Fünf Thesen zur Leihmutterschaft

Vorbemerkung: zwei Fragen, die nichts miteinander zu tun haben

Es hat ungefähr eine Woche gedauert. Jens Spahn und sein Mann Daniel Funke gaben bekannt, dass sie Eltern geworden sind; ihr Sohn Georg wurde in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebracht. Am Samstag darauf trat Spahn als Vorsitzender der Unionsfraktion zurück. Dazwischen lag ein Empörungsgewitter, in dem zwei vollkommen verschiedene Fragen so gründlich vermengt wurden, dass am Ende niemand mehr auseinanderhalten konnte, worüber eigentlich gestritten wird.

Die erste Frage lautet: Darf ein Politiker privat in Anspruch nehmen, was er politisch bekämpft hat? Die Antwort ist einfach, und sie lautet nein. Spahn war von 2018 bis 2021 Bundesgesundheitsminister; das Embryonenschutzgesetz, in dem das Verbot steht, fiel in seinen Zuständigkeitsbereich, und er hat daran kein Komma geändert. Seine Partei hat ihre Programmatik erst im Februar dieses Jahres verschärft und hält seither auch die unentgeltliche Leihmutterschaft für unvereinbar mit dem Werteverständnis der CDU. Wer eine Norm für alle will, aber nicht für sich, hat als Fraktionsvorsitzender ein Glaubwürdigkeitsproblem. Der Rücktritt war folgerichtig.

Diese Kritik trifft Spahn. Sie trifft nicht die Leihmutterschaft.

Die zweite Frage lautet: Ist an der Sache selbst etwas verwerflich? Darum geht es im Folgenden, und nur darum. Mich interessiert Spahn nicht besonders. Mich interessiert, dass in dieser Woche sämtliche Argumentationsstandards über Bord gingen, die dieselben Beteiligten in anderen Zusammenhängen für unverzichtbar halten. Der Vorwurf der Heuchelei wurde als Rammbock benutzt, um eine Sachbehauptung mit durchzuschieben, die für sich genommen nicht trägt.

Die Bevölkerung ist übrigens deutlich weniger sicher als das Feuilleton. In einer Insa-Umfrage für die „Bild“ vom 17. bis 20. Juli halten 39 Prozent das Verbot für richtig, 41 Prozent für falsch — und außergewöhnliche 21 Prozent wissen es nicht. Das ist kein Volk, das nach härteren Strafen ruft. Das ist ein Volk, das nachdenkt.

Vorab: die Begriffe

Ich unterscheide im Folgenden zwischen der Geburtsmutter und der genetischen Mutter. Das ist keine Wortklauberei, sondern die Voraussetzung dafür, dass man überhaupt sinnvoll streiten kann.

Zwei Verfahren werden regelmäßig durcheinandergeworfen. Bei der heute üblichen Form stammt die Eizelle nicht von der Frau, die austrägt; sie ist Geburtsmutter, aber nicht genetische Mutter. Bei der älteren, heute seltenen Variante wird ihre eigene Eizelle verwendet; dann ist sie beides. Alles, was folgt, bezieht sich auf den erstgenannten Fall — auch der Fall Spahn ist einer.

Und noch eine Präzisierung, die man sich selbst schuldet: „nicht die biologische Mutter“ wäre falsch. Die Geburtsmutter leistet einen erheblichen biologischen Beitrag, epigenetisch, immunologisch, hormonell. Genetisch ist sie mit dem Kind nicht verwandt. Genau das, und nichts anderes, behaupte ich.

Erste These: Die Geburtsmutter ist nicht die genetische Mutter

Kinder, die über eine Leihmutterschaft zur Welt kommen, sind mit mindestens einem genetischen Elternteil unter den Wunscheltern gezeugt, häufig mit beiden. Im typischen Fall stammt der Samen vom Wunschvater, die Eizelle von der Wunschmutter — einer Frau, die nur deshalb nicht selbst gebären kann, weil ihr Körper es nicht zulässt. Ausgetragen wird das Kind von einer Frau, die genetisch nichts mit ihm zu tun hat.

Das ist deshalb wichtig, weil die gesamte Rhetorik der Gegenseite auf einer Voraussetzung ruht, die schlicht nicht zutrifft: dass hier ein Kind „seiner Mutter weggenommen“ werde. Weggenommen wird nichts. Das Kind kommt bei den Menschen an, von denen es genetisch abstammt und die es gewollt haben.

Dem deutschen Recht ist das allerdings egal. § 1591 BGB sagt: Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Punkt. Kein Gegenbeweis, keine Anfechtung, kein Ausnahmetatbestand. Der Gesetzgeber hat 1998 eine Zuordnungsregel für eine Welt geschrieben, in der Geburt und Genetik nie auseinanderfielen — und behandelt diese Regel seither, als handle es sich um einen Naturbefund. Die Folge ist bizarr: Die genetische Mutter kann ihr eigenes Kind rechtlich nur über eine Adoption erreichen, weil das deutsche Recht eine Mutterschaftsanfechtung nicht kennt. Eine Frau muss ihr eigenes genetisches Kind adoptieren.

Man kann das für eine sinnvolle Vereinfachung halten. Man sollte es nur nicht mit einer Wahrheit über die Natur verwechseln.

Zweite These: Das Würdeargument scheitert an der Konsistenz

Die zentrale Behauptung der Gegenseite lautet, es sei mit der Menschenwürde des Kindes unvereinbar, auf diese Weise zur Welt gekommen zu sein. Prüfen wir das an den Fällen, die wir bereits akzeptieren.

Die Samenspende. Erlaubt, etabliert, seit 2018 mit einem bundesweiten Register und einem Auskunftsrecht des Kindes ab sechzehn. Hier wird die Trennung von einem genetischen Elternteil von vornherein geplant, vertraglich geregelt und medizinisch durchgeführt. Niemand hält deshalb die so gezeugten Kinder für in ihrer Würde verletzt.

Die vertrauliche Geburt. Seit dem 1. Mai 2014 ein bewusst geschaffenes gesetzliches Verfahren: Pseudonym, versiegelter Herkunftsnachweis, Auskunft für das Kind erst ab sechzehn. Der Gesetzgeber hat das nicht widerwillig hingenommen, er hat es konstruiert. Zweck des Verfahrens ist es, einer Frau zu ermöglichen, ein Kind zur Welt zu bringen und es seinen genetischen Eltern vorzuenthalten. Der Vater kommt darin überhaupt nicht vor. Er wird nicht gefragt, nicht benachrichtigt, nicht beteiligt. Planmäßige, staatlich organisierte Trennung eines Kindes von einem Elternteil — und zwar von dem, dem ohnehin niemand zuhört.

Wer das eine für würdegemäß und das andere für würdewidrig hält, muss den Unterschied benennen.

Der übliche Versuch geht so: Bei Adoption und vertraulicher Geburt werde eine bestehende Notlage nachträglich bewältigt, bei der Leihmutterschaft werde der Bruch vorab vertraglich verabredet. Das sei die Instrumentalisierung, Stichwort Kants Objektformel. Und tatsächlich besteht das deutsche Recht darauf, dass die Entscheidung nicht im Voraus bindend getroffen werden kann: Die Einwilligung in eine Adoption ist nach § 1747 Abs. 2 BGB erst acht Wochen nach der Geburt wirksam, vorher überhaupt nicht; bei der vertraulichen Geburt kann die Mutter jederzeit zurücktreten.

Das Argument klingt gut. Es hält nur einer einzigen Nachfrage nicht stand.

Wenn die Vorabbindung das Problem wäre, dann wäre eine altruistische Leihmutterschaft mit jederzeitigem Rücktrittsrecht der Geburtsmutter unbedenklich. Ist sie aber nicht. Sie ist in Deutschland ebenso verboten, die CDU hält sie seit Februar für unvereinbar mit ihrem Werteverständnis, und selbst die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung wollte sie 2024 allenfalls in engsten Ausnahmen zulassen. Nicht die Bindung ist also das Problem. Das Bindungsargument wird nachgereicht, um ein Ergebnis zu stützen, das ohnehin feststand.

Zwei Ergänzungen, die man sich nicht entgehen lassen sollte.

Erstens Kant. Die Objektformel verbietet, einen Menschen bloß als Mittel zu gebrauchen — nicht, ihn auch als Mittel zu gebrauchen. Sonst wäre jeder Arbeitsvertrag menschenunwürdig. Wer sie gegen die Leihmutterschaft in Stellung bringt, unterschlägt regelmäßig das entscheidende Wort.

Zweitens, und das ist der eigentliche Genickbruch: Wer sagt, diese Art der Entstehung verletze die Würde des Kindes, argumentiert gegen die Existenz eines Menschen, den es ohne dieses Verfahren gar nicht gäbe. Derek Parfit hat das Nichtidentitätsproblem genannt. Man kann jemandem durch seine eigene Zeugung schwerlich Unrecht tun, denn die Alternative, die man ihm angeblich schuldet, ist sein Nichtsein. Ein Kind, das sagt „es wäre besser gewesen, ich wäre anders entstanden“, sagt in Wahrheit „es wäre besser gewesen, es gäbe mich nicht“. Das mag ein Kind einmal empfinden. Ein Verbotsgrund ist es nicht.

Und dann ist da noch der Punkt, an dem die gesamte Würde-Rhetorik in sich zusammenfällt: Die Samenspende ist in Deutschland erlaubt, die Eizellspende nach dem Embryonenschutzgesetz verboten. Derselbe Vorgang, dasselbe Verfahren, dieselbe Trennung von einem genetischen Elternteil — nur eben einmal männlich und einmal weiblich. Wer mir erklären kann, welches Prinzip diesen Unterschied trägt, ohne den weiblichen Körper zum Sonderrechtsgebiet zu erklären, bekommt von mir eine Flasche Wein.

Dritte These: Der Selbstwiderspruch der Männerrechtler

Nun zum unbequemen Teil, und der geht gegen die eigene Seite.

Es ist bemerkenswert, wenn ausgerechnet Männerrechtler sich über Leihmutterschaft echauffieren. Denn ihr Hauptargument im Sorgerechtsstreit lautet seit Jahrzehnten: Beide Eltern sind gleich wichtig. Bindung entsteht durch Beziehung, nicht durch Gebären. Der Kontinuitätsgrundsatz und die „primäre Bezugsperson“ sind Konstruktionen, mit denen Väter systematisch aus dem Leben ihrer Kinder herausdefiniert werden.

Wer nun behauptet, die Trennung von der Geburtsmutter verletze die Würde des Kindes, behauptet damit: Die Schwangerschaft stiftet eine Bindung, deren Lösung dem Kind schadet. Das ist Wort für Wort das Argument, gegen das derselbe Mann im Familiengericht anrennt.

Man kann die Bindung, die in der Schwangerschaft entsteht, nicht vor dem Familiengericht für nachrangig und bei der Leihmutterschaft für unantastbar erklären. Wer sie für so stark hält, dass ihre Lösung ein Verbot rechtfertigt, kann anschließend nicht gegen den Willen der Mutter ein paritätisches Betreuungsmodell fordern. Er hat dann nämlich selbst gerade begründet, warum die Mutter eine Vorrangstellung hat, die aus dem Körper kommt und nicht aus der Beziehung.

Eine Abgrenzung, damit niemand aneinander vorbeiredet: Viele Gegner aus dem Männerrechtsspektrum argumentieren gar nicht über die Kindesbindung, sondern über die Ausbeutung der austragenden Frau — Kommerzialisierung, ökonomischer Zwang, Klassenverhältnis. Das ist ein anderes Argument, und von dieser These wird es in der Tat nicht getroffen. Dem Konsistenzprinzip entkommt es deshalb aber nicht. Es fällt nur eine Etage tiefer, und dort hole ich es in der fünften These ab.

Wer dagegen mit der Würde des Kindes argumentiert, hat sein eigenes Sorgerechtsargument zerschossen. Und zwar öffentlich.

Damit das nicht nach Lagerpolemik klingt, gleich der Spiegelfall, denn er ist exakt symmetrisch.

