Ein Update nach zehn Jahren – dieselbe Predigt, dieselben Zahlen, dieselbe verfehlte Politik
Neubearbeitung 2026 des Blogposts von 2015 (fatherleft.wordpress.com).
Angefangen hat das alles nicht 2015, sondern zwölf Jahre früher, in einem Zug nach Hannover.
2003. Ich steckte mitten in einer Trennung, hatte mich gerade wieder selbstständig gemacht und war auf dem Weg zu einer Projektvorstellung. Zum Zeitvertreib las ich in der „Psychologie Heute“ einen Artikel über die „neuen Väter“. Welche Studie er zitierte, weiß ich nicht mehr – das Heft ist längst weg. Ihren Kern habe ich trotzdem nie vergessen: Man hatte Männer befragt, wie sehr sie sich in ihr künftiges Leben als Vater einbringen wollten. Das Ergebnis war eine Lücke. Väter wollten mehr sein, als sie später tatsächlich waren. Und die Studie stellte die Frage, die seither jede Väterforschung stellt: Woran liegt das?
Gewundert habe ich mich damals nicht über den Befund, sondern über die Frage. Denn ich war zu diesem Zeitpunkt selbst schon sieben Jahre Vater, und die Antwort hatte man mir längst gegeben – nicht in einer Fachzeitschrift, sondern am Schreibtisch des Jugendamts, als ich die Vaterschaft anerkannte. Der Satz, den ich dort hörte, lautete sinngemäß: Rechte haben Sie damit keine. Sie dürfen nur zahlen.
Das ist im Grunde der ganze Artikel in einem Satz. Die Wissenschaft suchte einen erheblichen Teil der Erklärung für das geringere Engagement der Väter in den Vätern – in ihrem Mut, ihrer Bindung, ihrer Prägung. Dabei hatte die Behörde mir einen gewichtigen Teil der Antwort längst genannt: Vielleicht sollte man nicht nur fragen, warum Männer ihre Vaterrolle nicht stärker leben. Vielleicht sollte man auch fragen, unter welchen Bedingungen wir von ihnen erwarten, dass sie es tun.
An der Diagnose der Studie war nichts falsch. Die Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit ist bis heute gut belegt – Väter leben nach der Geburt regelmäßig anders, als sie es sich vorgenommen hatten, und in mancher Untersuchung ist diese Ideal-Real-Diskrepanz über die Generationen nicht geschrumpft, sondern gewachsen. Der Väterforscher Wassilios Fthenakis rief sogar eine „sanfte Revolution“ im Selbstbild der Männer aus: Zwei Drittel definierten sich nicht mehr in erster Linie über das Brotverdienen, sondern über die Familie. Nur eben im Kopf.
Die Einstellung revoltierte. Das Recht blieb, wo es war.
Aus dieser Beobachtung ist über die Jahre eine Liste geworden. Warum bremst ein Staat Väter aus, die eigentlich wollen? Ich bin damals auf sechs Gründe gekommen.
Und dann, zwölf Jahre nach dem Zug nach Hannover, bekam die alte Frage ihre öffentliche Neuauflage.
Vor zehn Jahren, im Juli 2015, forderte ein Kommentar bei Spiegel Online die Männer auf, sich ihrer Vaterrolle „mutiger“ zu stellen. Immer wieder beklagten Männer, sie hätten zu wenig Zeit für ihre Kinder, hieß es – aber nach wie vor arbeite nur ein Bruchteil in Teilzeit. Väter müssten eben mutiger werden.
Ich habe damals darauf geantwortet. Der Kern meiner Antwort war ein einziger Satz: Mit „mehr Mut“ ist es nicht getan. Wer Vätern Feigheit vorwirft, verwechselt eine Frage der Anreize und des Rechts mit einer Frage des Charakters.
Zehn Jahre sind vergangen. Das ist genug Zeit, um zu prüfen, wer recht hatte.
Die Predigt ist geblieben. Noch immer erscheint zuverlässig zum Vatertag der Appell, Männer sollten sich endlich trauen, kürzerzutreten. Und die Zahlen? Der Väteranteil am Elterngeld lag 2015 bei 20,9 Prozent. Er stieg langsam an, erreichte 2023 mit gut 26 Prozent seinen Höhepunkt – und ist 2024 erstmals wieder gesunken. 2025 lag er bei 25,9 Prozent. Nach zehn Jahren „Väter müssen mutiger werden“ bezieht also noch immer nur rund jeder vierte Vater Elterngeld.
Noch deutlicher wird es bei der Dauer. Väter planen ihren Elterngeldbezug im Schnitt für 3,8 Monate, Mütter für 14,9.
Und richtig grausam wird es, wenn wir aus diesen beiden Zahlen das absolute Verhältnis von Vatermonaten zu Muttermonaten ausrechnen. Dann würden vermutlich umgehend Forderungen laut, das Bundesforum Männer möge aufgrund seiner mangelhaften Lobbyarbeit umgehend seine Subventionen der letzten zwanzig Jahre zurückzahlen – und Simone de Beauvoir würde sich im Grab umdrehen.
Und wir wollen ja nicht grausam sein.
Oder? … Warte. Warum eigentlich nicht?
Verschaffen wir Simone de Beauvoir doch noch ihr persönliches Fitnessprogramm.
Es ist 95 zu 1.155. Oder anschaulicher: 1 zu 12,2.
Das ist im Kern immer noch dasselbe Muster wie vor zehn Jahren: die zwei „Vätermonate“, die man nicht verfallen lassen will, plus ein kleiner Rest. Den Rest macht Mama.
Ein Jahrzehnt Ermutigung, und die Grundverteilung steht fast auf dem Fleck.
Wenn sich in zehn Jahren so wenig bewegt, obwohl der moralische Druck kontinuierlich hoch war, dann sollte man einen anderen Verdacht zulassen als den, dass eine ganze Männergeneration einfach zu feige ist: Vielleicht liegt es gar nicht am Mut. Vielleicht liegt es an den Bedingungen, unter denen dieser Mut ausgeübt werden müsste.
Und hier wird die Bilanz vernichtend. Denn der Staat hatte in diesen zehn Jahren jeden Hebel in der Hand, um Vätern das Engagement zu erleichtern. Er hat sie fast ausnahmslos in die falsche Richtung gezogen – oder gar nicht angefasst.
Damals begann ich mit sechs Gründen. Einen siebten habe ich schon kurz darauf in den Kommentaren ergänzt.
Heute sind es also sieben Gründe. Und nach elf Jahren ist die eigentlich ernüchternde Bilanz: Keinen einzigen davon hat die Politik ernsthaft aus der Welt geschafft.
