Wie aus Mitgefühl Populismus wird – und warum der Rechtsstaat Abstand braucht.
Empathie gilt als etwas uneingeschränkt Positives.
Wer empathisch ist, kann sich in andere Menschen hineinversetzen, ihr Leid nachvollziehen und ihre Perspektive verstehen. Gerade in politischen Debatten wird mangelnde Empathie deshalb schnell zum moralischen Vorwurf: Wie kann man angesichts dieses Schicksals noch über Zahlen, Wahrscheinlichkeiten, Beweise oder Verfahrensfragen sprechen?
Doch genau hier beginnt das Problem.
Politik braucht Empathie, um überhaupt hinzusehen. Aber sie darf Empathie nicht zu ihrem Maßstab machen.
Denn Empathie folgt Geschichten, nicht Maßstäben. Sie reagiert auf das Berührende, Sichtbare und Konkrete. Sie reagiert auf Gesichter, Tränen, Interviews und Schicksale.
Der Rechtsstaat dagegen ist gerade für das gebaut, was nicht ins Bild passt:
Zweifel.
Verfahren.
Gegenprüfung.
Beweise.
Und die Möglichkeit, dass der erste Eindruck falsch sein könnte.
Wo Empathie ruft:
„Ich habe verstanden.“
muss der Rechtsstaat antworten:
„Wir prüfen erst noch.“
Das ist keine Gefühlskälte.
Es ist eine Voraussetzung von Gerechtigkeit.
Empathie richtet einen Scheinwerfer auf einzelne Menschen
Das grundlegende Problem der Empathie ist ihre Selektivität.
Hunderttausend abstrakte Menschen sind für uns eine Statistik. Ein einzelner Mensch mit Gesicht, Namen und Geschichte kann uns dagegen emotional völlig vereinnahmen.
Das ist menschlich.
Wir können uns vorstellen, wie jemand leidet. Wir können seine Angst, seine Verzweiflung oder seine Wut nachvollziehen. Und je besser uns das gelingt, desto stärker entsteht der Wunsch, dieses Leid zu verhindern.
Doch aus dem Satz
„Dieser Mensch leidet“
folgt noch nicht automatisch:
„Deshalb ist diese politische Maßnahme richtig.“
Politik muss Fragen beantworten, die Empathie nicht beantworten kann.
Wie häufig tritt das Problem tatsächlich auf?
Wie groß ist der Schaden?
Welche anderen Menschen werden von einer neuen Regel betroffen?
Welche Fehlanreize entstehen?
Was passiert, wenn wir denselben Maßstab konsequent auf vergleichbare Situationen anwenden?
Und vor allem:
Was passiert mit den Menschen, auf die gerade kein Scheinwerfer gerichtet ist?
Genau, sie verschwinden in emotional aufgeladenen politischen Diskussionen besonders leicht.
Collien Fernandes und die Macht der persönlichen Geschichte
Auf diesen Mechanismus bin ich bereits in meinem Beitrag über Collien Fernandes eingegangen.
Eine persönliche Erfahrung besitzt enorme argumentative Kraft. Sobald wir das Leid eines konkreten Menschen nachvollziehen können, verändert sich unsere Wahrnehmung.
Plötzlich erscheint die Gefahr größer.
Eine Gegenmaßnahme erscheint dringlicher.
Und die Frage nach Wahrscheinlichkeit und Verhältnismäßigkeit wirkt beinahe unanständig.
Man kann diesen Mechanismus an einer Debatte beobachten, die sich fast im Jahresrhythmus wiederholt.
Weil es Männer gibt, die Frauen Gewalt antun, entsteht der Reflex, „die Männer“ als Kategorie unter Verdacht zu stellen. Zahllose Männer setzen sich medial sogar selbst die Büßerkappe auf. Und selbst wer widerspricht, tut das mit dem Hashtag #NotAllMen statt mit der statistisch wesentlich besser belegbaren Formel #MostMenDont.
