Seit 50 Jahren können Frauen in Deutschland Nein zur ungewollten Elternschaft sagen.
seit über 25 Jahren kann dies sogar mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts getan werden.
Männer nicht. Ein Essay über reproduktive Selbstbestimmung und eine Asymmetrie, die wir kaum diskutieren – und warum es höchste Zeit wäre, das zu ändern.
Hier hören wir eine Debatte, die gerne vorgetragene Gegenargumente aus den Kommentarspalten der Originalartikel ernsthaft diskutiert,
Leider wird das grundsätzliche juristische Problem als unumstößlich verhandelt: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Bedingungen der Liberalisierung des § 218. Warum sollte diese nicht im Laufe der Jahre auch mal neu bewertet werden? Denn auch die Liberalisierung des § 218 benötigte einen Mindshift des BVerfG.

Grundlage ist dieser Blogbeirat:
https://sexismusbeauftragter.wordpress.com/2026/03/17/die-gemeinsame-entscheidung-zum-kind-warum-manner-nicht-nein-sagen-durfen/

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