Schauen wir sie uns noch einmal an.
Die sieben Gründe
- 1. Männer verdienen mehr
- 2. Die Mutter-Kind-Bindung
- 3. Väter als Verdachtsfall
- 4. Kann ich das überhaupt?
- 5. Karriere ist zuverlässiger
- 6. Mehr betreuen – aber bitte trotzdem voll arbeiten
- 7. Eine neue Beziehung wird nicht einfacher, wenn man engagierter Vater bleibt
1. Männer verdienen mehr
Das war 2015 mein erster Punkt – und er ist bis heute der banalste. Wenn zwei Eltern nach der Geburt eines Kindes entscheiden müssen, wer seine Erwerbsarbeit stärker reduziert, ist die Frage nach dem Einkommen kein Nebenaspekt. Sie kann darüber entscheiden, ob die Familie ihre Miete, ihre Kredite und ihren bisherigen Lebensstandard weiter finanzieren kann.
Das Elterngeld sollte genau dieses Problem abfedern. Und tatsächlich hat sich seit meinem damaligen Artikel etwas bewegt: Väter nehmen heute häufiger Elterngeld als 2015. Der Anteil der Väter unter den Elterngeldbeziehenden ist von rund 21 Prozent auf etwa ein Viertel gestiegen.
Nur die Dauer erzählt eine zweite Geschichte. Väter beziehen Elterngeld im Durchschnitt weiterhin nur wenige Monate, Mütter deutlich länger. Aus dem gesellschaftlichen Ideal einer gleichmäßigeren Aufteilung ist also noch lange keine gleichmäßige Verteilung geworden.
Ein Grund dafür dürfte ausgerechnet in einem Konstruktionsfehler liegen, der mit jedem Jahr größer wird: Der Höchstbetrag des Elterngeldes liegt seit seiner Einführung 2007 bei 1.800 Euro im Monat.
Seitdem sind Löhne und Preise erheblich gestiegen. Ein Betrag, der 2007 noch einen erheblichen Teil eines guten Erwerbseinkommens ersetzen konnte, deckt heute bei vielen gut verdienenden Beschäftigten einen wesentlich kleineren Anteil ab.
Wie groß dieser Realwertverlust inzwischen ist, zeigt der Vergleich mit den Preisen und Löhnen von 2007. Die Verbraucherpreise sind seither um gut ein Drittel gestiegen; an die Inflation gekoppelt läge der Höchstbetrag heute bei rund 2.420 statt 1.800 Euro. Umgekehrt haben die heutigen 1.800 Euro nur noch etwa die Kaufkraft von 1.340 Euro im Jahr 2007 – rund ein Viertel realer Wertverlust. Und während die Löhne kräftig gestiegen sind, blieb der Deckel um keinen Cent bewegt:
| 2007 | 2024 | |
|---|---|---|
| Höchstbetrag Elterngeld (nominal) | 1.800 € | 1.800 € |
| An die Inflation angepasst wären das | — | ≈ 2.420 € |
| Median-Vollzeitlohn (brutto) | 2.595 € | 4.013 € |
| Höchstbetrag in % des Medianlohns | 69 % | 45 % |
Zahlen gerundet. Verbraucherpreisindex nach Statistischem Bundesamt, Median-Vollzeitentgelt (brutto) nach Bundesagentur für Arbeit; deren Entgeltreihe hat 2014 einen methodischen Bruch – belastbar ist die Größenordnung, nicht der Cent-Betrag.
Damit hat sich die Funktion des Deckels fast umgekehrt. 2007 lag er noch bei gut zwei Dritteln eines mittleren Vollzeitlohns und kappte vor allem hohe Einkommen. Heute liegt er bei nicht einmal der Hälfte – er greift also längst nicht mehr nur bei Spitzenverdienern, sondern schneidet in ganz normale Erwerbseinkommen hinein.
Das trifft gerade Familien, in denen der besser verdienende Elternteil – statistisch noch immer häufig der Vater – länger aus dem Beruf aussteigen oder seine Arbeitszeit deutlich reduzieren soll. Je größer die Differenz zwischen seinem Erwerbseinkommen und den maximal 1.800 Euro wird, desto mehr muss sich die Familie diese Entscheidung schlicht leisten können.
Auch die politischen Veränderungen der vergangenen Jahre gingen nicht in Richtung einer stärkeren Absicherung dieses Verdienstausfalls. Die Einkommensgrenze für den Bezug wurde abgesenkt und der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Eltern deutlich eingeschränkt.
Man kann das alles familienpolitisch begründen. Nur sollte man sich anschließend nicht wundern, wenn Familien wirtschaftlich rechnen.
Man kann Väter ermutigen, aber Ermutigung ersetzt keine Miete.
Wer wissen möchte, wie man es anders machen könnte, kann nach Skandinavien schauen.
In Schweden werden 390 der insgesamt 480 Elterngeldtage einkommensabhängig vergütet. Bei zwei Eltern stehen zunächst beiden jeweils 240 Tage zu; jeweils 90 einkommensabhängige Tage sind für einen Elternteil reserviert und können nicht auf den anderen übertragen werden. Die Leistung liegt für viele Erwerbstätige bei knapp 80 Prozent des zugrunde gelegten Einkommens, allerdings auch dort mit einer Obergrenze.
Noch interessanter ist Norwegen. Dort können Eltern grundsätzlich zwischen einer kürzeren Bezugsdauer mit 100 Prozent und einer längeren mit 80 Prozent des zugrunde gelegten Einkommens wählen. Bei der 100-Prozent-Variante sind jeweils 15 Wochen für Mutter und Vater beziehungsweise Mitmutter reserviert; ein weiterer Teil kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden.
Natürlich sind auch diese Systeme nicht perfekt und nicht eins zu eins auf Deutschland übertragbar. Aber in ihrer Konstruktion steckt ein Gedanke, der bei uns zunehmend verloren geht:
Wenn auch der besser verdienende Elternteil zu Hause bleiben soll, muss man seinen Verdienstausfall so ersetzen, dass sich die Familie diese Entscheidung tatsächlich leisten kann.
In Deutschland passiert seit Jahren das Gegenteil. Der Höchstbetrag bleibt bei 1.800 Euro, während Einkommen und Lebenshaltungskosten steigen. Damit wird die Lücke zwischen Erwerbseinkommen und Elterngeld gerade bei besser verdienenden Eltern immer größer.
Und damit wird auch jedes Jahr deutlicher, was vom ursprünglichen Anspruch übrig bleibt:
In Deutschland ist das Elterngeld inzwischen vor allem eine modernisierte Herdprämie 2.0 – und jedes Jahr, in dem der Höchstbetrag unverändert bleibt, wird es ein bisschen mehr dazu.