Beide Formeln beschreiben dieselbe Wirklichkeit. Aber die eine verteidigt eine Minderheit gegen einen Generalverdacht, die andere benennt schlicht die Mehrheit. Dass sich die kleinlaute durchsetzt und nicht die zutreffende, ist kein Zufall. Es ist Empathie, die den Blick auf die Größenordnung verstellt: Die wenigen sichtbaren Fälle überschreiben die unsichtbare Mehrheit – so wie der eine Mensch mit Gesicht die Hunderttausend ohne Gesicht überschreibt.
Aber genau hier muss Politik vorsichtig werden.
Ein persönlicher Erfahrungsbericht kann darauf aufmerksam machen, dass ein Problem existiert. Er kann Anlass sein, genauer hinzusehen.
Er kann jedoch nicht beantworten, wie groß dieses Problem gesellschaftlich tatsächlich ist und welche politische Reaktion angemessen wäre.
Ein aktuelles Beispiel dafür lieferte die Debatte um digitale Gewalt.
Als der Fall um Collien Ulmen-Fernandes über die Berichterstattung des Spiegel öffentlich wurde – es ging um Deepfakes –, entstand binnen kurzer Zeit ein enormer politischer Handlungsdruck. Kurz darauf, am 17. April 2026, legte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt vor, der Deepfakes unter Strafe stellt.
Nur war dieser Entwurf nicht die Antwort auf die Geschichte. Er lag längst bereit. Das Ministerium selbst betont, es handle sich „nicht um ein Einzelfallgesetz“, die Arbeiten liefen „seit längerem“; die NGO HateAid hatte für genau solche Regelungen schon seit 2024 geworben.
Das ist der Mechanismus in Reinform: Nicht die Geschichte bringt das Gesetz hervor. Das Gesetz ist bereits vorbereitet – die Geschichte liefert ihm die öffentliche Dringlichkeit.
Und ausgerechnet die Strafbarkeit von Deepfakes – rechtspolitisch einer der heikelsten Punkte – bezieht ihre Dringlichkeit dann aus einem Einzelfall, dessen Einzelheiten die Öffentlichkeit kaum überprüfen kann.
Das Einzelschicksal kann die Frage stellen.
Es kann aber nicht die Antwort liefern.
Gina-Lisa Lohfink: Wenn wenige Sekunden die Geschichte erzählen
Noch deutlicher wird dieses Problem bei Debatten, in denen ein komplexer Sachverhalt medial auf wenige Sekunden reduziert wird.
Die öffentliche Diskussion um Gina-Lisa Lohfink ist dafür ein interessantes Beispiel.
Große Teile der Debatte konzentrierten sich auf kurze Ausschnitte eines Videos, in denen Äußerungen wie „Nein“ oder „Hör auf“ zu hören waren.
Für die öffentliche Wahrnehmung entstand dadurch eine scheinbar vollkommen eindeutige Situation:
Da ist eine Frau.
Sie sagt Nein.
Sexuelle Handlungen finden statt.
Was gibt es da noch zu diskutieren?
Genau diese Frage zeigt das Problem.
Denn Strafverfahren funktionieren nicht wie ein Ausschnitt in einer Talkshow.
Ermittlungsbehörden und Gerichte müssen den gesamten bekannten Sachverhalt betrachten: zeitliche Abläufe, Aussagen, Zusammenhänge, weiteres Bild- und Tonmaterial, Widersprüche und alternative Erklärungen.
Das macht ihre Arbeit langsam.
Und manchmal frustrierend.
Aber genau deshalb existiert dieses Verfahren.
Die mediale Erzählung kann dagegen innerhalb weniger Sekunden ein moralisch eindeutiges Bild erzeugen.
Und sobald dieses Bild entstanden ist, verändert Empathie die Beweislast in unseren Köpfen.
Wir fragen plötzlich nicht mehr:
„Was ist passiert?“
Sondern:
„Wie kann es sein, dass niemand etwas dagegen tut?“
Die Prüfung des Sachverhalts wird damit bereits als Teil des Problems interpretiert.
Das ist politisch gefährlich.
Denn aus einem emotional überzeugenden Ausschnitt kann sehr schnell die Forderung entstehen, Gesetze so zu verändern, dass ein vergleichbarer Fall zukünftig zwangsläufig anders behandelt werden müsste.