Auf der anderen Seite steht dieselbe Figur mit umgekehrtem Vorzeichen. „Mein Bauch gehört mir“ gilt bei § 218 als Ausdruck vollständiger Körperautonomie, die keiner weiteren Begründung bedarf und keine Abwägung duldet. Bei der Leihmutterschaft gilt derselbe Bauch plötzlich als der Selbstbestimmung entzogen. Die Frau, die sich entscheidet, wird zur Getäuschten erklärt, deren erklärter Wille nicht zählt, weil sie ihn ja nur unter Bedingungen gebildet hat. Man kann das vertreten. Man kann es nur nicht gleichzeitig mit dem Gegenteil vertreten.

Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf hat genau diesen Punkt in dieser Woche formuliert: Ein Verbot sei paternalistisch und mit dem Menschenbild des Grundgesetzes unvereinbar, wenn Frauen sich freiwillig entscheiden; man dürfe sie nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen. Es gehört zu den Pointen dieser Debatte, dass dieser Satz ausgerechnet von der Juristin kommt, die die Union vor einem Jahr aus dem Bundesverfassungsgericht ferngehalten hat.

Vierte These: Die Doppelmoral gegenüber der natürlichen Zeugung

Es gibt keinen Grund, warum Kinder aus Leihmutterschaft schlechter dastehen sollten als Kinder, die auf dem üblichen Weg in die vielfältigen Katastrophenmöglichkeiten des Lebens hineingeboren werden.

Wir akzeptieren ohne jede gesetzliche Regelung: Kinder, die aus einer Nacht ohne Namen entstehen. Kinder von Frauen, die aus eigenem Familienwunsch schwanger werden und den Vater weder kennen noch kennen wollen. Kinder von Suchtkranken. Kinder, die alle paar Jahre nachbestellt werden, weil § 10 SGB II die Erwerbsobliegenheit entfallen lässt, solange ein Kind unter drei Jahre alt ist. Kinder, die in Verhältnisse hineingeboren werden, in denen absehbar weder Fürsorge noch Stabilität zur Verfügung stehen.

Für all das verlangt niemand ein Gesetz. Niemand fordert eine Eignungsprüfung vor der Zeugung, ein Führungszeugnis, einen Einkommensnachweis, eine psychologische Begutachtung. Wir überlassen die folgenreichste Entscheidung, die ein Mensch treffen kann, vollständig dem Zufall und dem Zustand der Beteiligten — und halten das für einen Ausdruck der Freiheit. Zu Recht übrigens. Ich möchte in keinem Land leben, in dem das anders ist.

Und dann treten dieselben Leute vor die Kamera und erklären, ein Kind, das über Jahre geplant, medizinisch begleitet, juristisch abgesichert und von Menschen erwartet wurde, die dafür erhebliche Mühen, Kosten und Risiken auf sich genommen haben, sei in seiner Würde verletzt. Leihmutterkinder sind, so muss man das nennen, absolute Wunschkinder. Sie entstehen nicht trotz, sondern wegen einer Entscheidung, die über Jahre geprüft wurde.

Die Empirie gibt der Gegenseite ebenfalls nichts. Susan Golombok hat am Centre for Family Research in Cambridge Familien aus Leihmutterschaft, Eizell- und Samenspende über zwanzig Jahre und sieben Erhebungswellen begleitet. In der letzten Phase, veröffentlicht 2023, wurden 22 Leihmutterschafts-, 17 Eizellspende- und 26 Samenspendefamilien mit 52 Vergleichsfamilien verglichen, als die Kinder zwanzig waren. Ergebnis: keine Unterschiede im psychischen Wohlbefinden, keine Unterschiede in der Qualität der Beziehungen zwischen Müttern und erwachsenen Kindern.

Der Fairness halber der eine Befund, der nicht ins Bild passt: Im Alter von sieben Jahren zeigten die Leihmutterkinder etwas höhere Anpassungsschwierigkeiten als natürlich gezeugte Kinder — innerhalb des Normbereichs, und mit zehn Jahren war der Unterschied verschwunden. Wer daraus einen Schaden konstruieren will, muss erklären, warum ein vorübergehender Effekt im Grundschulalter ein Verbot rechtfertigt, während Scheidung, Armut und Umzug, deren Effekte größer und dauerhafter sind, keines rechtfertigen.

Robust ist dagegen ein anderer Befund: Frühe Aufklärung hilft, am besten vor dem siebten Lebensjahr. Und hier wird es hübsch. Aufgeklärt hatten bis zum zwanzigsten Lebensjahr des Kindes 100 Prozent der Leihmutterschaftsfamilien, 88 Prozent der Eizellspendefamilien — und 42 Prozent der Samenspendefamilien. Ausgerechnet dort, wo das Verfahren in Deutschland erlaubt ist, wird am häufigsten geschwiegen.

Was hier verhandelt wird, ist im Kern konservative Abwehr gegen technisch ermöglichte, verantwortungsvolle Familienplanung. Das Muster ist bekannt. Die Bluttransfusion galt einmal als widernatürlich. Die In-vitro-Fertilisation hieß 1978 „Retortenbaby“ und wurde als Menschenzüchtung beschrieben; heute ist sie Routine, und niemand hält die so entstandenen Menschen für würdelos.

Und weil der Vergleich mit den Zeugen Jehovas naheliegt, muss man ihn genau ziehen: Wer die Leihmutterschaft verbietet, tut nicht das, was Zeugen Jehovas tun, wenn sie für sich selbst eine Transfusion ablehnen. Das wäre ihr gutes Recht. Er tut das, was Zeugen Jehovas tun, wenn sie die Transfusion für ihr Kind verweigern und vom Familiengericht überstimmt werden müssen: Er entscheidet nach einer Überzeugung, die die Betroffenen nicht teilen, über deren Körper und deren Lebensglück.

Fünfte These: Das Ausbeutungsargument trägt kein Verbot — es trägt Regulierung

Bleibt das letzte Argument: die Lage der Geburtsmutter. Sie werde kommerzialisiert, sie entscheide nicht wirklich frei, sondern aus ökonomischem Zwang, das Ganze sei ein Klassenverhältnis.

Das ist eine bemerkenswerte Beschreibung, denn sie trifft auf jedes Lohnarbeitsverhältnis zu, das je geschlossen wurde.

Niemand sitzt an der Supermarktkasse, weil es ihn erfüllt. Niemand reinigt öffentliche Toiletten aus Neigung. Niemand hängt sich an ein Müllfahrzeug, taucht in Klärbecken der Wasseraufbereitung oder räumt Kampfmittel, weil ihn das innerlich befriedigt. Alle diese Menschen tun es, weil sie dafür bezahlt werden, und sie tun es, weil sie das Geld brauchen. Ökonomischer Zwang ist nicht die Perversion der Lohnarbeit, er ist ihre Geschäftsgrundlage. Wo die Berufsausbildung fehlt, kommen Ausbeutung, Kommerzialisierung und Klassenverhältnis regelmäßig gleich mit dazu.

Wer aus dem ökonomischen Motiv folgert, die Entscheidung sei nicht wirklich frei, muss diesen Schluss überall ziehen. Er muss dann erklären, warum er den Kampfmittelräumer für mündig hält, der sein Leben riskiert, und die Geburtsmutter nicht, die neun Monate ihres Körpers zur Verfügung stellt. Der einzige Unterschied, der zwischen diesen Fällen am Ende übrigbleibt, ist, dass es sich im zweiten Fall um einen weiblichen Körper handelt, der seine Gesundheit gefährdet. Das ist kein Prinzip. Das ist ein Reflex.

Brosius-Gersdorf hat es ausbuchstabiert: Es gibt ein Recht auf Hochrisikosport, auf Rauchen und Trinken, auf selbstbestimmtes Sterben. Der Staat muss aufklären, gründlich und über alle medizinischen wie psychosozialen Risiken. Entscheidet die Frau sich danach trotzdem dafür, darf der Gesetzgeber es ihr nicht verbieten. Ausgerechnet beim Austragen einer Schwangerschaft soll die erwachsene Frau nicht wissen, was sie tut.

Der ernsthafteste Einwand dagegen lautet: Über den eigenen Körper darf man eben nicht alles vertraglich verfügen. Deshalb ist der Organhandel nach § 17 Transplantationsgesetz verboten, und zwar auch mit Einwilligung. Der Einwand ist ernstzunehmen, er trägt nur die Analogie nicht. Bei der Organentnahme verliert ein Mensch dauerhaft ein Körperteil. Eine Schwangerschaft endet. Und dort, wo es um regenerierbare Beiträge geht, erlauben wir die Vergütung längst: Blutplasma gegen Aufwandsentschädigung, Samenspende gegen Aufwandsentschädigung. Nur die weibliche Keimzelle und der weibliche Bauch stehen unter Sonderrecht.

Damit ist das Ausbeutungsargument nicht erledigt, sondern an die richtige Stelle gerückt. Denn dass eine Entscheidung frei getroffen wird, heißt nicht, dass die Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird, in Ordnung sind. Wir verbieten das Tauchen im Klärbecken nicht, wir regeln es. Arbeitsschutz statt Berufsverbot. Genau das gehört auch hierher — und genau das leistet ein Verbot nicht.

In amerikanischen Verträgen finden sich Reduktionsklauseln. Weil Mehrlingsschwangerschaften nach IVF deutlich häufiger sind als natürlich, soll die Geburtsmutter sich im Voraus verpflichten, im Fall von Drillingen einem selektiven Abbruch zuzustimmen. Das ist so übergriffig, wie es klingt.

Nur juristisch präzise muss man bleiben: Vollstreckbar sind solche Klauseln nicht. Kein Gericht der Welt zwingt eine Frau zu einem Eingriff an ihrem Körper; das scheitert am Recht auf körperliche Unversehrtheit, und zwar in jeder Rechtsordnung, über die wir hier reden. Was tatsächlich wirkt, ist Geld: Vertragsstrafen, Wegfall der Vergütung, Rückforderung von Kosten. Die Frau wird nicht gezwungen. Sie wird ökonomisch erpressbar gemacht. Das ist schlimm genug, und man sollte es genau so sagen, weil die schärfere Formulierung dem Gegner sonst den billigen Einwand liefert.

Wer sein Kind im Katalog bestellt, bestellt eben keine Ware mit Umtauschrecht. Eine Schwangerschaft trägt biologische Risiken, und sie trägt sie auch dann, wenn ein Vertrag darüber existiert. Genau hier kann und muss der Gesetzgeber Leitplanken setzen:

  • Reduktions- und Verhaltensklauseln sind unwirksam, ausnahmslos.
  • Die Geburtsmutter hat Anspruch auf eigene anwaltliche Vertretung, bezahlt von den Wunscheltern.
  • Der Vergütungsanspruch ist unabdingbar und vom Ausgang der Schwangerschaft unabhängig.
  • Und der eigentliche Hebel: Wer ein Kind in Auftrag gibt, ist ihm gegenüber unterhaltspflichtig. Unabhängig davon, ob er es am Ende nimmt.

Dieser letzte Punkt ist der wichtigste, und er löst genau das Szenario auf, mit dem gegen die Leihmutterschaft argumentiert wird. Was nicht passieren darf, ist, dass eine Frau plötzlich ohne Geld und mit drei Kindern dasteht, weil die Auftraggeber nur eines wollten. Die Lösung dafür ist nicht das Verbot. Die Lösung ist, die Wunscheltern zu behandeln wie alle anderen Eltern auch: Sie haften für alle Kinder, die aus dem von ihnen veranlassten Verfahren hervorgehen. Wer die rechtliche Elternschaft will, bekommt die rechtliche Elternhaftung dazu. Bei den in Rede stehenden Einkommensverhältnissen wäre das nicht nur zumutbar, sondern für die Geburtsmutter unter Umständen ausgesprochen lukrativ. Unterhalt bemisst sich in Deutschland nach dem Einkommen des Pflichtigen, und wer sich eine Leihmutterschaft in Kalifornien leisten kann, steht in der Düsseldorfer Tabelle nicht in der untersten Einkommensgruppe — jenseits ihrer obersten Stufe wird der Bedarf ohnehin individuell bemessen, und genau dort landen diese Fälle. Wenn ein Fraktionsvorsitzender oder ein Hollywoodschauspieler plötzlich nach ganz normalen Regeln unterhaltspflichtig wird, für alle drei Kinder, und nach § 1615l BGB gegenüber der betreuenden Mutter gleich mit, dann ist die Drohung, das Kind nicht abzunehmen, keine Drohung mehr. Sie ist ein Angebot.