2. Die Mutter-Kind-Bindung
Frauen haben beim Start ins Elternleben einen massiven biologischen Vorsprung.
Sie tragen das Kind neun Monate in ihrem Körper, erleben seine Bewegungen, bringen es zur Welt und können es anschließend stillen. Das lässt sich durch keine Gleichstellungspolitik wegdiskutieren – und es wäre auch albern, es zu versuchen.
Aber daraus folgt nicht, dass die Bindung des Vaters biologisch auf irgendeine Nebenrolle festgelegt wäre. Forschung zur frühen Vaterschaft zeigt vielmehr, dass sich auch das väterliche Gehirn an die Fürsorge anpasst und dass gerade die tatsächlich übernommene Betreuung eine wichtige Rolle spielt.
Mit anderen Worten: Bindung entsteht nicht nur durch Biologie. Sie entsteht auch durch Zeit, Verantwortung und Alltag.
Und genau hier wird es politisch interessant. Gleichstellungspolitik akzeptiert an vielen Stellen, dass biologische oder gesellschaftliche Ausgangsbedingungen unterschiedlich sein können, und versucht daraus entstehende Nachteile auszugleichen. Dieser Gedanke sollte nicht plötzlich enden, sobald der Nachteil einen Mann betrifft.
Der Staat kann einem Vater keine Schwangerschaft geben. Aber er kann ihm Zeit geben.
Eigentlich wäre deshalb eine unmittelbar an die Geburt anschließende, bezahlte Freistellung des Vaters eine der naheliegendsten familienpolitischen Maßnahmen überhaupt. Nicht als Urlaub, den der Arbeitgeber genehmigen muss, sondern als eigener Rechtsanspruch.
Die auf europäischer Ebene vorgesehenen zehn bezahlten Arbeitstage rund um die Geburt wären dafür nicht revolutionär gewesen. Sie wären eher das Minimum gewesen.
Man könnte sogar weiterdenken und einen echten „Väterschutz“ schaffen: eine kurze, verlässliche Freistellung rund um die Geburt, beispielsweise einige Wochen, die dem Vater ermöglicht, von Anfang an nicht nur Besucher, sondern tatsächlich betreuender Elternteil zu sein.
Natürlich hätte ein solcher Väterschutz nicht dieselbe medizinische Begründung und müsste nicht dieselbe Länge haben wie der Mutterschutz. Seine Funktion wäre eine andere: Bindung, Fürsorge und Verantwortung von Beginn an praktisch zu ermöglichen.
Und er hätte noch einen zweiten Gleichstellungseffekt. Solange für Arbeitgeber bei einer jungen Frau eine längere geburtsbedingte Abwesenheit selbstverständlich einkalkuliert wird, beim jungen Mann dagegen praktisch keine, bleibt auch das wirtschaftliche Risiko unterschiedlich verteilt. Werden beide Eltern rund um die Geburt vorhersehbar freigestellt, verkleinert sich dieser Unterschied.
Wie selbstverständlich die alte Erwartung noch immer sein kann, habe ich selbst erlebt. Als der Einkaufsleiter im Unternehmen meiner Frau wegen der Geburt seines Kindes fehlte, kommentierte sein Chef sinngemäß: „Kann die das nicht alleine?“
Genau diese Haltung produziert anschließend jene Väter, über deren mangelnde Beteiligung wir uns beklagen.
Ein Väterschutz wäre deshalb nicht nur Väterpolitik. Er wäre auch Gleichstellungspolitik für Frauen. Denn solange der berufliche Einschnitt rund um eine Geburt fast ausschließlich mit der Mutter verbunden wird, bleibt auch der statistische Anreiz bestehen, bei Einstellungen und Karriereentscheidungen Frauen als das größere Ausfallrisiko zu betrachten.
Biologie können wir nicht gleichmachen. Aber wir können verhindern, dass aus einem biologischen Vorsprung automatisch eine dauerhafte soziale Rollenverteilung wird.
3. Väter als Verdachtsfall
Stellen Sie sich vor, Sie sind Vater. Vielleicht sogar ein etwas älterer Vater – 50-jährige Männer mit kleinen Kindern sind heute schließlich nichts Exotisches mehr. Ich selbst war bei der Geburt meines dritten Kindes 49.
Sie sind mit Ihrer zehnjährigen Tochter unterwegs. Ein ganz gewöhnlicher Spaziergang. Und plötzlich bemerken Sie, dass Ihnen mehrere junge Männer folgen. Weitere Menschen kommen hinzu. Sie werden als Pädophiler und Kinderschänder beschimpft. Die Situation schaukelt sich hoch – bis Ihnen schließlich ein Mann vor den Augen Ihrer Tochter ins Gesicht schlägt.
Im Zeitalter des Internets kommt an dieser Stelle ziemlich zuverlässig der Einwand:
Paulanergarten.
So etwas passiert doch nicht wirklich.
Leider doch.
Im Juli 2015 berichteten unter anderem der Spiegel und die Süddeutsche Zeitung genau über diesen Fall. Ein 50-jähriger Vater aus Ingolstadt war in Freising mit seiner zehnjährigen Tochter unterwegs. Passanten hielten ihn für einen Pädophilen, der Vater wurde beschimpft und schließlich geschlagen. Die Polizei ermittelte anschließend wegen Körperverletzung und Beleidigung – gegen seine Angreifer. Wie das Ganze ausgegangen ist, hat hinterher leider niemanden mehr interessiert.
Diese Geschichte stand nicht in meinem ursprünglichen Artikel. Sie tauchte kurz darauf in den Kommentaren auf und wurde gewissermaßen zum Paten für einen zusätzlichen Punkt auf meiner Liste.
Denn wenn man erst einmal darauf achtet, stellt man fest: Väterblogs sind voll von Geschichten, die natürlich nicht alle mit einem körperlichen Angriff enden, aber häufig einem ähnlichen Muster folgen.
Manchmal ist es nur der Inkompetenzverdacht, wenn Väter von ihren Erlebnissen auf Spielplätzen berichten, wo sich irgendeine Übermutter genötigt sieht, ihnen die Welt der Kindererziehung zu erklären. Schließlich ist er ja nur der Vater – quasi der Praktikant in der Erziehungshierarchie.
Und manchmal wird daraus der Risikoverdacht.