Und genau das ist im Fall Lohfink passiert.
Nicht die wenigen Sekunden entschieden, sondern das vollständige Material. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten kam zu dem Ergebnis, dass es sich um einvernehmlichen Sex gehandelt hatte; ein Gutachter widerlegte die These, K.-o.-Tropfen seien im Spiel gewesen. Am Ende stand nicht die Verurteilung der Männer wegen Vergewaltigung, sondern die Verurteilung Lohfinks wegen falscher Verdächtigung — 20.000 Euro Geldstrafe, seit 2017 rechtskräftig.
Man muss sich das in seiner ganzen Wucht klarmachen: Der Fall, der öffentlich zum emotionalen Symbol für die Verschärfung des Sexualstrafrechts wurde — „Nein heißt Nein“ —, endete juristisch mit der Verurteilung derjenigen, deren Geschichte das Symbol geliefert hatte.
Das heißt nicht, dass die Reform des § 177 StGB allein auf diesem Fall beruht. Sie hatte breitere Wurzeln, von der Istanbul-Konvention bis zu den Ereignissen der Silvesternacht 2015/16. Lohfink war Beschleuniger und Bild, nicht Ursache.
Aber als Bild war der Fall eben doch das Gegenteil dessen, wofür er stand. Und das ist die eigentliche Gefahr: Ein auf wenige Sekunden verkürzter Ausschnitt erzeugt eine moralische Eindeutigkeit, die der vollständige Sachverhalt nicht hergibt — und aus dieser scheinbaren Eindeutigkeit wird der Ruf nach allgemeinen Regeln.
Interessanterweise lag im Fall Lohfink meines Erachtens sogar eine ernstere rechtspolitische Frage, die kaum Aufmerksamkeit bekam: Warum funktionierte der Schutz gegen die unerlaubte Verbreitung intimer Aufnahmen nicht unabhängig von der späteren Vergewaltigungsdebatte?
Das wäre eine völlig andere Diskussion. Aber sie hat einen entscheidenden Nachteil: Sie ist komplizierter.
„Wie schützen wir Persönlichkeitsrechte und verhindern die Verbreitung intimer Aufnahmen?“ ist eine schwierige rechtspolitische Frage.
„Warum wird eine Frau nicht geschützt, obwohl sie Nein sagt?“ ist eine emotional sofort verständliche Geschichte.
Empathie liebt die zweite.
Politik müsste trotzdem die erste prüfen.
Was im Schatten des Falls unterging
Während der Fall Lohfink die Schlagzeilen bestimmte, lief im Hintergrund eine ganz andere Debatte. Eine sachliche. Sie wurde von der emotionalen Wucht des Symbols schlicht überrollt.
Strafrechtler meldeten erhebliche Bedenken an — nicht gegen den Schutz vor sexueller Gewalt, sondern gegen die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes.
Thomas Fischer, damals Bundesrichter am Bundesgerichtshof, hielt die Verhältnismäßigkeit für verfehlt: Ein bloßes „Grabschen“ in Büro oder Straßenbahn mit einer Mindeststrafe von einem Jahr zu bedrohen — einer Strafe, die sonst schwerer Kriminalität vorbehalten ist —, sprenge das Verhältnis von Tat und Strafe. Und er warnte, „fehlendes Einverständnis“ als alleiniges Tatbestandsmerkmal sei zu unbestimmt, um mit dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes (Art. 103 II GG) vereinbar zu sein. (Das bloße „Grabschen“ stellte der Gesetzgeber später als eigenen, milderen Tatbestand unter Strafe – § 184i StGB – und nahm Fischers Verhältnismäßigkeitseinwand damit zumindest teilweise auf.)
Tonio Walter führte an einem Beispiel vor, wie weit der Entwurf reichte: Schon eine Vorgesetzte, die ihren verheirateten Mitarbeiter zum Sex in ihr Büro bittet und es für möglich hält, dass er aus Angst um seinen Job mitmacht, würde sich strafbar machen — selbst wenn sie ihm nie kündigen wollte, selbst wenn es dafür nicht den geringsten Anhaltspunkt gab. Es käme allein auf die, womöglich völlig irrige, Vorstellung des Mannes an.