Und seine Wunschfamilie hat der Auftraggeber am Ende trotzdem nicht. Das ist der eigentliche Witz an dieser Konstruktion: Der Ausstieg würde ihn teuer zu stehen kommen und ihm nichts einbringen. So sehen funktionierende Anreize aus. Ein Verbot leistet das nicht, ein Unterhaltstitel schon.

Der tragende Gedanke dabei ist: Wer willentlich ein Kind in die Welt setzt, steht dafür ein. Und bei der Leihmutterschaft ist diese Voraussetzung in der stärkstmöglichen Form erfüllt, die überhaupt denkbar ist. Hier gibt es keine Überraschung, keinen Streit über Absichten, keine Frage der Verhütung, kein Versehen. Hier gibt es einen Vertrag, der über Monate ausgehandelt und anwaltlich begleitet wurde. Wer einen Vertrag über ein Kind schließt, kann von ihm nicht zurücktreten, weil ihm das Ergebnis nicht gefällt.

Das gilt auch und gerade für das Ergebnis selbst. Die Leihmutterschaft kann die normalen Risiken einer Schwangerschaft nicht auf die Geburtsmutter abwälzen. Mehrlinge sind ein solches Risiko, nach IVF sogar ein erhöhtes. Wer bestellt, bestellt die Schwangerschaft mit allem, was in ihr geschehen kann. Die Natur ist kein Wünsch-dir-was, auch wenn man technisch nachhilft.

Und jetzt der Punkt, an dem das deutsche Verbot moralisch endgültig verliert.

Das Verbot des Embryonenschutzgesetzes richtet sich gegen Ärzte, nicht gegen die Wunscheltern und nicht gegen die Leihmutter. Strafbar ist außerdem die Vermittlung nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz. Auf Behandlungen im Ausland ist deutsches Strafrecht ohnehin nicht anwendbar. Wer im Ausland eine Leihmutterschaft in Anspruch nimmt, begeht schlicht keine Straftat. Und der Bundesgerichtshof hat bereits 2014 entschieden, dass die Anerkennung einer kalifornischen Entscheidung über die Elternstellung nicht gegen den ordre public verstößt, jedenfalls dann nicht, wenn ein Wunschelternteil — im Unterschied zur Leihmutter — genetisch mit dem Kind verwandt ist.

Das deutsche Verbot verhindert also gar nichts. Es verlagert. Es schiebt den Vorgang dorthin, wo der deutsche Gesetzgeber keine einzige Frau mehr schützen kann, und wäscht sich anschließend die Hände. Es produziert exakt die Missstände, die es zu verhindern vorgibt, und nennt das Haltung.

Wer die Ausbeutung von Geburtsmüttern wirklich beenden will, muss sie regulieren. Nicht exportieren.

Schluss

Zurück zum Anfang. Was Jens Spahn vorzuwerfen ist, ist die Inkonsistenz zwischen dem, was er politisch vertreten, und dem, was er privat in Anspruch genommen hat. Der Vorwurf ist berechtigt. Er ist nur nicht sein Alleinstellungsmerkmal. Er ist die Signatur der gesamten Debatte.

Wer die Bindung durch Schwangerschaft für so stark hält, dass ihre Lösung die Menschenwürde verletzt, muss sie im Sorgerechtsverfahren genauso stark finden.

Wer den Bauch der Frau bei § 218 für unantastbar erklärt, kann ihn bei der Leihmutterschaft nicht unter staatliche Verwaltung stellen.

Wer die planmäßige Trennung von einem genetischen Elternteil für würdewidrig hält, muss die Samenspende verbieten und die vertrauliche Geburt abschaffen.

Wer den ökonomischen Zwang für einwilligungsvernichtend hält, muss die Lohnarbeit abschaffen — und zwar zuerst dort, wo sie tatsächlich tödlich endet.

Wer die Zeugung ansonsten vollständig der Freiheit der Beteiligten überlässt, kann nicht ausgerechnet dort eine Eignungsprüfung verlangen, wo geplant, geprüft, begleitet und gewollt wird.

Und wer nichts davon tut, hat kein Prinzip. Er hat ein Gefühl.

Ein Gefühl darf man haben. Man sollte es nur nicht mit dem Grundgesetz verwechseln.

17 Antworten zu „Der Bauch, der manchmal mir gehört“

  1. Avatar von beweis

    Großartig. Das erste wirklich Fundierte, das ich zu dieser emotional hochgejazzten Geschichte bisher gelesen habe.

    Zwei Anmerkungen: Brosius wird dadurch nicht sauberer, dass sie in diesem Fall korrekt auf die weibliche Autonomie referenziert. Denn in vielen anderen Bereichen unterwirft sie das Individuum sehr gerne kollektivistischen Hirngespinnsten.

    Die zweite Anmerkung betrifft die Metaebene: Wir sollten im Auge behalten, dass hier eine technokratische Art der Fortpflanzung auf die gesellschaftliche Bühne tritt, die letztlich die Familie als Keimzelle der Gesellschaft aushebelt, wenn sie sich weiter ausbreitet.

    Denn damit unterwerfen sich die Menschen noch stärker zentralistischer Verwaltung, die meiner Ansicht nach üblicherweise nicht in ihrem Sinne ist.

    Like

    1. Avatar von Fatherleft

      Was Brosius angeht, bin ich unideologisch. Zugegeben, als Verfassungsrichterin hätte ich sie mir auch nicht vorstellen mögen, aber das Huhn soll sich auch mal über das gefundene Korn freuen.
      Und dass diese Option die klassische Kernfamilie aushebelt glaube ich nicht. es wird immer eine Sonderlösung bleiben für Familien, die anders kein Kind bekommen können, wegen Homosexualität, biologischer Defekte oder weil Sternchen wie Amber Heard sich die Bikinifigur nicht ruinieren möchten (was ihre Karriere auch nicht gerettet hat). Dafür wird es für normalsterbliche immernoch zu teuer sein und letztlich finden die meisten Paare das gemeinsame erleben der Schwangerschaft doch netter.

      Like

  2. Avatar von Sepp
    Sepp

    Ich halte Leihmutterschaft deswegen für fragwürdig, weil sie ein Erwachsenenproblem dadurch löst, dass sie Kinder zur Ware macht. Wir Erwachsene aber die Pflicht haben, Kinder aus Erwachsenenproblemen möglichst rauszuhalten.

    Von deinen zitierten Argumentationslinien trifft das am ehesten den folgenden:

    Wer die planmäßige Trennung von einem genetischen Elternteil für würdewidrig hält, muss die Samenspende verbieten und die vertrauliche Geburt abschaffen.

    Dementsprechend: Ja, genau!

    Samenspende und vertrauliche Geburt halte ich ebenfalls für fragwürdig. Ebenso wie Abtreibung, Scheidung, Fremdgehen, Prostitution, die Einnahme von Suchtmitteln und die klassische „Zeugung hinter der Disco“.

    Denn all das sind Fälle, in denen Erwachsene ihrer Verantwortung nicht gerecht werden und diese auf die Kinder abwälzen. Und das sehe ich als ethisch absolut verwerflich an.

    Was aber nicht heißt, dass ich bei…

    verbieten und […] abschaffen

    …mit dabei bin – aber das fordere ich auch nicht für die Leihmutterschaft. Denn „Verantwortung übernehmen“ ist schwer, und wir alle machen auf dem Weg zum verantwortlichen Menschen Fehler, die ihre Konsequenzen haben, auch für Kinder.

    Dann gilt es, das beste daraus zu machen, und das gelingt Wunscheltern zugegebenermaßen recht gut. Was man übrigens durchaus auch als eine Art Kompensation betrachten kann für das Wissen um die Unrechtmäßigkeit des Anfangs.

    Stattdessen wünsche ich mir lieber einen Modus, der solche Dinge als Unrecht benennt, gesellschaftlich ächtet, aber Umkehr und Wiedereingliederung (Christen würden es Reuhe und Vergebung nennen) ermöglicht.

    Das einfach klar ist, was hier geschieht, sodass Menschen, die verantwortlich handeln wollen, diese Grenzen erkennen und ihnen folgen können, und dass alle anderen, die noch nicht reif genug für solch große Verantwortung sind daran reifen können, um es zukünftig zu werden.

    Die öffentliche Reaktion der „Leihmutterschafts-Gegner“ auf die Causa Spahn ist übrigens genau das passende Instrument dafür: Sie benennt das Unrecht, ächtet es, erlaubt es der entstehenden Familie aber dennoch, das beste daraus zu machen. Sie macht sichtbar, dass man es besser anders machen sollte.

    Like

    1. Avatar von Fatherleft

      Danke, das ist ein ernsthafter Einwand, und ich will ihm zuerst zugestehen, was ihm zusteht: Sie sind konsistent. Sie ziehen die Linie durch alle Fälle, Sie nehmen die unbequemen Konsequenzen mit, und Sie fordern kein Verbot. Mein Text zielt auf Leute mit doppelten Standards. Sie gehören nicht dazu.

      Zwei Einwände habe ich trotzdem.

      Erstens klammern Sie zwei Thesen zusammen, die nicht dasselbe sind: „Kinder werden zur Ware“ und „Erwachsene wälzen ihre Verantwortung auf Kinder ab“. Ihre eigene Liste zeigt den Unterschied. Bei Scheidung, Fremdgehen und der Zeugung hinter der Disco fließt kein Cent. Das Warenargument trägt Ihre Liste also nicht, es trägt allein die Leihmutterschaft — und dort auch nur, wenn man übersieht, was bezahlt wird. Bezahlt wird eine Schwangerschaft, so wie die Hebamme bezahlt wird, die IVF und das Adoptionsverfahren. Das Kind ist am Ende nicht Eigentum, nicht übertragbar, nicht weiterverkäuflich, und es hat gegen seine Eltern dieselben Ansprüche wie jedes andere Kind auch. Eine Ware sieht anders aus.

      Zweitens, und das wiegt schwerer: Ihr Instrument trifft nicht die Erwachsenen.

      Sie wollen benennen, ächten und Umkehr ermöglichen. Und Sie schreiben ausdrücklich, das Kind solle mit dem Wissen um die Unrechtmäßigkeit seines Anfangs aufwachsen und die Eltern sollten das kompensieren. Das ist aber genau das, was Sie verhindern wollen: ein Erwachsenenproblem, abgeladen bei einem Kind. Die Ächtung richtet sich gegen den Vater. Ankommen wird sie beim Sohn, spätestens an dem Tag, an dem er alt genug ist, seinen eigenen Namen zu suchen.

      Was wir über Spender- und Adoptivkinder wissen, deutet in dieselbe Richtung: Sie tragen nicht an ihrer Herkunft. Sie tragen an dem, was ihre Umgebung daraus macht. Wer Kinder aus Erwachsenenproblemen heraushalten will, gibt ihnen nicht das Etikett „unrechtmäßiger Anfang“ mit auf den Weg.

      Und dann Ihr Schlusssatz, die öffentliche Reaktion sei genau das passende Instrument gewesen. Der erste Anwendungsfall Ihres Modus lautete „Glückwunsch zum Babykauf“. Das benennt kein Unrecht, das ermöglicht keine Umkehr, und Reue setzt es schon gar nicht in Gang. Es nennt ein konkretes, existierendes Kind einen Kaufgegenstand. Ihr Verfahren hat im ersten Durchgang das Gegenteil dessen geleistet, was es verspricht.