Der Herausgeber des Blogs Alles Evolution beschrieb einmal auf Twitter, wie er mit seiner kleinen Tochter schwimmen ging. Sein Fehler bestand offenbar darin, dass er versäumt hatte, sie beim Betreten der Familienumkleide an seine Hand zu tackern. Weil seine Tochter für einen Moment nicht unmittelbar als zu ihm gehörig erkennbar war, wurde er prompt angegangen:
„Was will denn ein Mann in der Familienumkleide?“
Auch männliche Erzieher kennen dieses Problem. Tätigkeiten, die bei einer Erzieherin völlig selbstverständlich zur Betreuung kleiner Kinder gehören – trösten, auf den Schoß nehmen, beim Umziehen helfen oder wickeln –, können bei einem Mann plötzlich Fragen auslösen, die bei seiner Kollegin niemand stellen würde.
Das Highlight meines persönlichen Erfahrungshorizonts war allerdings ein Besuch bei OBI.
Meine Tochter war damals ungefähr zweieinhalb Jahre alt. Ich wollte Baumaterial für eine Sandkiste kaufen, hatte bereits bezahlt und ging mit ihr zum Auto, um anschließend zur Warenausgabe zu fahren und das Material direkt einzuladen.
Da rannte plötzlich eine mir völlig unbekannte Frau mit der Hektik des SWAT-Teams aus *The Blues Brothers* auf meine Tochter zu und fragte sie, ob alles in Ordnung sei.
Meine Tochter war von der merkwürdigen Ansprache einer völlig fremden Frau erst einmal verwirrt. Was deren Verdacht vermutlich eher erhärtete.
„Was ist das für ein Kind?“, fragte sie mich.
„Meine Tochter.“
Offenbar kein hinreichender Nachweis.
Also wieder zum Kind:
„Ist das dein Papa?“
Meine zweieinhalbjährige Tochter fremdelte und hatte entsprechend wenig Interesse, irgendeiner merkwürdigen Frau Auskunft zu erteilen. Die Frau folgte uns deshalb bis zum Auto und redete weiter auf sie ein.
Als ich meine Tochter hineinsetzte, erklärte sie mir:
„Ich habe Ihr Kennzeichen.“
„Wenn Sie das beruhigt.“
Daraufhin begann sie plötzlich, „Kinderficker!“ zu schreien und eine Polizeisirene zu imitieren. Während ich aus der Parklücke fuhr, brüllte sie über den Parkplatz:
„Achtung, Kinderficker! KINDERFICKER!!!“
Ich hielt tatsächlich noch einmal an und fragte sie, ob sie eigentlich einen Knall habe. Leider war ich viel zu perplex, um sie zu fotografieren, und so verlief meine spätere Anzeige bei der Polizei im Sand.
Was blieb, war vor allem die Erkenntnis, wie wenig es für diesen Anfangsverdacht gebraucht hatte – und mit welcher Selbstverständlichkeit daraus plötzlich eine Art privater Kinderschutz-Vigilantismus entstand.
Da reicht es, wenn ein Vater mit seiner Tochter aus dem Baumarkt kommt.
Mehr nicht.
Und genau hier wird die Sache interessanter als die Frage, ob ich damals einfach das Pech hatte, auf eine ziemlich durchgeknallte Frau zu treffen.
Denn bei männlicher Täterschaft scheint uns der Sprung vom „Mann“ zum „potenziellen Täter“ erstaunlich leichtzufallen. Bei Frauen können wir dagegen sehr viel selbstverständlicher zwischen einer Täterin und Frauen im Allgemeinen unterscheiden.
Und wenn sie Lindsay Clancy oder Gina-Lisa Lohfink heißt, dann gründet man lieber einen Unterstützerkreis oder startet ein GoFundMe.
Aber versuchen Sie mal, beim Deutschen Comedypreis zu erklären, dass auch ein Luke Mockridge Anspruch auf die Unschuldsvermutung hat.
Für genau ein solches Wahrnehmungsmuster haben die Psychologen Martin Seager und John Barry einen Namen vorgeschlagen:
Gamma Bias.
Vereinfacht gesagt: Wenn ein Mann etwas Schlimmes tut, wird sein Geschlecht hervorgehoben. Wenn er etwas Gutes tut, wird sein Geschlecht neutralisiert. Bei Frauen funktioniert die Wahrnehmung eher umgekehrt.
Uns allen dürfte auffallen, wie erstaunlich selten selbst Hardcore-Gendersprech-Aktivisten Wert auf Sternchen, Doppelpunkte und sprachliche Verrenkungen legen, wenn von Tätern, Mördern oder Vergewaltigern die Rede ist. Plötzlich scheint das generische Maskulinum wieder ganz hervorragend zu funktionieren.
Man muss daraus keine psychologische Weltformel machen. Gamma Bias ist ein vorgeschlagenes Erklärungsmodell, kein Naturgesetz. Aber auf die bisherigen Beispiele angewandt, lässt sich der Gedanke auf einen ziemlich einfachen Satz bringen:
Der fürsorgliche Vater ist einfach ein Elternteil. Der mögliche Täter ist ein Mann.
Beim Wickeln, Trösten und Betreuen soll das Geschlecht möglichst keine Rolle mehr spielen. Beim Mann in der Familienumkleide spielt es plötzlich eine gewaltige Rolle. Beim männlichen Erzieher ebenso. Und wenn ein Mann mit einem kleinen Mädchen unterwegs ist, kann im Extremfall bereits diese Kombination genügen, um einen Verdacht auszulösen.
Dieser Pauschalverdacht ist auch keineswegs nur eine Marotte irgendwelcher überbesorgter Passanten.
Anfang 2016 schrieb Michael Gwosdz, damals stellvertretender Vorsitzender der Hamburger Grünen, im Zusammenhang mit der Debatte nach der Kölner Silvesternacht:
„Als Mann weiß ich: Jeder noch so gut erzogene und tolerante Mann ist ein potenzieller Vergewaltiger. Auch ich.“
Mich störte an diesem Satz schon damals vor allem die Logik des Wortes „potenziell“.
Denn mit diesem kleinen Wort kann man praktisch jeden populistischen Sexismus oder Rassismus rechtfertigen – und potenziell jeden Menschen unter praktisch jeden Verdacht stellen.
Potenziell kann jeder Mensch einen anderen Menschen töten. Potenziell kann jede Frau ihr Kind misshandeln. Potenziell kann jeder Autofahrer einen Fußgänger überfahren.
Das ist alles richtig.
Und gerade deshalb sagt es über den einzelnen Menschen fast nichts aus.