Walter drehte das Beispiel bewusst um. In der Gesetzesbegründung war die Chefin ein Chef, der Mitarbeiter eine Mitarbeiterin. Wer sich beim Lesen der ersten Variante schwerer mit dem Wort „Täterin“ tut, hat gerade selbst erlebt, wovon dieser Text handelt.
Beschleunigt wurde all das durch die Silvesternacht von Köln — deren Geschehen noch längst nicht aufgeklärt war, als das Gesetz bereits auf der Überholspur fuhr. Das Reformvorhaben gab es ohnehin seit Monaten. Köln lieferte nicht die Begründung. Es lieferte den Druck.
Man muss diese Einwände nicht teilen. Es gab gute Gegenargumente, etwa von der Strafrechtlerin Tatjana Hörnle. Aber darum geht es nicht.
Es geht darum, dass diese Debatte in der Öffentlichkeit kaum stattfand. Wer nach Strafrahmen und Bestimmtheit fragte, geriet in den Verdacht, das Leid der Opfer kleinzureden.
Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit wurde nicht beantwortet.
Sie wurde diskreditiert.
Empathie ist nicht nur selektiv – sie ist stereotypenanfällig
Hinzu kommt ein zweites Problem: Auch unsere Einschätzung der beteiligten Personen entsteht nicht im luftleeren Raum.
Menschen tragen kulturelle Vorstellungen davon mit sich herum, wie ein glaubwürdiges Opfer aussieht und wie ein möglicher Täter aussieht. Gerade in einer Diskussion über Sexismus und Gleichberechtigung sollte man das nicht ausblenden.
Empathie ist nicht gleichmäßig verteilt.
Wir reagieren nicht auf jedes Opfer gleich.
Alter spielt eine Rolle.
Geschlecht spielt eine Rolle.
Attraktivität spielt eine Rolle.
Soziale Nähe spielt eine Rolle.
Eine zierliche Frau entspricht für viele Menschen unmittelbar dem Bild einer schutzbedürftigen Person.
Ein körperlich stärkerer, exzentrischer oder durch Drogen- und Alkoholexzesse bekannter Mann lässt sich leichter mit der Vorstellung eines möglichen Täters verbinden.
Empathie bewertet nicht nur Leid. Sie beeinflusst auch, wem wir überhaupt zutrauen, glaubwürdig zu leiden.
Je besser eine Geschichte in bekannte Täter- und Opferbilder passt, desto weniger hinterfragen wir unseren ersten Impuls.
Das sagt noch nichts darüber aus, was tatsächlich geschehen ist.
Es sagt aber sehr viel darüber aus, wie schnell wir glauben, bereits zu wissen, was geschehen ist.
Amber Heard und Johnny Depp: Die erwartete Einbahnstraße
Kaum ein Satz illustriert diese Asymmetrie anschaulicher als eine bekannt gewordene Tonaufnahme aus dem Konflikt zwischen Amber Heard und Johnny Depp.
Heard fordert Depp darin sinngemäß auf, der Welt zu erzählen, dass er – ein Mann – Opfer häuslicher Gewalt geworden sei, und dann zu sehen, wie viele Menschen ihm glauben oder auf seiner Seite stehen würden.
Für meine Argumentation ist dabei gar nicht entscheidend, mit diesem Satz den gesamten Konflikt zwischen Heard und Depp bewerten zu wollen.
Viel interessanter ist die darin offen ausgesprochene Erwartung:
Ein Mann, der behauptet, Opfer häuslicher Gewalt geworden zu sein, muss damit rechnen, dass ihm weniger geglaubt wird.
Das ist Empathie als gesellschaftliche Ressource, deren ungleiche Verteilung bereits vorausgesetzt wird.
Und genau diese Verteilung hat reale Konsequenzen.
Ein Gerichtsprozess ist nämlich gar nicht zwingend erforderlich, bevor eine Anschuldigung massive Auswirkungen auf ein Leben haben kann.
Öffentlichkeit reagiert.
Medien reagieren.
Arbeitgeber reagieren.
Geschäftspartner reagieren.
Freunde und Bekannte reagieren.