      Bleibt der P.unkt, an dem wir uns vermutlich nicht einigen. Für mich gilt Ihr Einwand für jede Entscheidung, Kinder zu bekommen. Kein Kind wurde gefragt, ob es geboren werden wollte. In einer freien Gesellschaft prüfen wir bei niemandem die Motive, bevor er Eltern wird — und ich sehe keinen Grund, ausgerechnet dort damit anzufangen, wo am längsten überlegt und am gründlichsten geprüft wurde. Das Wie halte ich für sekundär

      Like

      1. Avatar von Sepp
        Sepp

        Danke Ihnen für die ausgesprochen gute Antwort, es macht Freude, mit jemandem zu sprechen, der das logische Niveau so hoch hält wie ich. Deswegen halte ich mich nicht lange mit Dingen aufhalten, die ich ohne Wenn und Aber akzeptieren kann (davon gibt es einiges in Ihrem Beitrag und Ihrer Antwort), sondern zeige direkt, wo mich die Einwände noch nicht ganz überzeugen:

        1. Warenbegriff („Kinder werden zur Ware und Erwachsene wälzen ihre Verantwortung auf Kinder ab)

        Die Kernidentität einer Ware ist nicht das Geld, denn Waren können auch unbezahlt den Besitzer wechseln. Das „Besitzer wechseln als Mittel zum Zweck“ ist der Kern der Ware, um den es mir geht, und das ist in vielen der von mir zitierten Fälle (nicht alle, denn es ging mir auch darum, den Verantwortungsbegriff zu zeigen) der Fall. Bei Leihmutterschaft als vereinbartes Produkt (von der Geburtsmutter zu den Wunscheltern), bei der vertraulichen Geburt zur Vermeidung der mütterlichen Sorge (von der leiblichen Mutter zur Adoptivfamilie), bei der Samenspende zur verantwortungsfreien Weitergabe der Gene (vom Spender zur Empfängerfamilie). In all diesen Fällen wird das Kind zum Objekt gemacht, um die dazugehörigen Erwachsenenprobleme zu lösen.

        Die „Klammer“ zwischen den beiden Dingen ist also: „Erwachsene wälzen ihre Verantwortung auf Kinder ab und tun dies, indem sie sie als Mittel zu diesem Zweck verwenden“. Das erste ist der Zweck, das zweite das Mittel.

        Die von mir genannten Beispiele „Abtreibung“ zeigen, dass es auch mit anderen Mitteln geht, das Beispiel „Drogenkonsum“ zeigt, dass es auch völlig ohne Zweck geht. Wichtig ist die Verantwortung.

        2. „Ihr Instrument trifft nicht die Erwachsenen.“

        Sie haben selbst eine Studie zitiert, die die frühe Preisgabe der echten Herkunft mit positiver Entwicklung in Zusammenhang bringt. Das Mittel macht nichts anderes, nur früher. Ich denke nicht, dass „Wahrheit“ dadurch besser wird, dass sie verschwiegen ist, viele fremdgezeugte Kinder, bei denen die Aufdeckungsquote deutlich niedriger ist, spüren das zum Beispiel explizit und machen sich dann als Erwachsene (oftmals vergeblich) auf die Suche. Es hilft nichts, das Problem ist durch die Entscheidung der Erwachsenen in der Welt, und man kann nur noch schauen, was man daraus macht. Was – ich betone das noch mal – Wunscheltern oft sehr gut gelingt – weswegen es von all den von mir zitierten Problemen nicht das erste wäre, wo ich ansetzen würde. Aber es gehört dennoch in die selbe Kategorie, und ein Sturm der Entrüstung bei Geburt, der später wieder abebbt, tut genau das: Die eine Entscheidung ächten, es den Wunscheltern aber erlauben, langfristig dennoch Verantwortung zu übernehmen.

        Im Übrigen geht es um die Ächtung der Handlung, nicht die des Kindes. Die Ächtung selbst ist ein äußerst scharfes Schwert, mit dem man auch viel Schaden anrichten kann, aber richtig eingesetzt tut es genau das, was ich möchte: Eine gesellschaftliche Grenze markieren, die trotz ihrer Legalität nicht überschritten werden sollte. Die einen Graubereich markiert, den Gesetze nicht abdecken können, weil sie entweder verbieten oder erlauben können.

        3. Sie haben zwar nur zwei Einwände genannt, es gibt aber noch einen Dritten: „Für mich gilt Ihr Einwand für jede Entscheidung, Kinder zu bekommen […] Das Wie halte ich für sekundär“.

        Das spielt auf das Nichtidentitätsproblem an. Dass dieses Kind, über das wir reden, ohne die Medizintechnik und den Wunsch der Eltern garnicht existieren würde.

        Das ist meiner Meinung nach aber ein Post-Hoc-Argument: Ein Argument, das zieht, wenn das Kind schon geboren wurde, wenn die Entscheidung schon getroffen wurde. Dann, und das habe ich auch explizit so gesagt, gilt es, das bestmöglichste aus der Sache zu machen.

        Es geht mir aber explizit nicht um das „Danach“, sondern um das „Davor“, also der Moment, in dem Menschen, die ihrer Verantwortung gerecht werden wollen, diese (oder eine andere) Entscheidung zu treffen haben. Und in diesem Moment spielt das „Wie“ seine entscheidende Rolle.

        Denn es macht den Unterschied, ob ein Kind um seiner selbst willen entsteht, oder ob es und seine Entstehung zum Objekt eines Vertrags wird, also ein Erwachsenenproblem löst. Und die fürsorgliche Erziehung, die Wunscheltern diesem Kind später angedeihen lassen, widerlegt diesen Fehler nicht – sie ist der Versuch, ihn wiedergutzumachen. Es ist die nachträgliche Verantwortungsübernahme für einen Moment, in dem die Erwachsenen zu schwach waren, ihrer Verantwortung von Anfang an gerecht zu werden. Und erst dann kommt das Nichtidentitätsproblem – ganz in dem Sinne, das beste daraus zu machen.

        PS: Wenn es für Sie in Ordnung geht, könne wir gerne zum du wechseln. Mir fällt das Sie in Online-Diskussionen nicht leicht.

        Like

    2. Avatar von Fatherleft

      Gerne du, das fällt mir online auch leichter.

      1. Zum Warenbegriff

      Du definierst die Ware über den Besitzerwechsel als Mittel zum Zweck, unabhängig vom Geld. Das ist konsequent gedacht, fängt aber zu viel ein.

      Denn dann ist jede Sorgerechtsentscheidung ein Warenvorgang. Ein Gericht spricht ein Kind einem Elternteil zu, es wechselt den Haushalt, und der Zweck ist die Ordnung eines Erwachsenenproblems, nämlich der Trennung. Dasselbe gilt für jede Umgangsregelung, jeden Wechsel der Hauptbetreuung, jede Adoption nach Kindeswohlgefährdung.

      Ich bin der Letzte, der bestreiten würde, dass Kinder im Familienrecht wie Objekte behandelt werden. Das ist mein Thema seit Jahren. Nur liegt der Objektcharakter dort, wo ein Kind einem Elternteil entzogen wird, der es haben will. Genau das passiert bei der Leihmutterschaft nicht. Dort verliert niemand ein Kind, der es haben wollte.

      Und hier dreht sich deine Rangfolge um. Du sagst, es mache den Unterschied, ob ein Kind um seiner selbst willen entsteht oder zum Objekt eines Vertrags wird. Die Wunscheltern wollen dieses Kind um seiner selbst willen – das ist die Definition eines Wunschkindes. Der Vertrag regelt, wer die Schwangerschaft austrägt, also eine Leistung. Er regelt nicht, wozu das Kind da ist. Vergleiche das mit der Zeugung hinter der Disco: Dort wollte niemand ein Kind, weder um seiner selbst willen noch sonstwie. Der Fall, in dem ein Kind am unzweideutigsten um seiner selbst willen gewollt ist, ist ausgerechnet der, den du für Objektivierung hältst.

      2. Ächtung ist nicht Aufklärung, nur früher

      Hier liegt unser sachlicher Dissens, und ich glaube, er ist entscheidbar.

      Die Studien zeigen nicht, dass Information hilft. Sie zeigen, dass frühe, selbstverständliche, angstfreie Kommunikation in der Familie hilft. Der Wirkmechanismus ist nicht der Informationsgehalt, sondern die Beschämungsfreiheit. Was Kindern nachweislich schadet, ist Geheimhaltung – und Geheimhaltung entsteht dort, wo Eltern etwas zu verbergen haben, weil die Umgebung es ächtet.

      Deine Forderung sägt also an dem Ast, auf dem dein eigenes Argument sitzt. Ein Kind, dessen Entstehungsweise öffentlich als Unrecht markiert ist, bekommt keine neutrale Information über seine Herkunft. Es bekommt ein Stigma. Dass die Aufklärungsquote bei Samenspende bei mageren 42 Prozent liegt und bei Leihmutterschaft bei 100, ist kein Zufall: Wo Scham droht, wird geschwiegen.

      Du sagst, geächtet werde die Handlung, nicht das Kind. Diese Unterscheidung kann ein Erwachsener treffen. Ein Siebenjähriger kann sie nicht treffen, denn die geächtete Handlung ist seine eigene Menschwerdung. Zwischen „Die Art, wie du gemacht wurdest, war falsch“ und „Es war falsch, dass es dich gibt“ liegt für ihn kein Unterschied.

      Und der Sturm ebbt nicht ab. Er wird archiviert und bleibt durchsuchbar. Das Kind, um das es hier geht, wird ihn in zehn Jahren im Volltext lesen können.

      3. Davor und danach

      Du sagst, das Nichtidentitätsproblem sei post hoc, entscheidend sei der Moment davor. Einverstanden, prüfen wir den.

      Was wägt ein verantwortlicher Mensch davor ab? Das Wohl des künftigen Kindes. Und da sagen die Daten, was sie sagen. Wer davor ernsthaft prüft, bekommt grünes Licht. Was du an die Stelle des Kindeswohls setzt, ist ein Reinheitskriterium über die Entstehungsart – eines, von dem kein Kind je einen Nutzen hat.

      Vor allem aber halte ich „um seiner selbst willen entstehen“ für begriffsnotwendig unmöglich. Vor der Zeugung gibt es kein Selbst, um dessentwillen etwas geschehen könnte. Jeder Grund, ein Kind zu bekommen, ist ein Erwachsenengrund: Liebe, Sehnsucht, Einsamkeit, Familienwunsch, Tradition, Zufall, Versehen. Dein Kriterium trennt also nicht zwischen Kindern, die um ihrer selbst willen entstehen, und solchen, die es nicht tun. Es trennt zwischen Erwachsenengründen, die dir sympathisch sind, und solchen, die es nicht sind.

      Hinzu kommt: Dein Maßstab greift nur dort, wo ohnehin nachgedacht wird. Das Paar hinter der Disco prüft nichts, der Suchtkranke prüft nichts, und keiner von beiden ist zu erreichen. Erreichbar ist nur, wer über Jahre plant, Beratung durchläuft und Verträge schließt. Ein Maßstab, der ausschließlich die Nachdenklichen trifft, ist kein Maßstab. Er ist eine Strafe auf Nachdenklichkeit.

      Zum Schluss

      Du darfst dich moralisch empören, und du darfst Ächtung fordern. Ich halte das für falsch adressiert, aber es ist eine legitime Position, und du vertrittst sie konsistenter als die meisten. Ich bleibe dabei: Kein Kind wurde gefragt, ob es geboren werden wollte. Das Wie halte ich für sekundär. Und damit können wir es, glaube ich, gut stehen lassen.

      Like

      1. Avatar von Sepp
        Sepp

        Kein Kind wurde gefragt, ob es geboren werden wollte. Das Wie halte ich für sekundär. Und damit können wir es, glaube ich, gut stehen lassen.

        Ich habe irgendwie den Eindruck, dass wir gerade wegen der scheinbar unvereinbaren Differenz da dranbleiben sollten. Nicht weil ich meine, das zu(un)gunsten einer Seite entscheiden zu können, sondern weil ich glaube, dass es eine große Rolle spielt, WARUM wir hier so unterschiedlich denken.