Ich fand den Satz damals derart bemerkenswert, dass ich daraus für meinen Blog eine satirische Wahlwerbung für die Hamburger Grünen bastelte. Darauf waren die männlichen Grünen-Abgeordneten der damaligen Hamburgischen Bürgerschaft zu sehen. Darüber stand als Wahlkampfslogan:
„Potenzielle Vergewaltiger für Hamburg“
Im Grunde hatte ich nur Gwosdz’ eigene Logik konsequent auf seine Parteikollegen angewandt.
Und genau an dieser Stelle lohnt sich die Gegenprobe.
Niemand käme vernünftigerweise auf die Idee, das automatische Sorgerecht einer Mutter mit dem Hinweis infrage zu stellen, dass Neonatizide fast ausschließlich von Frauen begangen werden.
Schließlich ist ja jede Frau eine potenzielle Kindsmörderin.
Man könnte daraus eine wunderbar alarmistische familienpolitische Erzählung bauen. Man könnte Statistiken über Neonatizide, Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und Kindstötungen zusammentragen und anschließend verkünden:
„Der gefährlichste Ort für ein kleines Kind ist der Haushalt seiner Mutter.“
Wir schlucken bei dieser Aussage nicht, weil sie statistisch nicht tragfähig wäre. Das ist sie durchaus. Sondern weil diese statistische Tatsache für die Beurteilung von Müttern im Allgemeinen nahezu bedeutungslos ist.
Die Frauen, die ihre Kinder misshandeln oder gar töten, stellen einen verschwindend kleinen Anteil aller Mütter dar. Aus einer statistischen Häufung innerhalb einer winzigen Tätergruppe wird noch lange keine relevante Aussage über Millionen von Frauen, die ihren Kindern niemals etwas antun würden.
Insofern wäre eine daraus gezogene Schlussfolgerung über Mütter im Allgemeinen vollkommen absurd.
Und trotzdem erntet Dieter Nuhr einen Shitstorm, wenn er genau diese Logik auf die Argumentation von Femizid-Aktivisten anwendet.
Aber machen wir doch einmal die Gegenprobe:
„Der gefährlichste Ort für eine Frau ist die gemeinsame Wohnung mit ihrem Partner.“
Beim ersten Satz denken wir instinktiv:
„Moment mal, was soll das über Mütter aussagen?“
Beim zweiten dagegen:
„Die armen Frauen. Warum tut der Gesetzgeber nichts?“
Und zwar selbst dann, wenn die zugrunde liegenden Zahlen absolut betrachtet keinen Anlass für den Alarmismus geben, den die Formulierung erzeugen will.
Wenn uns dieselbe Logik hier deutlich weniger Abwehrreflexe beschert, ist das ein ziemlich schönes Beispiel dafür, wie effektiv uns genau jene unterschiedliche Wahrnehmung inzwischen konditioniert hat, die Seager und Barry als Gamma Bias beschreiben.
Und damit kommen wir zurück zu der Frage, was das alles mit abwesenden Vätern zu tun hat.
Auf der einen Seite fordern wir aktive Väter. Auf der anderen Seite akzeptieren wir es, wenn Aktivisten Reformdiskussionen im Familienrecht mit statistischen Taschenspielertricks derailen, indem sie den Fokus auf eine negative Minderheit von Vätern legen. Und wir akzeptieren es, wenn Männer – und damit eben auch Väter – unter einen Pauschalverdacht gestellt werden, der zwangsläufig unsere Wahrnehmung dieser gesamten Gruppe beeinflusst.
Da hilft auch das beliebte Gegenargument wenig:
„Aber ich kenne viele Väter, denen ich so etwas niemals unterstellen würde.“
Der entscheidende Unterschied steckt in einem kleinen Wort: kennen.
Die interessante Frage ist nicht, wie wir mit Männern umgehen, die wir seit Jahren kennen und deren Charakter wir einschätzen können. Die interessante Frage ist, welche Grundhaltung wir dem Mann entgegenbringen, den wir nicht kennen.
Dem fremden Vater auf dem Spielplatz. Dem Mann in der Familienumkleide. Dem Vater, der mit seiner kleinen Tochter aus einem Baumarkt kommt.
Wenn wir erwarten, dass Männer selbstverständlich mit ihren Kindern in der Öffentlichkeit auftreten, müssen sie sich auch darauf verlassen können, dass Fremde ihnen zunächst dieselbe positive oder zumindest neutrale Grundhaltung entgegenbringen wie einer Mutter – die vermutlich noch nie beim Verlassen einer Parfümerie gefragt wurde, wo sie denn mit dem Kind hinwill.
Männer aufzufordern, endlich selbstverständlich Vater zu sein, während man gleichzeitig hinnimmt, dass der fremde Vater schneller als potenzielles Risiko wahrgenommen wird, passt nicht zusammen.
Das ist Heuchelei.
Wenn wir tatsächlich mehr Männer als aktive Väter sehen wollen, sollten sich Politik und Medien deshalb durchaus etwas mehr Mühe geben, populistischen sexistischen Stereotypen auch dann mit Zivilcourage entgegenzutreten, wenn sie Männer betreffen, statt ihnen umgehend Leitartikel zu widmen.
4. Kann ich das überhaupt?
Ich habe meinem Vater irgendwann erzählt, wie schwer es mir gefallen war, meine eigene Rolle als Vater zu finden.
Seine Antwort war ebenso knapp wie erhellend:
„Stimmt. Vor allem, wenn man dafür kein Vorbild hat.“
Er meinte damit nicht mich. Er meinte sich selbst.
Sein eigener Vater war nach dem Krieg gegangen und hatte anderswo ein neues Leben begonnen. Später verließ meine Mutter meinen Vater, und auch er baute sich irgendwann mit einer neuen Partnerin ein neues Leben auf.
Erst in diesem Gespräch begriff ich, dass auch mein Vater nie ein wirkliches Vorbild dafür gehabt hatte, wie ein Vater aussieht, der dauerhaft und selbstverständlich im Alltag seiner Kinder präsent bleibt.
Vielleicht ist das ein unterschätztes Problem der sogenannten neuen Väter: Viele Männer meiner Generation sollten eine Vaterrolle leben, die sie selbst nie vorgelebt bekommen hatten.
Man kann fehlende Vorbilder natürlich überwinden. Aber man muss dann vieles selbst erfinden.
Und dafür braucht es Erfahrung.
Genau hier kommt ein zweites Problem hinzu: Wer etwas lernen soll, muss es auch tun dürfen.