Und all das kann geschehen, lange bevor ein Gericht überhaupt Gelegenheit hatte, den Sachverhalt vollständig zu prüfen.
Im Fall Depp waren berufliche Konsequenzen und eine erhebliche Beschädigung seines öffentlichen Rufes längst Realität — Jahre bevor ihm 2022 ein US-Gericht im Kern recht gab und ihn damit juristisch rehabilitierte. Die gesellschaftliche Verurteilung war schneller als jedes Verfahren. Und sie war schon vollzogen, als die Frage, was eigentlich wahr ist, noch gar nicht beantwortet war.
Das ist kein Argument dafür, Anschuldigungen grundsätzlich nicht ernst zu nehmen.
Es ist eine Erinnerung an ihre Macht.
Und an das Zerstörungspotenzial gesellschaftlicher Vorverurteilung.
Wo Empathie das Urteil spricht, ist ein Beschuldigter möglicherweise längst gesellschaftlich verurteilt, bevor überhaupt geklärt wurde, was wahr ist.
Genau das widerspricht dem, was ein Rechtsstaat liefern soll.
Ein Verfahren, dessen Ergebnis nicht davon abhängt, welche Seite die überzeugendere Geschichte erzählt oder unserem kulturellen Bild des Opfers besser entspricht.
Sondern von überprüfbaren Tatsachen.
Horst Arnold: Was passiert, wenn unsere Gewissheit falsch ist?
Horst Arnold wirkte bis 2011 wie ein Täter. Restlos.
Das Landgericht Darmstadt hatte ihn 2002 wegen Vergewaltigung einer Kollegin zu fünf Jahren verurteilt, der Bundesgerichtshof verwarf seine Revision. Er verbüßte die Strafe bis zum letzten Tag — auch deshalb, weil er die Teilnahme an einer Therapie für Sexualstraftäter verweigerte. Denn eine solche Therapie hätte verlangt, eine Tat einzuräumen, die er nie begangen hatte.
Nach jedem sichtbaren Maßstab war dieser Mann der schuldige Vergewaltiger. Verurteilt. Seine Revision beim Bundesgerichtshof erfolglos. Nicht bereit, in einer Sexualstraftätertherapie eine Tat einzuräumen, die er bestritt. Nach außen: ein Bilderbuchtäter.
2011 sprach ihn das Landgericht Kassel frei — wegen erwiesener Unschuld. Die Belastung war frei erfunden gewesen.
Und genau das ist der Punkt.
Ein Fall wie Arnold beweist nicht, dass es keine Täter gibt. Er beweist etwas anderes, Härteres: Der äußere Anschein von Eindeutigkeit sagt nichts darüber, wer wirklich einer ist. Neun Jahre lang trug Arnold jedes Merkmal, an dem wir Schuld zu erkennen glauben. Alle diese Merkmale waren nichts wert.
Das Problem eines Fehlurteils besteht nicht nur darin, dass irgendwo in einem Gerichtssaal ein juristischer Fehler passiert.
Ein Mensch verliert Jahre seines Lebens.
Seinen Beruf.
Seinen Ruf.
Seine wirtschaftliche Existenz.
Und manchmal auch die Zeit, sich davon zu erholen. Arnold starb im Sommer 2012, kaum ein Jahr nach seinem Freispruch. Eine Rückkehr in den Schuldienst hat er nicht mehr erlebt. Heidi K., die Frau, die ihn beschuldigt hatte, wurde 2013 wegen schwerer Freiheitsberaubung zu fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Horst Arnold erinnert deshalb daran, warum Zweifel keine moralische Schwäche sind.
Zweifel sind eine Schutzfunktion.
Wenn Empathie auf Populismus trifft
Und an dieser Stelle wird die politische Dimension interessant.
Wenn die AfD nach einem spektakulären Gewaltverbrechen einen einzelnen Fall emotional auflädt, ihn zum Symbol für ein gesellschaftliches Problem erklärt und daraus weitreichende politische Forderungen ableitet, nennen wir das zu Recht Populismus.