        Warum denke ich also, dass das „Wie“ einen Unterschied macht? Ich denke, weil für mich das Warenargument und das „um seiner selbst willen“ keine voneinander getrennte Sachen sind, keine zwei Argumente. Sondern weil sie ein und das selbe Argument von zwei Perspektiven aus betrachtet sind. Das Warenargument ist die Negativbeschreibung – ein Kind wird als Objekt behandelt. „Um seiner selbst Willen“ ist das Gegenteil davon, es ist die Annahme des Kindes als reines Subjekt. „Um seiner selbst Willen“ ist damit keine Kategorie, die die Gründe der Zeugung betrifft (die du zurecht als Erwachsenengründe aufgezählt hast), sondern die Zeugung an sich.

        PS: Was den Rest angeht:

        1. Jup, auch der Besitzwechsel bei Sorgerechtsentscheidungen oder Inobhutnahme machen das Kind zur Wahre. Sie machen es, weil Erwachsenenprobleme (Scheidung, Drogensucht, was auch immer) das Kind mit voller Wucht treffen, sie machen es, um die Konsequenzen derselben (vermeintlich) abzufangen. Aber es wechselt über die Theke.
        2. Geheimhaltung entsteht nur vordergründig dort, wo Eltern etwas zu verbergen haben, weil die Umgebung es ächtet. Es ist derselbe Fehlschluss, der auch der vertraulichen Geburt zugrunde liegt. Was eigentlich gemeint ist ist folgendes: Geheimhaltung entsteht nur dort, wo Eltern etwas zu verbergen haben, weil sie die daraus folgenden Konsequenzen nicht tragen wollen. „Die Gesellschaft“ ist das Mittel, um die Verantwortung dafür abzugeben.
        3. Ächtung ist gerade Teil meiner Argumentation, weil sie nicht nur die trifft, die nachdenken. Die Funktion der Ächtung ist eine pädagogische: Sie soll gerade diejenigen, die nicht nachdenken dazu bringen, es zu tun, weil sie ihnen unmissverständlich mitteilt, dass etwas nicht stimmt. Indem sie diese ernst nimmt in ihrer Entscheidung und ihrer Fähigkeit, Verantwortung übernehmen zu können. Was übrigens gleichzeitig ihre qualitative Grenze, sowie ihre zeitliche Begrenztheit markiert, nämlich dann, wenn offensichtlich zu sehen ist, dass die Wunscheltern wieder Verantwortung übernehmen (z.B. für das gewünschte Kind).

        PPS: Grundlage davon ist dass ich gerade die Fehler der Menschen für etwas halte, an dem wir wachsen können: „Ich habe etwas falsch gemacht, ich weiß darum, jetzt bin ich ein anderer Mensch“. Fehler müssen nicht nachträglich gerechtfertigt werden indem man die dann gut laufende Erziehung aufwiegt, manchmal sind es auch schlicht und einfach nur Fehler.

        Like

        1. Avatar von Sepp
          Sepp

          PPPS: Ei, er hat die Formatierung der Liste verhunzt. Ich hoffe, man kann es trotzdem noch lesen.

          Like

        2. Avatar von Fatherleft

          Einverstanden, dranbleiben. Und ich glaube, du hast den Kern damit gerade freigelegt.

          Dein Zug ist sauber: Du gibst mir zu, dass jeder Zeugungsgrund ein Erwachsenengrund ist, und verschiebst das Kriterium daraufhin von den Gründen auf die Zeugung selbst. Das ist kein Ausweichen. Es ist die Unterscheidung zwischen Zeugen und Herstellen, und die hat Gewicht.

          Ich halte sie trotzdem für nicht haltbar, aus zwei Gründen.

          Erstens hast du dein Kriterium damit vom Kind abgekoppelt. Eine Eigenschaft der Zeugungshandlung, die weder in den Gründen noch in den Folgen liegt, ist etwas, woran kein Kind je ein Interesse haben kann. Deine ganze Ethik ruht aber auf einer Pflicht gegenüber Kindern: Erwachsene sollen Kinder aus Erwachsenenproblemen heraushalten. Du begründest diese Pflicht jetzt mit einem Merkmal, das gegenüber Kindern definitionsgemäß gleichgültig ist. Das sind nicht mehr zwei Perspektiven auf dasselbe Argument. Das ist ein anderes.

          Zweitens, und das ist mein eigentlicher Einwand: Du setzt als Prämisse, was das Ergebnis der Debatte sein müsste.

          Dein Kriterium heißt „die Zeugung an sich“. Nur nennst du kein einziges Merkmal, an dem sich eine objektivierende von einer nicht-objektivierenden Zeugung unterscheiden ließe – außer dass bei der einen ein Vertrag im Spiel ist. Dass der Vertrag objektiviert, ist aber genau das, was zu zeigen wäre. Der Satz stand fest, bevor die Argumente kamen. Alles Weitere ist Ausbau um ihn herum.

          Und ich will fair bleiben: Das ist kein Vorwurf im logischen Sinn. Eine moralische Grundüberzeugung muss nicht aus etwas anderem ableitbar sein, sonst käme man nie zu einer. Es ist vollkommen legitim zu sagen: Ich halte das für falsch, und weiter komme ich nicht. Mein Einwand ist nur, dass du eine solche Überzeugung auftreten lässt, als wäre sie eine Schlussfolgerung.

          Und auch wenn man die Unterscheidung akzeptiert, trifft sie die Leihmutterschaft nicht. Wer vom Herstellen spricht, meint das Entwerfen eines Menschen, also die Auswahl seiner Eigenschaften. Bei der Leihmutterschaft wird nichts entworfen. Es wird verlegt, wer austrägt. Das Erbgut dieses Kindes ist so kontingent wie deines und meines – es hätte tausend andere Kombinationen geben können, und niemand hat eine ausgesucht.

          Ein Test für dein Kriterium: Nimm den Ehevertrag. Ein Paar regelt darin vorab, wer bei Kindern die Erwerbstätigkeit reduziert, wie lange, wie das ausgeglichen wird, wie der betreuende Teil abgesichert ist. Das sind Vereinbarungen zwischen Erwachsenen, geschlossen über Kinder, die noch nicht existieren, und sie prägen deren Aufwachsen unmittelbar. Künftige Kinder werden hier zur Bedingung wechselseitiger Leistungen. Das ist strukturell genau das, was du bei der Leihmutterschaft für objektivierend hältst – nur nennt es niemand so, sondern vorausschauende Regelung durch verantwortungsbewusste Menschen.

          Dein Kriterium kann also nicht lauten „das Kind kommt im Vertrag vor“, und es kann auch nicht lauten „der Vertrag geht der Zeugung voraus“. Beides erfasst den Ehevertrag. Es müsste lauten: ein Vertrag, der das Kind selbst überträgt. Und damit bist du bei der Adoption, deren Vertrag genau diesen einen Gegenstand hat – die Zuordnung eines Kindes zu Erwachsenen, notariell beurkundet, gerichtlich gebilligt. Die hältst du für den Fall, in dem man das Beste aus einer verfahrenen Lage macht.

          Mir fällt keine Formulierung ein, die die Leihmutterschaft erfasst und den Ehevertrag und die Adoption draußen lässt, ohne dass darin schon steht, was zu beweisen wäre. Vielleicht fällt dir eine ein.

          Zur Geheimhaltung: Deine Erklärung ist prüfbar, und sie geht gegen dich. Wenn Eltern schweigen, weil sie die Konsequenzen nicht tragen wollen, müsste das überall gleich sein. Ist es nicht: Bei der Samenspende schweigen 58 Prozent, bei der Leihmutterschaft null. Beide Gruppen könnten sich drücken. Der Unterschied ist, dass die Samenspende auf männliche Unfruchtbarkeit verweist – und das ist es, was tatsächlich beschämt. Nicht die Verantwortung wird abgegeben. Die Scham wird gemieden.

          Zur Ächtung: Auf meinen eigentlichen Einwand bist du nicht eingegangen, deshalb noch einmal, und diesmal konkret.

          Du sagst, geächtet werde die Handlung, nicht das Kind. Sieh dir an, was das praktisch bedeutet. Leihmutterschaftskinder sind heute die Gruppe, die am offensten mit ihrer Entstehung umgeht – die Zahlen von eben, hundert Prozent gegen zweiundvierzig. Das ist genau das, was du und ich beide wollen, und was die Forschung als den entscheidenden Schutzfaktor ausweist.

          Und nun frag dich, was davon übrig bleibt, wenn die Entstehungsweise öffentlich als Unrecht markiert ist. Eltern, die sich schämen, schweigen. Das ist keine Vermutung, das ist der Unterschied zwischen diesen beiden Zahlen. Deine Ächtung würde also ausgerechnet die Gruppe, die am ehrlichsten mit ihrer Geschichte umgeht, ins Verschweigen treiben – und damit exakt den Mechanismus in Gang setzen, der Kindern nachweislich schadet.

          Was du dem Kind dabei vor die Füße legst, ist der Satz: Die Art, wie du in die Welt gekommen bist, war ächtenswert. Das hilft niemandem. Am allerwenigsten den Kindern, auf deren Schutz du dich so deutlich berufst.

          Und zur pädagogischen Funktion, die du der Ächtung zuschreibst: Dafür sehe ich nichts. Wir haben das ausprobiert, oft – bei ledigen Müttern, bei HIV, bei Sucht, bei Adipositas. In keinem dieser Fälle hat öffentliche Beschämung das Verhalten verändert. Sie hat die Betroffenen unsichtbar gemacht: später zum Arzt, seltener um Hilfe gefragt, mehr verschwiegen. Das ist keine Meinungsfrage, das ist der Kernbefund der Stigmaforschung. Deine Ächtung ist also nicht nur ein scharfes Schwert. Sie ist eines, das in der Hand regelmäßig zurückschlägt.

          Zu deinem PPS: Dass Fehler nichts sind, was man nachträglich aufwiegen muss, sondern etwas, woran Menschen wachsen – das teile ich. Es ist eine anständige Haltung, und sie ist mir deutlich lieber als die Selbstgerechtigkeit, die in dieser Debatte sonst herrscht. Nur setzt sie voraus, was zwischen uns gerade strittig ist: dass überhaupt ein Fehler vorliegt. Und wachsen soll daran der Erwachsene. Das Etikett trägt das Kind.

          Und damit zum Warum, denn danach hattest du gefragt.

          Für dich gibt es eine richtige und eine falsche Art, ein Mensch zu werden – unabhängig davon, wie es diesem Menschen danach geht. Eine Ordnung, die verletzt werden kann, auch wenn niemand Schaden nimmt. Für mich gibt es diese Ordnung nicht. Ich kenne nur die Frage, ob jemand zu Schaden kommt, und wenn niemand zu Schaden kommt, bleibt für mich nichts übrig, was noch falsch sein könnte.

          Das ist keine Tatsachenfrage. Es ist der Unterschied zwischen einer Ethik der Ordnung und einer Ethik der Folgen, und er lässt sich aus den Prämissen des jeweils anderen nicht auflösen. Deshalb konnten wir uns über fast jedes einzelne Argument verständigen und über das Ergebnis nicht.

          Gibt es dieses eine Merkmal, reden wir darüber, und ich lerne etwas. Gibt es sie nicht, sind wir beide bei einer Setzung angekommen – du bei deiner, ich bei meiner –, und auch das wäre ein Ergebnis.

          So oder so hat sich das Gespräch gelohnt. Danke dafür, das kommt selten vor.

          Like

        3. Avatar von Sepp
          Sepp

          „So oder so hat sich das Gespräch gelohnt. Danke dafür, das kommt selten vor.“

          Mir fällt eben auf, dass du das Gespräch wieder vorschnell für Beendet erklären möchtest, in genau dem Moment, in dem du deine stärksten Argumente gegen mich in Stellung gebracht hast. Wie übrigens auch in den Antworten zuvor. („damit können wir es stehen lassen“ / „mein Text zielt auf…Sie gehören nicht dazu“). Das wundert mich, geht es doch in einer Diskussion immer auch darum, die Prüfung derselben abzuwarten.