In der Forschung wird seit Jahren über elterliches Gatekeeping gesprochen – also darüber, wie ein Elternteil die Beteiligung des anderen fördern, aber auch kontrollieren, kritisieren oder begrenzen kann. Das ist kein ausschließlich weibliches Verhalten und auch kein einfacher Schuldvorwurf. Aber in einer Konstellation, in der die Mutter nach Schwangerschaft, Geburt und möglichem Stillen bereits einen erheblichen Erfahrungsvorsprung hat, kann sich daraus sehr schnell eine Dynamik entwickeln und es ist auch nicht verwunderlich, wenn dies eher von Müttern ausgeht. Uber das Getriebegatekeeping einiger Männer wundert sich auch niemand.
Der Vater wickelt anders. Er beruhigt anders. Er zieht das Kind anders an. Er füttert anders. Und aus „anders“ wird schnell „falsch“.
Nur entsteht väterliche Kompetenz nicht dadurch, dass man dem Vater erklärt, wie die Mutter es machen würde.
Väter lernen Vatersein nicht, indem man ihnen erklärt, wie die Mutter es machen würde. Sie lernen es, indem man sie Vater sein lässt.
Gleichberechtigte Elternschaft bedeutet schließlich nicht, dass Kinder zwei Mütter bekommen, von denen eine einen Penis hat.
Margritt Stamm betitelte ihren Ereziehungsratgeber von 2018 nicht umsonst „Neue Väter brauchen neue Mütter„
Ein Vater muss nicht zur schlechteren Kopie der Mutter werden. Er darf eigene Routinen entwickeln, eigene Lösungen finden, Fehler machen und aus ihnen lernen.
Das gilt übrigens genauso umgekehrt. Auch eine Mutter muss nicht alles so machen, wie der Vater es für richtig hält.
Wer engagierte Väter möchte, muss ihnen deshalb nicht nur Zeit mit ihren Kindern ermöglichen. Man muss ihnen auch zutrauen, diese Zeit auf ihre eigene Weise auszufüllen.
Denn Erfahrung bekommt man nur, wenn man jemanden machen lässt.
5. Karriere ist zuverlässiger
Diesen Punkt habe ich 2015 anhand eines Falles beschrieben, der mir bis heute im Gedächtnis geblieben ist.
Ein Freund von mir hatte Zwillinge. Nach der Trennung lebten die Kinder drei Jahre lang in einem paritätischen Wechselmodell bei beiden Eltern. Es handelte sich also nicht um irgendeine theoretische Vorstellung davon, wie gleichberechtigte Elternschaft vielleicht funktionieren könnte. Sie wurde über Jahre tatsächlich gelebt.
Dann wollte die Mutter dieses Modell beenden und mit den Kindern aus Hamburg an die Nordseeküste ziehen.
Eigentlich hätte man meinen können, dass in einer solchen Situation das Kontinuitätsprinzip eine ziemlich eindeutige Richtung vorgibt. Die Kinder hatten ihren Lebensmittelpunkt über Jahre bei beiden Eltern. Ihre Freunde lebten hier, ihr Sportverein war hier, und seit einem Jahr besuchten sie in Hamburg die Grundschule. Sollte einer der Eltern diesen gemeinsamen Lebensmittelpunkt verlassen wollen, wäre es zumindest naheliegend gewesen, die Kinder dort zu belassen, wo ein wesentlicher Teil ihres bisherigen Lebens bestehen blieb.
Auch die vom Gericht bestellte Gutachterin kam zu einem entsprechenden Ergebnis. Für den Fall, dass die Mutter auf ihrem Umzug bestand, hielt sie den Vater für den geeigneteren Elternteil, bei dem die Kinder bleiben sollten.
Die Richterin entschied trotzdem anders. Die Mutter durfte die Kinder aus ihrem bisherigen Umfeld herausreißen. Der einzige von der Richterin dafür angeführte Grund war die Mutterbindung – die ihr damit offensichtlich wichtiger war als die gegenteiligen Ergebnisse des Gutachtens und das sonst so gern hochgehaltene Kontinuitätsprinzip.
Gleichzeitig stellte sie dem Vater eine großzügige Umgangsregelung in Aussicht – allerdings nur für den Fall, dass er den Umzug akzeptierte. Wollte er sich dagegen wehren, sollte die Frage des Umgangs anschließend in einem gesonderten Verfahren am neuen Wohnort der Kinder geklärt werden. Bis dahin hätte er möglicherweise monatelang keine verbindliche Umgangsregelung gehabt.
Das war für mich damals ein ziemlich eindrückliches Beispiel dafür, wie unterschiedlich zuverlässig die beiden Entscheidungen sein können, vor denen ein Vater steht.
Die Entscheidung für die Karriere hat ziemlich berechenbare Folgen. Wer zehn oder fünfzehn Jahre in seinen Beruf investiert, Qualifikationen erwirbt, Verantwortung übernimmt und beruflich aufsteigt, kann zumindest mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ihm diese Investitionen erhalten bleiben.
Bei der Entscheidung für gleichberechtigte Elternschaft ist das weniger sicher.
Ein Vater kann seine Arbeitszeit reduzieren, berufliche Chancen ausschlagen, auf Einkommen verzichten und über Jahre tatsächlich die Hälfte der Betreuung seiner Kinder übernehmen. Er kann sein gesamtes berufliches und privates Leben auf diese Rollenverteilung ausrichten.
Und nach einer Trennung kann trotzdem ein Familiengericht darüber entscheiden, ob diese Rolle fortbesteht.
Seit meinem ursprünglichen Artikel hat sich rechtlich durchaus etwas getan. Der Bundesgerichtshof stellte 2017 klar, dass ein paritätisches Wechselmodell grundsätzlich auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann, wenn es dem Kindeswohl entspricht. Gleichzeitig verlangte der BGH aber eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern und hielt das Wechselmodell bei erheblich konfliktbelasteten Eltern in der Regel nicht für kindeswohldienlich.
Und genau da beginnt aus meiner Sicht das Problem.
Denn was nützt einem Vater die theoretische Möglichkeit, ein Wechselmodell auch gegen den Willen des anderen Elternteils durchzusetzen, wenn gleichzeitig die Zerstrittenheit der Eltern zu einem Argument gegen genau dieses Wechselmodell werden kann?
Wer ein Wechselmodell verhindern möchte, bekommt damit einen bemerkenswerten Hebel: Konflikt kann sich lohnen.
Ein Rechtssystem sollte keinen Anreiz dafür schaffen, dass mangelnde Kooperation ausgerechnet demjenigen nützt, der gleichberechtigte Elternschaft verhindern möchte.