Der Bundesrichter Thomas Fischer hat den Kern dieser Methode einmal benannt: Die Wahrheit über das Verbrechen sei „mitnichten so simpel, wie es das Volksempfinden ersehnt“ — und genau von dieser Sehnsucht nach Einfachheit leben die Vereinfacher. Fischer richtete den Satz gegen rechts, gegen AfD und Pegida. Aber die Sehnsucht nach der einfachen Geschichte kennt keine Parteigrenze.
Aber gerade wenn wir diese Argumentationsweise kritisieren, müssen wir bei unserem Maßstab sauber bleiben.
Denn wenn wir ihre Methode kritisieren, können wir nicht dieselbe Methode akzeptieren, sobald uns das politische Ziel sympathischer erscheint.
Der Mechanismus verändert sich nicht dadurch, dass das Thema ein anderes ist.
Ein besonders erschütternder Einzelfall wird präsentiert.
Die Emotion wird maximiert.
Statistische Wahrscheinlichkeit und gesellschaftlicher Kontext treten in den Hintergrund.
Wer nach Verhältnismäßigkeit fragt, erscheint plötzlich herzlos.
Wer an die Unschuldsvermutung erinnert, den Grundpfeiler unseres Rechtsstaats, wird als Täterschützer gebrandmarkt.
Und aus der emotionalen Eindeutigkeit des Einzelfalls wird eine allgemeine politische Forderung abgeleitet.
Das ist Populismus.
Populismus ist keine Frage der politischen Richtung.
Er ist eine Methode.
Wenn wir der AfD vorwerfen, Einzelfälle zu instrumentalisieren, um mit Angst Politik zu machen, dann müssen wir denselben Maßstab auch dort anwenden, wo Einzelfälle instrumentalisiert werden, um mit Empathie Politik zu machen.
Angst und Mitgefühl sind unterschiedliche Emotionen.
Der politische Kurzschluss ist derselbe.
Emotion ersetzt Wahrscheinlichkeit.
Das Einzelschicksal ersetzt die statistische Einordnung.
Moralischer Handlungsdruck ersetzt Folgenabschätzung.
Und die Frage
„Was wäre eine vernünftige allgemeine Regel?“
wird ersetzt durch:
„Wie verhindern wir, dass genau diese Geschichte jemals wieder passiert?“
Das klingt menschlich.
Es ist aber keine rationale Gesetzgebung.
Wer diesen Mechanismus nur beim politischen Gegner kritisiert, kritisiert letztlich nicht die Methode.
Er kritisiert nur denjenigen, der sie gerade benutzt.
Auf die eine wie die andere Frage gibt der Jurist dieselbe, unbequeme Antwort: Es kommt darauf an. „Und hat schon wieder recht“, fügt Fischer hinzu. Genau diese Auskunft hält die Emotion nicht aus — und genau deshalb ist sie unverzichtbar.
Das unsichtbare Opfer unserer guten Absichten
Fast jede politische Maßnahme hat sichtbare Gewinner und unsichtbare Verlierer.
Der Mensch, dem wir helfen wollen, steht vor uns.
Der Mensch, dem eine neue Regel später schaden könnte, existiert möglicherweise noch gar nicht in unserer Vorstellung.
Empathie kann mit dem sichtbaren Opfer mitfühlen.
Mit einem statistischen zukünftigen Opfer kann sie das kaum.
Und genau deshalb kann vollkommen gut gemeinte Politik paradoxerweise neue Ungerechtigkeit erzeugen.
Nicht weil die handelnden Menschen böse sind.
Sondern gerade weil sie helfen wollen.
Das macht diesen Mechanismus so gefährlich.
Wer aus Hass ungerecht handelt, lässt sich moralisch relativ leicht erkennen.
Wer aus Mitgefühl ungerecht handelt, hält sich dagegen möglicherweise gerade deshalb für besonders gerecht.
Deshalb brauchen wir die Unschuldsvermutung
An dieser Stelle zeigt sich auch, warum der gelegentlich abfällige Umgang mit der Unschuldsvermutung in solchen Debatten vollkommen am Sinn dieses Prinzips vorbeigeht.
Die Unschuldsvermutung existiert nicht, weil wir möglichen Opfern grundsätzlich misstrauen sollen.
