlich zu den 15 Prozent, die die Elternzeit der Mutter ohnehin kostet.
Kein Wunder, dass Schweden bei der Väterquote in Europa lange Spitzenreiter war.
Mit der Fixierung auf niedrigere Einkommen beim Elterngeld lohnt es sich in Deutschland bei den meisten Familien nur, wenn die Mutter in Elternzeit geht. Das lässt die traurige Bilanz der geringen Väterquote beim Elterngeld vielleicht etwas im anderen Licht dastehen. Deutschland tut leider nicht viel, um hier einmal einen Geschlechterausgleich zu schaffen. Kein Wunder, wenn da die Gehalts- und Karrierelücke besonders deutlich nach dem ersten Kind aufklafft.
Nicht mangelnde Lust oder Verantwortungslosigkeit hält deutsche Väter von der Kinderbetreuung fern – es ist schlicht das System.
(Kleiner Sidefact: Schweden hat kein Frauenministerium. Gleichstellungsthemen werden dort vom „Jämställdhetsminister“ – dem Gleichheitsminister – behandelt, der im Bildungsministerium angesiedelt ist.)
Wer einmal den ARD-Film „Papa, trau dich!” über Väter in Elternzeit gesehen hat, stellt fest: Die meisten dort vorgestellten Väter sind untypische Fälle – Paare, in denen die Frau mehr verdient und nach der Geburt schnell wieder ins Berufsleben eingestiegen ist. In meinen beiden Geburtsvorbereitungskursen gab es genau ein solches Paar. Und die einzige weibliche CFO eines NASDAQ-notierten Unternehmens, die ich in meinem Berufsleben kennengelernt habe, war ebenfalls in genau dieser Konstellation verheiratet.
Da bestätigt sich Sheryl Sandbergs Zitat: „Die wichtigste Karriereentscheidung ist Ihre Partnerwahl.

P.S. Wie ich mittlerweile festgestellt habe, ist Norwegen da sogar noch weiter: Seit Einführung der weltweit ersten Väterquote 1993 – damals vier Wochen, seither schrittweise auf 15 Wochen erhöht – stieg die Inanspruchnahme der Elternzeit durch Väter innerhalb von sieben Jahren von 4 auf 85 Prozent und pendelte sich im vergangenen Jahrzehnt bei rund 90 Prozent ein. Awblog Norwegen bietet dabei die Wahl zwischen 49 Wochen mit voller Lohnfortzahlung oder 59 Wochen mit 80 Prozent – von denen jeweils 15 bzw. 19 Wochen fest dem Vater vorbehalten und nicht übertragbar sind. European Commission
Zusätzlich sehen viele Kollektivverträge vor, dass Arbeitgeber die Differenz zum gesetzlichen Höchstbetrag übernehmen – Elternzeit bedeutet für die meisten norwegischen Familien also keine oder nur geringfügige Einkommensverluste. Awblog Der entscheidende Trick dabei: Wer die reservierten Wochen nicht nimmt, verliert sie – sie können nicht auf die Mutter übertragen werden. Wenn man Männern eine echte Wahl lassen will, muss man ihnen manchmal auch eine echte Konsequenz geben.

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