Stellen wir uns zum Vergleich einmal vor, eine Frauenquote wäre an die Kooperationsfähigkeit mit der männlichen Konkurrenz gekoppelt. Solange sich alle gut verstehen, kann die Frau den Vorstandsposten bekommen. Entsteht zwischen ihr und ihrem männlichen Konkurrenten allerdings ein ernsthafter Konflikt, gilt die notwendige Kooperationsfähigkeit als nicht mehr gegeben – und der Mann bekommt den Job.
Niemand würde darin einen besonders überzeugenden Beleg für Gleichberechtigung und Begegnung auf Augenhöhe sehen. Vor allem würde man vermutlich ziemlich schnell erkennen, welches Problem man damit geschaffen hätte: Derjenige, der von der bisherigen Verteilung profitiert, hätte einen Anreiz, genau jene Voraussetzung zu zerstören, von der die Veränderung dieser Verteilung abhängt.
Im Familienrecht akzeptieren wir einen strukturell ähnlichen Mechanismus erstaunlich gelassen.
2018 gab es immerhin den Versuch, diese Logik gesetzgeberisch grundsätzlich zu verändern. Die FDP brachte den Antrag „Getrennt leben – Gemeinsam erziehen“ ein. Wenn Eltern sich nicht einigen können, sollte das Wechselmodell zum gesetzlichen Regelfall werden, solange es im konkreten Fall nicht dem Kindeswohl widerspricht. Gleichzeitig sollten Kindesunterhalt, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und weitere Folgeregelungen an dieses neue Leitbild angepasst werden.
Dann begann das bekannte parlamentarische Prozedere. Der Antrag wurde 2018 in den Rechtsausschuss überwiesen. 2019 fand dort eine öffentliche Sachverständigenanhörung statt. Eine Mehrheit der geladenen Sachverständigen sprach sich zwar für Verbesserungen bei der Betreuung getrennter Kinder, aber gegen die gesetzliche Festlegung des Wechselmodells als Regelfall aus. Der Rechtsausschuss empfahl schließlich die Ablehnung; 2021 lehnte der Bundestag den Antrag mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen der FDP ab.
Und genau dieses Muster zeigt sich inzwischen seit Jahrzehnten bei nahezu jeder familienpolitischen Debatte: Es wird diskutiert, es werden Experten angehört, Veränderungsbedarf wird festgestellt – aber sobald daraus gesetzliche Konsequenzen werden sollen, entwickelt plötzlich jedes Nischenthema eine erstaunliche Durchschlagskraft.
Für mich wirkt es inzwischen fast so, als wolle man krampfhaft vermeiden, im Konflikt mit der Alleinerziehenden-Lobby die Schurkenrolle zu übernehmen: diejenigen zu sein, die die real existierenden Privilegien von Müttern im Trennungsfall beschneiden.
Und solange es kein anderes gesetzliches Leitbild gibt und ein eskalierender Elternkonflikt ohne nennenswerte Konsequenzen ausgerechnet demjenigen helfen kann, der ein Wechselmodell verhindern möchte, verliert auch die BGH-Entscheidung von 2017 aus Vätersicht einen erheblichen Teil ihres praktischen Werts.
Das grundlegende Problem bleibt bestehen:
Wer für seine Kinder beruflich zurücksteckt, trägt die Folgen dieser Entscheidung möglicherweise über Jahrzehnte: weniger Einkommen, weniger Karriere, weniger Rentenansprüche.
Nur garantiert ihm diese tatsächlich gelebte Hälfte bis heute nicht, dass sie nach einer Trennung oder einem späteren Konflikt genauso verlässlich fortbesteht wie die wirtschaftlichen Folgen seiner Entscheidung.
Selbst wenn das Kontinuitätsprinzip für dich spricht, selbst wenn der Gutachter dich für den geeigneteren Elternteil hält, kann dich der Bias des Gerichts trotzdem aussortieren. Und das Gutachten, dessen Ergebnis bei der Urteilsfindung offenbar keine entscheidende Rolle spielte, darfst du anschließend trotzdem mitbezahlen.
Die Karriereeinbußen sind dauerhaft. Die Vaterrolle ist es rechtlich nicht zwingend.
Das ist keine besonders beruhigende Botschaft für einen Mann, der vor der Entscheidung steht, wie viel er beruflich für seine Familie zurückstecken soll.
Elf Jahre nach meinem ursprünglichen Artikel ist deshalb ausgerechnet dieser Satz erstaunlich aktuell geblieben:
Karriere ist noch immer zuverlässiger.
6. Mehr betreuen – aber bitte trotzdem voll arbeiten
Dieser Punkt ist rückblickend vielleicht der erstaunlichste meiner damaligen Liste. Nicht weil sich seit 2015 niemand mit dem Problem beschäftigt hätte. Im Gegenteil: Das Unterhaltsrecht hat seitdem mehrere Reformdiskussionen und Reformversuche erlebt.
Nur dieser grundlegende Widerspruch hat sie erstaunlich unbeschadet überstanden.
Das deutsche Unterhaltsrecht geht im Grundsatz noch immer von einer ziemlich klaren Rollenverteilung aus: Einer betreut hauptsächlich, der andere zahlt. Erst beim echten paritätischen Wechselmodell verändert sich diese Systematik grundlegend.
Dazwischen liegt aber das wirkliche Leben.
Ein Vater kann sein Kind nicht nur jedes zweite Wochenende sehen, sondern 30 oder 40 Prozent der Betreuung übernehmen. Er braucht dafür eine geeignete Wohnung, möglicherweise ein eigenes Kinderzimmer, Essen, Kleidung und all die Dinge, die ein Kind in seinem zweiten Zuhause benötigt.
Vor allem aber braucht er eines: Zeit.
Und genau hier beginnt das Problem.
Denn diese Zeit muss irgendwo herkommen. Wer sein Kind an zwei oder drei Tagen in der Woche betreut, kann nicht gleichzeitig so arbeiten, als würde er es nur alle zwei Wochen am Wochenende sehen. Teilzeit oder zumindest eine Einschränkung der beruflichen Verfügbarkeit wäre also eine ziemlich naheliegende Konsequenz.
Unterhaltsrechtlich funktioniert die Sache allerdings nicht genauso gleitend.
Wie groß dieser Widerspruch werden kann, habe ich in meinem Artikel „Wenn Trennung lebensgefährlich wird“ anhand einer vereinfachten Modellrechnung dargestellt.
Dort habe ich denselben Vater, dasselbe Einkommen und dieselben zwei Kinder genommen und lediglich den Betreuungsanteil verändert: 0 Prozent, 40 Prozent und 50 Prozent Betreuung.
Bei 0 Prozent Betreuung bleiben dem Vater nach den dort angesetzten Grundkosten 279 Euro im Monat – ganz allein für sich.