Sie existiert, weil Menschen irren können.
Zeugen können irren.
Beschuldigte können lügen.
Anzeigende können lügen.
Ermittler können Fehler machen.
Gerichte können Fehler machen.
Journalisten können Fehler machen.
Aktivisten können Fehler machen.
Und auch wir selbst können falschliegen.
Gerade wenn ein Fall emotional eindeutig erscheint, brauchen wir deshalb Regeln, die uns daran hindern, unsere emotionale Gewissheit mit tatsächlicher Gewissheit zu verwechseln.
Die Unschuldsvermutung schützt nicht Gefühle.
Sie schützt Verfahren.
Und damit schützt sie Menschen.
Auch Menschen, mit denen gerade niemand Mitleid hat.
Vielleicht lässt sich ihre Bedeutung deshalb am besten so beschreiben:
Die Unschuldsvermutung ist institutionalisierte Demut.
Sie zwingt uns zu dem Eingeständnis:
Wir wissen es noch nicht.
Sie sagt nicht:
„Dem möglichen Opfer glauben wir nicht.“
Sie sagt:
„Bevor wir einen Menschen bestrafen, müssen wir beweisen, dass er die Tat begangen hat.“
Das ist ein gewaltiger Unterschied.
Und die Unschuldsvermutung ist noch etwas anderes:
Sie ist institutionalisiertes Misstrauen gegenüber unseren eigenen Vorurteilen.
Gegenüber dem Gedanken:
Der sieht irgendwie aus wie jemand, der so etwas tun könnte.
Die wirkt glaubwürdig.
Der ist mir sowieso unsympathisch.
Sie scheint verletzlich.
Bei dem wundert mich gar nichts.
All diese Gedanken mögen menschlich sein.
Rechtsstaatlich sind sie wertlos.
Der Rechtsstaat muss manchmal unempathisch wirken
Ein funktionierender Rechtsstaat muss deshalb gelegentlich Dinge tun, die sich menschlich zunächst falsch anfühlen.
Er muss Abstand halten.
Er muss Fragen stellen, obwohl jemand leidet.
Er muss Aussagen überprüfen, obwohl wir sie intuitiv glauben möchten.
Er muss einem Beschuldigten Rechte zugestehen, obwohl wir ihn möglicherweise bereits verachten.
Er muss einen Menschen freisprechen, wenn die Beweise nicht reichen.
Und er muss manchmal Forderungen nach neuen Gesetzen zurückweisen, obwohl der Anlass dafür erschütternd ist.
Diese Nüchternheit ist keine Abwesenheit von Menschlichkeit.
Sie ist deren Schutzmechanismus.
Denn unser Mitgefühl ist selektiv.
Unsere Aufmerksamkeit ist begrenzt.
Unsere Wahrnehmung ist stereotypenanfällig.
Unsere Emotionen sind manipulierbar.
Und unsere Gewissheit kann falsch sein.
Deshalb brauchen wir Institutionen, die sich nicht davon beeindrucken lassen, welche Geschichte gerade am emotionalsten erzählt wird.
Wir benötigen einen Rechtsstaat, der auch den Menschen sieht, für den niemand eine Kerze anzündet.
Gerade dort zeigt sich Gleichberechtigung.
Denn wo Mitgefühl ungleich verteilt ist, muss das Recht umso gleichmäßiger sein.
Empathie darf uns sagen:
„Schau hin. Hier könnte einem Menschen Unrecht geschehen.“
Danach müssen andere Prinzipien übernehmen.
Beweise.
Verhältnismäßigkeit.
Statistik.
Folgenabschätzung.
Gleichbehandlung.
Und Zweifel.
Empathie sucht nicht Wahrheit.
Sie sucht erzählerische Stimmigkeit.
Der Rechtsstaat muss dagegen versuchen, überprüfbare Wahrheit zu finden – gerade dann, wenn unsere Gefühle längst glauben, sie gefunden zu haben.
Empathie darf bestimmen, welche Fragen wir stellen.
Sie darf nicht bestimmen, welche Antworten richtig sind.
Und Gesetze, die dieses Prinzip aufweichen, sind immer die falsche Wahl.

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