          „Dein Zug ist sauber: Du gibst mir zu, dass jeder Zeugungsgrund ein Erwachsenengrund ist, und verschiebst das Kriterium daraufhin von den Gründen auf die Zeugung selbst“

          Danke dafür, aber diese Ehre gebührt mir nicht. Ich verschiebe hier nicht, ich bleibe lediglich bei meiner ursprünglichen Linie:

          „Denn es macht den Unterschied, ob ein Kind um seiner selbst willen ENTSTEHT, oder ob es und SEINE ENTSTEHUNG zum Objekt eines Vertrags wird, also ein Erwachsenenproblem löst.“

          Die Gründe für das Entstehen kamen von dir, und es sind alles Erwachsenengründe, aber eben nicht die Entstehung selbst.

          „Eine Eigenschaft der Zeugungshandlung, die weder in den Gründen noch in den Folgen liegt, ist etwas, woran kein Kind je ein Interesse haben kann. Deine ganze Ethik ruht aber auf einer Pflicht gegenüber Kindern“

          Das gilt nur, wenn man mein Kernargument wegfallen lässt: Dass Kinder durch die Art- und Weise, wie sie entstehen (nicht durch die Gründe) zu einem Objekt gemacht werden statt ein Subjekt, ein Ich, zu sein. Und das ist eben doch etwas, was sie betrifft.

          „Dein Kriterium heißt „die Zeugung an sich“. Nur nennst du kein einziges Merkmal, an dem sich eine objektivierende von einer nicht-objektivierenden Zeugung unterscheiden ließe – außer dass bei der einen ein Vertrag im Spiel ist.“

          Nein, das Kriterium ist nicht „die Zeugung an sich“, sonst würde ich nicht unterscheiden müssen und können. Das Kriterium heißt „Objektivierung“, der Vertrag ist lediglich das Symptom. Die Folgerung ist: „Kind als Mensch“ -> „Objektivierung“ -> „Entstehung“ -> „Ethisch fragwürdig“ -> „Handlung ächten, aber Wachstum zulassen“.

          Dementsprechend trifft dein Test auch nicht zu, weil er nicht mein Kriterium prüft.

          „Und auch wenn man die Unterscheidung akzeptiert, trifft sie die Leihmutterschaft nicht. Wer vom Herstellen spricht, meint das Entwerfen eines Menschen, also die Auswahl seiner Eigenschaften.“

          Ich sprach nie von „Herstellen“. Ich sprach von Entstehung, das ist nicht das gleiche. Entstehung ist für mich der Überbegriff für Zeugung und In-Vitro-Zeugs, von der Samenspende bis zum Fremdaustragen.

          „Wenn Eltern schweigen, weil sie die Konsequenzen nicht tragen wollen, müsste das überall gleich sein.“

          Nicht zwingend. Schon alleine der Gender-Emphathy-Gap lässt Frauen einiges durchgehen, was eigentlich moralisch geächtet ist. Was bedeutet, dass die Konsequenzen eben nicht gleich sind, was daran liegt, dass es nicht jeder so konsequent durchzieht wie wir beide es machen.

          Zur Ächtung:

          Ich glaube, wir sprechen von unterschiedlichen Definitionen des Wortes Ächtung. Ich hatte versucht, das in meinem vorherigen Kommentar klar zu machen, aber es scheint untergegangen zu sein. Lass mich deswegen auf eine Ebene wechseln, auf der es verständlicher ist: Ächtung ist für mich das, was im Christentum der Sündenfall ist. Es ist die Markierung eines ethischen Vergehens, die Klarstellung, das etwas geschehen ist, was nicht geschehen sollte. Ähnlich wie beim Sündenfall sieht meine Art der Ächtung eine Vergebung vor, die durch Verantwortungsübernahme erreicht werden kann. Dadurch wird sie aus der Welt geschafft, und ist eben kein Stigma, was dauerhaft anhaftet und was die von dir genannte Forschung adressiert. Und genau dadurch trifft sie auch nicht das Kind, weil es ein Sündenfall der Eltern ist und genau dieser als solcher markiert wird.

          Das mag dich praktisch nicht überzeugen, aber es ist die funktionale Beschreibung von Ächtung, also die Funktion, die diese in einer funktionierenden Gesellschaft einnehmen kann. Was nicht heißt, dass es davon nicht auch genügend entartete Formen gibt, die tatsächlich den Schaden anrichten, den du beschreibst.

          Dennoch – trotz dieser praktischen Gründe – habe ich die Ächtung gewählt, weil sie ein Mittel markiert, das zwischen der rechtlichen Bestrafung und der vollständigen Erlaubnis liegt – das ist ihre Aufgabe, zu der ich stehe. Wenn du eine bessere Möglichkeit siehst, die das erfüllt, freue ich mich sehr, sie zu hören.

          „Das ist keine Tatsachenfrage. Es ist der Unterschied zwischen einer Ethik der Ordnung und einer Ethik der Folgen, und er lässt sich aus den Prämissen des jeweils anderen nicht auflösen.“

          Auch du setzt eine Ethik der Ordnung. Im Artikel hast du sie gezeigt: Wer gegen Leihmutterschaft ist, muss folglich auch gegen X, Y und Z sein. Völlig unabhängig von den Folgen, die X, Y und Z auslösen. Wenn du rein von den Folgen her denken würdest, würdest du sagen, dass es auf X, Y und Z nicht ankommt, sondern darauf, wie das Kind nachher behandelt wird. Dann wäre Leihmutterschaft und Samenspende gut, aber es wäre vollkommen in Ordnung, gleichzeitig die vertrauliche Geburt abzulehnen.

          Weswegen ich denke, dass der Unterschied woanders liegt und ich denke, er liegt in der Form, wie wir mit Recht umgehen: Für mich gibt es ein ethisch fragwürdig, dennoch erlaubt mit der Einschränkung das es so markiert sein muss, dass es nicht zu einem „erlaubt, und deswegen ethisch einwandfrei“ wird. Für dich scheint es ein „erlaubt“ vs. „verboten“ zu geben, bei dem die Folgen des „Verbotenen“ dazu führen, dass „Erlaubt“ die bessere Wahl ist. Was es meiner Meinung nach nur dann ist, wenn es wirklich keine dritten Alternativen dazu gibt. Zumindest würde ich die Differenz aktuell dort verorten.

          Like

        4. Avatar von Fatherleft

          Zum Schließen zuerst, weil du es angesprochen hast: Das war keine Unart, sondern ein Angebot. Ich lasse Gesprächspartnern gern eine Tür offen, bevor Runden sich wiederholen. Du hast sie dreimal nicht genommen, das ist dein gutes Recht. Jetzt nehme ich sie.

          Und zu deinem Einwand, in einer Diskussion gehe es auch darum, die Prüfung der Argumente abzuwarten: nicht unbedingt. Man wartet, solange man von der Prüfung etwas erwartet. Nach drei Runden, in denen dieselbe Linie wiederkam und dieselbe Frage offen blieb, ist diese Erwartung bei mir aufgebraucht. Deine letzte Antwort hat daran nichts geändert.

          Vorher noch zwei Klarstellungen und ein Zugeständnis.

          Zur Ordnungsethik. Ich verstehe, wie du zu dem Schluss kommst, halte ihn aber für eine Verwechslung von Ebenen. Das Konsistenzprinzip ist überhaupt keine Ethik, weder eine der Ordnung noch eine der Folgen. Es sagt nichts darüber, was gut ist. Es sagt nur: Wer eine bestimmte Argumentform benutzt, um A zu verurteilen, muss sie auch auf B anwenden oder die Form aufgeben. Das ist Logik, angewandt auf moralische Rede.

          Und die Sätze aus dem Artikel, die du dafür anführst, sind genau so gebaut. „Wer die planmäßige Trennung von einem genetischen Elternteil für würdewidrig hält, muss die Samenspende verbieten“ ist kein Programm von mir. Es ist ein Konditional, adressiert an den, der die Prämisse vertritt. Ich vertrete sie nicht, also folgt daraus für mich nichts. Ein Folgenethiker darf dieses Werkzeug nicht nur benutzen, er braucht es — weil inkonsistente Argumentation genau das Mittel ist, mit dem man sich das Hinsehen auf die Folgen erspart.

          Zugestehen will ich eines: Das Wort „herstellen“ kam von mir und nicht von dir. Ich habe dir damit eine Position untergeschoben, die du nicht vertrittst.

          Bei der „Verschiebung“ liegt es anders. Das war kein Missverständnis, sondern der Versuch einer wohlwollenden Lesart. Ich wollte in deiner Antwort etwas Neues sehen, etwas, das eine weitere Runde rechtfertigt. Wenn du darauf bestehst, dass du lediglich bei deiner ursprünglichen Linie geblieben bist, nehme ich das an. Dann war da nichts Neues – und dann bedauere ich die dritte Runde.

          Was bleibt, ist genau das, womit wir angefangen haben. Du sagst, das Kriterium sei die Objektivierung und der Vertrag nur ihr Symptom. Ich habe dreimal nach dem Merkmal gefragt, an dem sich eine objektivierende von einer nicht-objektivierenden Entstehung unterscheiden lässt. Es ist dreimal nicht gekommen. Für mich heißt das: „Objektivierung“ ist ein Urteil und kein Kriterium.

          Und der Gegenbegriff trägt genauso wenig. Kein Kind entsteht um seiner selbst willen – das kann keines, denn vor der Entstehung gibt es kein Selbst, um dessentwillen etwas geschehen könnte. Du hast das Kriterium ausdrücklich von den Gründen auf die Entstehung gelegt. Damit verlangst du von der Entstehung eine Eigenschaft, die keine Entstehung haben kann. Ob sie Gegenstand eines Vertrags wird oder aus einem verantwortungslosen Discofick hervorgeht, macht das Kind weder besser noch schlechter. Um seiner selbst willen entsteht es in keinem der beiden Fälle.

          Und wenn du den Begriff trotzdem retten willst, in der abgeschwächten Lesart „dieses Kind wird als Zweck gewollt und nicht als Mittel“, dann fällt das Ergebnis genau umgekehrt aus. Wunscheltern wollen dieses Kind. Nicht irgendein Kind, nicht irgendwann, nicht nebenbei, nicht als Folge von etwas anderem. Sie nehmen dafür Jahre, Kosten, Eingriffe und Fehlschläge in Kauf, und sie haben von dem Kind nichts als das Kind. Die Wahrscheinlichkeit, dass hier ein Kind um seiner selbst willen gewollt ist, liegt höher als bei jeder ungeplanten Schwangerschaft und höher als bei einem guten Teil der geplanten. Der „Erwachsenengrund“ lautet in diesem Fall: Wir wollen dieses Kind. Wenn das schon Instrumentalisierung ist, dann ist es jede gewollte Schwangerschaft.

          Und sieh dir an, was dein Kriterium in der Praxis sortiert. Es greift, wo ein Vertrag existiert – also ausgerechnet dort, wo Menschen jahrelang überlegt haben, sich haben beraten lassen und alles schriftlich geregelt haben. Wo nichts geregelt ist, greift es nicht. Der Haushalt, in dem alle paar Jahre ein Kind dazukommt und in dem absehbar weder Fürsorge noch Stabilität zur Verfügung stehen, schließt keinen Vertrag. Nach deinem Kriterium liegt dort also keine Objektivierung vor. Ich weiß, dass du das nicht für gut hältst, du hast es selbst auf deine Liste gesetzt. Aber dein Kriterium erfasst es nicht, und dein Instrument zielt nicht dorthin. Es zielt auf die, die am gründlichsten nachgedacht haben.

          Und dann frag dich, wie weit du damit gehen willst. Wenn deine Ächtung für alles gilt, was auf deiner Liste steht, dann bekommen auch diese Kinder ihren Satz: Die Art, wie du entstanden bist, war ächtenswert, deine Eltern haben versagt. Willst du das? Ausgerechnet den Kindern, die ohnehin am wenigsten mitbekommen haben?

          Und wenn du das nicht willst, bleibt nur die andere Seite: Dann gilt deine Ächtung doch nur dort, wo ein Vertrag existiert. Dann geht es nicht um Kinder, sondern um Papier.

          Dieselbe Lücke zieht sich übrigens durch die Ächtung selbst. Dein Sündenfallmodell beschreibt sehr genau, was nach der Feststellung des Vergehens geschieht: markieren, Verantwortung übernehmen, vergeben, wachsen. Die Feststellung selbst kommt darin nicht vor. Sie wird vorausgesetzt. Und Vergebung setzt Schuld voraus – solange niemand erklärt hat, warum die Sache ächtenswert ist, gibt es nichts zu vergeben, und wer die Leihmutterschaft für sich wählt, kann auf das Angebot pfeifen. Nicht aus Trotz, sondern weil ihm bis heute niemand gesagt hat, wofür er Büßer sein soll.

          Dazu kommt, dass deine funktionale Beschreibung eine Gemeinschaft verlangt, die vergeben kann. Ein öffentlicher Empörungssturm hat keine Instanz, die einen Fall für abgeschlossen erklärt. Er kann markieren, nicht löschen, und was er markiert, bleibt durchsuchbar. Du beschreibst Ächtung, wie sie in einer Dorfgemeinschaft funktioniert hat. Wir haben aber kein Dorf, wir haben ein Archiv – und lesen wird es das Kind.

          Du siehst das anders, und du hast völlig recht damit, dass meine Argumente dich nicht von deiner Linie abgebracht haben. Deine haben mich nicht von meiner abgebracht. Nach drei Runden ohne neuen Boden halte ich das für ein ehrliches Ergebnis und nicht für ein Scheitern.

          Auf deine Frage nach der dritten Möglichkeit bleibt meine Antwort die Regulierung: verbindliche Aufklärung des Kindes über seine Herkunft, unabdingbare Rechte der Geburtsmutter, Unterhaltshaftung der Wunscheltern unabhängig davon, ob sie das Kind nehmen. Das liegt zwischen Verbot und Erlaubnis, es adressiert die Erwachsenen, und kein Kind muss dafür ein Etikett tragen.

          Damit belasse ich es. Agree to disagree, und das meine ich ohne Ironie.

          Like

        5. Avatar von Sepp
          Sepp

          „Zum Schließen zuerst, weil du es angesprochen hast: Das war keine Unart, sondern ein Angebot. Ich lasse Gesprächspartnern gern eine Tür offen, bevor Runden sich wiederholen. Du hast sie dreimal nicht genommen, das ist dein gutes Recht. Jetzt nehme ich sie.“

          Du darfst sie gerne nehmen, sie steht jederzeit offen, auch wenn ich sie nicht bennene. Es ist jederzeit möglich, mit einem „Agree to Disagree“ oder sogar mit einem Schweigen auszusteigen. Aber dann schiebe bitte keine Argumente nach, denn das ist unredlich. Ein Argument ist nur dann ein Argument, wenn dein Gegenüber die Möglichkeit zugestanden bekommt, Einwände anzubringen. Der vorzeitige Ausstieg aus der Diskussion nimmt diese Möglichkeit, und macht aus einem Argument eine Setzung.

          Und genau so war mein Einwand auch gedacht: Nicht die fehlende Prüfung meiner Argumente ist das Problem, sondern das Nicht-Zugestehen der Prüfung deiner Argumente, indem du gleichzeitig mit ihrem Anbringen die Diskussion beendest. Damit bleibt mir entweder die Wahl, sie als Setzung zu akzeptieren, oder das Ende der Diskussion abzulehnen. Eine Wahl, die nichts mit Erkenntnis zu tun hat, sondern mit rhetorischem Regen oder Traufe.

          Da du aber darauf bestehst, die Diskussion hier zu beenden, möchte ich deinem Wunsch gerne nachkommen, indem ich die dadurch gemachten Setzungen deines letzten Beitrags als solche aufzeige und markiere. Ich verstehe dich also wie folgt:

          Du bist der Meinung, dass mein Verständnis deiner Position als Ordnungsethiker ein Missverständnis ist. Dass du im Artikel wie auch mir gegenimmer immer nur die Konsistenz meiner Position aufgezeigt hast, selbst aber immer von der Konsequenzenseite her gedacht hast. Es aber dennoch nicht sein kann, dass ein Leihmutterschaftsgegner diese aus genau einer solchen (eventuell in sich falschen) Folgenabwägung ablehnt während er z.B. Samenspende zustimmt.

          Du bist der Meinung, mein Entstehungsargument bereits im ersten Durchgang widerlegt zu haben und ich habe deine Widerlegung nur nicht begriffen. Stat sie mir begreiflich zu machen findest du es eher schade, mit mir gesprochen zu haben.

          Du bist der Meinung, dass ich das Merkmal nicht geliefert habe, obwohl ich der Meinung bin, die Grenze zwischen Objektivierung und Subjektivierung sichtbar gezogen zu haben, aber ein „wie meinst du das“ ist trotzdem nicht drin.

          Du bist der Meinung, dass mein Argument, dass die Entstehung der Kinder nicht objektiv sein soll, um ihnen die Objektivierung in der Entstehung zu ersparen nicht trägt, weil das entstehende Kind nichtexistent noch keine moralischen Rechte auf verantwortliche zukünftige Eltern haben.

          Du bist der Meinung, dass mein Argument nur da greift, wo Leihmutterschaft stattfindet, obwohl ich dargelegt habe, dass die Ausgangslage immer das Kind ist, in allen Fällen, nur eben hier als Objektivierung, in anderen als andere Kriterien die aus der Kindzentriertheit folgen.

          Und so weiter und so fort. Ziemlich viele Argumente – und dank des erzwungenen Diskursendes ziemlich viele Setzungen.

          Dennoch lasse ich dir gerne die Tür offen, die Diskussion mit einem „wie meinst du das“ wieder aufzunehmen, falls wir dennoch prüfen sollen, ob es sich auch um Argumente handelt. Meine Geduld ist noch da.

          Like

        6. Avatar von Fatherleft

          Ein Wort zu deinem Vorwurf, Argumente nachzuschieben und zumachen sei unredlich: Das gälte, wenn das Nachgeschobene ein neuer Angriff wäre. Es ist aber die Begründung fürs Aufhören. Ohne sie wäre der Ausstieg willkürlich; mit ihr ist er nachvollziehbar. Ich sage dir, warum ich es dabei belasse, damit du es einordnen kannst – nicht, um im Hinausgehen noch einen Treffer zu setzen.

          Und den Diskursabbruch, den du beschreibst, gibt es nicht. Die Tür stand in jeder Runde offen, mit ausdrücklichem „agree to disagree“, und du gehst gerade durch sie hindurch. Niemand hat dir die Prüfung genommen. Es gab nur meinen Hinweis, dass ich von der Prüfung nichts Neues mehr erwarte – und deine Antwort bestätigt ihn.

          Denn sieh sie dir an. Acht meiner Positionen, sauber als Setzungen referiert, keine einzige beantwortet. Der Punkt, um den sich alles dreht, steht als Nummer drei: Du sagst, du habest die Grenze zwischen Objektivierung und Subjektivierung sichtbar gezogen. Genau dort hätte das Merkmal gestanden. Es steht wieder nicht da. Stattdessen soll ich „wie meinst du das“ fragen, damit du es ein fünftes Mal umschreiben kannst, ohne es zu nennen.

          Das frage ich nicht mehr, und der Grund ist persönlich, nicht rhetorisch. Ich zweifle in Diskussionen zu lange an meiner eigenen Lesart, weil ich annehme, da sei noch eine Bedeutung, die ich bloß nicht erfasst habe. Nach vier Runden ist das keine offene Frage mehr, sondern eine Angewohnheit, die ich mir bei ähnlich dogmatischen Debatten schon abgewöhnt habe. Auf keine meiner Erwiderungen kam eine Antwort, die mehr Klarheit gebracht hätte, nur der eigene Standpunkt in leicht variierten Worten.

          Solche Gespräche führt man ohnehin nicht, um den anderen zu überzeugen, sondern für die Mitlesenden. Und für die ist alles beisammen: Beide Positionen liegen offen, die Frage nach dem Merkmal steht im Raum, jeder kann selbst urteilen. Fortschritt ist nicht in Sicht, und ich habe ein Leben außerhalb dieses Threads.

          Deshalb höre ich hier auf. Nicht als Schachzug, sondern weil ich meine Zeit in Diskussionen stecke, die Erkenntnis versprechen, und nicht in solche, die den eigenen Standpunkt mit neuen Worten wiederholen. Die Tür, die du mir offenhältst, halte ich dir im Gegenzug offen: Kommt das Merkmal doch noch – in einem Satz, ohne den Vertrag darin –, lese ich es und denke neu nach. Das ist kein rhetorisches Angebot, es ist ein echtes. Bis dahin: agree to disagree, aufrichtig gemeint.

          Like

  3. Avatar von Jenny
    Jenny

    Eine recht interessante Spezialfolge der beiden zu der Thematik.

    Like

  4. Avatar von Sepp
    Sepp

    Solche Gespräche führt man ohnehin nicht, um den anderen zu überzeugen, sondern für die Mitlesenden. Und für die ist alles beisammen

    Nein, tut man nicht. Solche Gespräche führt man um zu reifen und zu wachsen. Zumindest ist das mein Ziel. Trotzdem ein guter Punkt, denn es ist für jeden offen ersichtlich was hier läuft. Lass mich deshalb gerne rekapitulieren:

    Meine Position

    Ich habe meine Prämisse offen dargelegt: Kinderzentriertheit.

    Ich habe daraus einen moralischen Imperativ abgeleitet: Erwachsene halten Kinder von Erwachsenenproblemen frei.

    Ich habe eine nicht abschließende Aufzählung von solchen Erwachsenenproblemen gegeben: Ich will kein Kind obwohl es kommt, ich will ein Kind, kann aber nicht, Ich habe ein Kind und will es loshaben, ich habe ein Kind, streite mich aber mit dem anderen, der dasselbe Kind hat. Damit zerfällt die ursprüngliche moralische Prämisse in viele Subprämissen.

    Davon eine exemplarisch rausgegriffen, in diesem Fall „Ich will ein Kind, kann aber nicht“.

    Daraus entsteht eine Entscheidung des Erwachsenen: Ich plane die Entstehung des Kindes und seine Übergabe als Objekt.

    Beschreibung des Objekt-Merkmals: In allen Fällen, in denen ein Kind von einem Erwachsenen zu einem anderen besitzartig wechselt, liegt Objektivierung vor (siehe meine doppelte Beleuchtung „Ware (Negativbeschreibung) vs. Um seiner Selbst willen (Positivbeschreibung)“. All diese Fälle verurteile ich, Leihmutterschaft ist einer davon. Das Merkmal trennt damit trennscharf ab zwischen Übergabe und Inempfangnahme. Zwischen jeder Übergabe und Inempfangname.

    adurch folgt die folgende Abwälzung auf das Kind: Es ist nicht mehr Subjekt seiner Entstehung, sondern Objekt derselben.

    Es gibt ein moralisches Zugeständnis: Sobald die Entscheidung gefällt wurde, gilt es, das Beste aus der Situation zu machen. Eine Rolle spielt die moralische Bewertung vorher, wenn der Erwachsene seine Entscheidung trifft.

    All das habe ich dargelegt, all das habe ich benannt. Jedes folgt aus dem vorhergehenden, Aufspaltungen haben jeweils ein konkretes Unterscheidungsmerkmal.

    Oder um es für die Formalphilosophen nochmal konkret zu machen: Mein Kriterium ist der proaktive besitzartige Wechsel als Teil des Entstehungsplans, im Gegensatz zu „Kein Besitzwechsel“. Damit trifft es jeden Besitzwechsel am Kind, auch die gut gemeinten.

    Die gut gemeinte Übergabe lässt sich lediglich reaktiv auf ein erhebliches die Kinder treffendes Erwachsenenproblem als kleineres Übel mit Bauchschmerzen abwägen, jedoch niemals durch sich selbst. Auch das steckt in dem moralischen Zugeständnis, nachträglich das Beste aus der Situation zu machen.

    Oder nochmal in meinen Worten zitiert:

    Das „Besitzer wechseln als Mittel zum Zweck“ ist der Kern der Ware, um den es mir geht, und das ist in vielen der von mir zitierten Fälle (nicht alle, denn es ging mir auch darum, den Verantwortungsbegriff zu zeigen) der Fall. Bei Leihmutterschaft als vereinbartes Produkt (von der Geburtsmutter zu den Wunscheltern), bei der vertraulichen Geburt zur Vermeidung der mütterlichen Sorge (von der leiblichen Mutter zur Adoptivfamilie), bei der Samenspende zur verantwortungsfreien Weitergabe der Gene (vom Spender zur Empfängerfamilie). In all diesen Fällen wird das Kind zum Objekt gemacht, um die dazugehörigen Erwachsenenprobleme zu lösen.

    Warum es dennoch scheint, als hätte ich nicht geliefert:

    A) Du antwortest nicht auf meine Argumente, sondern eine Projektion, einen Strohmann derselben. Beispiele:

    Aus

    Denn es macht den Unterschied, ob ein Kind um seiner selbst willen entsteht, oder ob es und seine Entstehung zum Objekt eines Vertrags wird, also ein Erwachsenenproblem löst.

    wird

    Dein Kriterium heißt „die Zeugung an sich“. Nur nennst du kein einziges Merkmal, an dem sich eine objektivierende von einer nicht-objektivierenden Zeugung unterscheiden ließe

    Du ignorierst das Merkmal selbst, indem du so tust, als ob das Merkmal „Objektivierung der Entstehung“ ein Merkmal bräuchte. Braucht es nicht, die Objektivierung ist das Merkmal.

    Aus

    Denn es macht den Unterschied, ob ein Kind um seiner selbst willen entsteht, oder ob es und seine Entstehung zum Objekt eines Vertrags wird, also ein Erwachsenenproblem löst. Und die fürsorgliche Erziehung, die Wunscheltern diesem Kind später angedeihen lassen, widerlegt diesen Fehler nicht – sie ist der Versuch, ihn wiedergutzumachen.

    wird

    Die Wunscheltern wollen dieses Kind um seiner selbst willen – das ist die Definition eines Wunschkindes.

    Verschiebung: Die Entität Kind entsteht um seiner selbst willen -> Die Wunscheltern wünschen sich. Aus einem Argument der Konstitution wird ein Argument der Intention. Letzteres kann man widerlegen, widerlegt damit aber nicht meinen Punkt.

    Aus

    Jup, auch der Besitzwechsel bei Sorgerechtsentscheidungen oder Inobhutnahme machen das Kind zur Wahre. (sic, sorry für den Schreibfehler)

    wird

    Und damit bist du bei der Adoption, deren Vertrag genau diesen einen Gegenstand hat – die Zuordnung eines Kindes zu Erwachsenen, notariell beurkundet, gerichtlich gebilligt.

    also ein Widerspruch, der garnicht existiert, weil er vom selben Merkmal (der Objektivierung) erfasst und abgetrennt wird.

    Aber auch wenn es um die Metaebene geht wird aus:

    Mir fällt eben auf, dass du das Gespräch wieder vorschnell für Beendet erklären möchtest, in genau dem Moment, in dem du deine stärksten Argumente gegen mich in Stellung gebracht hast.

    ein

    Und zu deinem Einwand, in einer Diskussion gehe es auch darum, die Prüfung der Argumente abzuwarten: nicht unbedingt. Man wartet, solange man von der Prüfung etwas erwartet.

    Eine Umgekehrte Reihenfolge dessen, was ich nachweislich gesagt habe.

    B) Du spielst ein Motte and Bailey Spiel

    Das Kernargument deiner Bailey-Position (schwer zu verteidigen, aber scharf) ist:

    Leihmutterschaft ist ethisch unbedenklich, und wer sie ablehnt, hat kein Prinzip, sondern nur ein Gefühl.

    Sobald diese Position angegriffen wird, ziehst du dich auf die Motte (einfach zu verteidigen weil generell anerkannt) zurück:

    Wenn niemand zu Schaden kommt und die Beteiligten freiwillig handeln, spricht nichts gegen eine regulierte Zulassung von Leihmutterschaft.

    Du wechselst also zwischen Ordnungs und Folgenethik hin- und her. Was eventuell der Grund ist, warum du deinerseits keine Prämisse offenlegst – denn diese würden das auf eine der beiden Varianten festlegen. Wobei die Folgenethik nicht die Bailey-Position (Inkonsistenz des Ablehnens) rechtfertigen kann, weil diese erst das „Was danach“ beurteilt.

    C) Du gibt tatsächlich neue Argumente in jedem Rückzug hinzu.

    Im Beitrag „Bleibt der P.unkt, an dem wir uns vermutlich nicht einigen.“ (SIC) nimmst du die Nichteinigung über den gleichzeitig angebrachten Punkt „Kein Kind wurde gefragt, ob es geboren werden wollte.“ vorweg.

    Im Beitrag „Und damit können wir es, glaube ich, gut stehen lassen.“ betreibst du vor der Beendigung ein regelrechtes „Flooding the Zone“: „Vor allem aber halte ich „um seiner selbst willen entstehen“ für begriffsnotwendig unmöglich.“, „Jeder Grund, ein Kind zu bekommen, ist ein Erwachsenengrund“ sowie „Vor der Zeugung gibt es kein Selbst, um dessentwillen etwas geschehen könnte.“ bedarf eigentlich für jedes Argument einzeln eine eigene Replik. Außerdem hast du in diesem Beitrag meine Position von Entstehung zu Motiv der Eltern verschoben.

    Im Beitrag „So oder so hat sich das Gespräch gelohnt. Danke dafür, das kommt selten vor.“ kommt erstmals die Ehevertrags-Analogie, sowie die Trennung zwischen „Ethik der Ordnung“ und „Ethik der Folgen“. Ohne Replik definitiv zwei immense Setzungen.

    Im Beitrag „Damit belasse ich es. Agree to disagree, und das meine ich ohne Ironie.“ weist du zurück, ein Ordnungsethiker zu sein. Eine Zurückweisung, die definitiv Nachfragen provoziert („Das Konsistenzprinzip ist überhaupt keine Ethik, weder eine der Ordnung noch eine der Folgen“).

    Sogar in deinem letzten Rückzugsbeitrag setzt du Argumente: Viele bezüglich der Metaebene, aber definitiv auch auf der Sachebene (z.B. das eine Bedingung „ohne den Vertrag darin“ notwendig sei).

    Ich empfinde das definitiv als Nachschieben von neuen Angriffen bei gleichzeitigem Ablehnen einer Replik. Also genau das, was mit „Setzung“ gemeint ist.

    Fazit

    Da du selbst sagst, dass du nicht an Erkenntnis, sondern an der Show interessiert bist, nehme ich dich beim Wort und überlasse das Urteil über das Ergebnis dieser Diskussion unserem Publikum.

    Falls du doch Interesse hast, können wir jederzeit wieder einsteigen. Dann aber bitte in einem Modus, der der Wahrheitsfindung gerecht wird: Ein Argument nach dem anderen, keine rhetorischen Mittel, Nachfragen bei Verständnisproblemen, freudiges Erwarten der Antwort des anderen.

    Die Tür steht weiterhin offen, ich bin weiterhin gespannt auf den Menschen hinter der Show.

    Like

    1. Avatar von Fatherleft

      Du hast das Merkmal jetzt genannt: „proaktiver besitzartiger Wechsel als Teil des Entstehungsplans“. Nur ist das kein neues Merkmal. Es ist die Vertragsprämisse aus Runde eins, mit anderen Worten. „Als Teil des Entstehungsplans“ und „vorab vertraglich verabredet“ sind dasselbe — du hast das Wort Vertrag ersetzt, den Gedanken behalten. Fünf Runden für eine Paraphrase.

      Und sie löst dein Problem nicht.

      Das Kind entsteht bei der Leihmutterschaft aus dem Erbgut der Wunscheltern und kommt zu denen, von denen es genetisch abstammt. Es wechselt nicht den Besitzer, es kommt dort an, wo es herkommt. Die Geburtsmutter ist genetisch nicht die Mutter. Es gibt kein A, von dem zu einem B gewechselt würde — nur ein Ankommen am Ursprung. Frag dich selbst: Wo existiert das Kind vor dem Wechsel? Bei Adoption und Inobhutnahme ja. Aber bei der Leihmutterschaft entsteht es erst in dem Verfahren, das es zu seinen genetischen Eltern bringt. Dein Kriterium verfehlt also den einen Fall, den du verbieten möchtest. Es leistet das genaue Gegenteil dessen, wofür du es gebaut hast.

      Und weil in dieser Debatte gern das Zerrbild aufgerufen wird, zum Schluss die Erdung: Es geht bei der Leihmutterschaft nicht um das wohlhabende Hollywoodsternchen, das in ein armes Land reist und einer einheimischen Schwangeren eine Entschädigung dafür zahlt, dass es ihr Kind mitnehmen darf, weil sich das gut anfühlt und fürs Virtue Signalling auf dem roten Teppich taugt. Das wäre tatsächlich ein besitzartiger Wechsel — ein existierendes Kind, das gegen Geld die Hände wechselt. Die Leihmutterschaft, über die wir reden, ist der umgekehrte Vorgang: Eltern lassen ein Kind austragen, das sie auf anderem Weg nicht bekommen können und das ohne sie — ohne ihr Erbgut, ohne ihre Entscheidung — überhaupt nicht existieren würde. Wer das eine ins andere umdeutet, argumentiert gegen ein Bild, nicht gegen die Sache.

      Eine letzte Beobachtung, weil sie über unseren Fall hinausweist. „Mir geht es um Erkenntnis“ ist ein schöner Satz, und ich kenne ihn nur zu gut von radikalen Pro-Life-Aktivisten. Gemeint ist dann meist nicht die eigene Bereitschaft, dazuzulernen, sondern die Erwartung, das Gegenüber möge endlich die eigene Brillanz erkennen. Das ist nicht Erkenntnisinteresse, das ist Bewunderungsinteresse im Kostüm der Erkenntnis. Wer wirklich prüfen will, hält aus, dass sein trennscharfes Merkmal die Adoption mitfängt und die Leihmutterschaft verfehlt, und baut es um. Wer bewundert werden will, erklärt die ausbleibende Bewunderung zum Beweis, dass der andere nur an der Show interessiert sei.

      Damit ist für mich alles gesagt — da sind wir uns endlich einig. Ich mache dir ausdrücklich kein Angebot zur Fortsetzung. Wem ich fünfmal erklären muss, worauf es ankommt, dem gebe ich kein sechstes Mal. Das Urteil über das Ergebnis überlasse ich gern denen, die mitgelesen haben. Und weil du das letzte Wort schätzt, lasse ich dir sogar die Wahl, welches es sein soll: Agree, oder to disagree.

      Like

  5. Avatar von Kuratüre KW 32/2026 – Der Beweis

    […] Sexismusbeauftragte hat nicht nur zur Leihmutter-Causa Spahn den in meinen Augen einzig fundierten Beitrag veröffentlicht.Jetzt hat er einen wichtigen Essay über Rolle und Selbstbild des Mannes und Vaters […]

    Like

Kommentar verfassen

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Letzte Beiträge

Lesenswerte Blogs


Alles Evolution
Alles Evolution
Evolution, Geschlechterunterschiede, Mann-Frau-Themen

genderama.blogspot.com
Die Mutter aller Männerrechtsblogs

Die Nacht der lebenden Texte
Filme, Bücher und mehr – Texte, Texte, wir wollen Texte!

Ein Kind – Zwei Welten
Ein Kind – Zwei Welten
Leben im Wechselmodell
Alles Evolution
Die Nacht der lebenden Texte
Der Beweis

Quote of the week

„There is no reason for anything but optimism.“