Und selbst diese Rechnung unterstellt noch, dass er seinen Haushalt allein finanziert. Zieht er mit einer neuen Partnerin zusammen, können sich seine Wohnkosten erheblich reduzieren. Und auch das ist ohne regelmäßige Kinderpräsenz häufig einfacher – etwas, das ich aus eigener Erfahrung nur zu gut kenne. Plötzlich stehen ihm also unter Umständen sogar mehr als diese 279 Euro für seine persönlichen Bedürfnisse zur Verfügung.
Übernimmt er dagegen 40 Prozent der Betreuung, passiert das Gegenteil. Jetzt braucht er Platz für seine Kinder, muss ihren Alltag in seinem Haushalt mitfinanzieren und vor allem die notwendige Zeit für ihre Betreuung aufbringen.
Und auch die Rechnung „Dann zieht er eben irgendwann mit einer neuen Partnerin zusammen und teilt sich die Kosten“ ist weniger selbstverständlich, als sie klingt. Eine Partnerin zu finden, die sich bereitwillig auf die Rolle als Stiefmutter und einen Haushalt einlässt, in dem die Kinder regelmäßig fast die Hälfte der Zeit leben, ist tatsächlich schwieriger, als man glauben mag.
Ich habe während meiner eigenen Trennungszeit einige Frauen kennengelernt, die davon schwärmten, wie großartig es sein müsse, mit einem so engagierten Vater selbst Kinder zu bekommen. Das Erstaunliche war nur die unausgesprochene Erwartung, die meist dahinterstand:
Dieses väterliche Engagement sollte doch bitte erst bei den gemeinsamen Kindern ausgelebt werden.
Meine bereits vorhandenen Kinder gehörten offenbar nicht automatisch zu dem Gesamtpaket, das man an meinem Engagement als Vater so attraktiv fand.
In unserer Modellrechnung landet der Vater mit 40 Prozent Betreuung bei minus 376 Euro im Monat.
Verglichen mit den 279 Euro, die ihm bei null Prozent Betreuung für sich selbst bleiben, verschlechtert sich seine monatliche wirtschaftliche Situation damit um 655 Euro.
Diese 655 Euro Unterschied muss man sich erst einmal leisten können, um 40 Prozent Vater sein zu dürfen.
Und das ist die eigentlich absurde Botschaft der Rechnung: Je stärker dieser Vater sich aus dem Alltag seiner Kinder zurückzieht, desto leichter kann sein eigenes Leben wirtschaftlich werden. Versucht er dagegen, fast gleichberechtigter Vater zu bleiben, kann er sich genau daran finanziell übernehmen.
Erst beim echten paritätischen Wechselmodell mit 50 Prozent Betreuung verändert sich die unterhaltsrechtliche Systematik grundlegend. In unserem Beispiel bleiben ihm dann wieder 685 Euro.
Und aus eigener Erfahrung sage ich einmal: Keiner der Wechselmodellväter, die ich kennengelernt habe, hat dieses Geld anschließend in die Leasingrate für den Midlife-Crisis-Porsche gesteckt. Meist floss es ziemlich unspektakulär genau dorthin, wo man Geld bei Eltern mit Kindern erwarten würde: in größere Wohnungen, Kinderzimmer, Essen, Kleidung, Freizeitaktivitäten, Urlaube und den ganz normalen Alltag mit Kindern.
Das Geld ist also nicht plötzlich „für die Kinder verloren“, nur weil es nicht mehr als Unterhaltszahlung den Haushalt wechselt. Es bleibt bei dem Elternteil, bei dem die Kinder die Hälfte ihres Lebens verbringen – und wird dort für dieses gemeinsame Leben gebraucht.
Denn nur weil es Trennungskinder sind, heißt das schließlich nicht, dass sie auf Bürgergeldniveau leben müssen. Genau dieses Niveau hatte ich in der Modellrechnung bewusst lediglich als Untergrenze für die angesetzten Kinderkosten verwendet. Wenn darüber hinaus Geld vorhanden ist, darf auch ein getrennt lebender Vater mit seinen Kindern in den Urlaub fahren, ihnen ein Fahrrad kaufen, mit ihnen ins Kino gehen oder ihnen schlicht einen Lebensstandard ermöglichen, der zu seinem Einkommen passt.
Das ist kein persönlicher Luxus des Vaters. Das ist Lebensgestaltung mit seinen Kindern.
Und wer jetzt glaubt, ich hätte meine Modellrechnung mit Fantasiezahlen künstlich schlechtgerechnet, dem empfehle ich einen Blick in die taz von 2014 – nun wirklich kein Zentralorgan der Väterrechtsbewegung.
Unter der Überschrift „Erzeuger und Geldmaschine“ schilderte sie einen erstaunlich ähnlichen Fall. Die Eltern wollten ihre beiden Kinder nach der Trennung ursprünglich hälftig betreuen: eine Woche beim Vater, eine Woche bei der Mutter. Dann, so die Darstellung im Artikel, kam die Mutter damit nicht klar, eine ganze Woche ohne die Kinder zu sein. Vor Gericht wurde daraus schließlich: acht Tage bei der Mutter, sechs beim Vater.
Das Bemerkenswerte daran: Für die Mutter verkürzte sich die Zeit ohne ihre Kinder damit lediglich von sieben auf sechs Tage. Unterhaltsrechtlich machte genau dieser eine Tag dagegen einen gewaltigen Unterschied. Aus 50/50 wurde ungefähr 57/43 – und der Vater blieb grundsätzlich der Barunterhaltspflichtige.
Seine sechs Betreuungstage musste er natürlich trotzdem finanzieren. Nach der im Artikel wiedergegebenen Rechnung gab er dafür rund 350 Euro im Monat aus und zahlte zusätzlich 360 Euro Unterhalt. Am Monatsende landete er nach seiner Rechnung bei minus 36 Euro.
Ob finanzielle Überlegungen bei dieser Mutter tatsächlich eine Rolle gespielt haben, wissen wir natürlich nicht. Vielleicht war ihre emotionale Belastung tatsächlich ausgerechnet am siebten Tag ohne Kinder kaum auszuhalten und bei sechs Tagen plötzlich wundersamerweise erträglich.
Man darf zumindest feststellen, dass diese Grenze erstaunlich genau dort verlief, wo ein einziger zusätzlicher Betreuungstag unterhaltsrechtlich einen erheblichen Unterschied machen konnte.
Interessant finde ich vor allem, wie unterschiedlich wir in dieser Debatte mit der Frage nach finanziellen Motiven umgehen.
Möchte ein Vater mehr Betreuung übernehmen, ist der Verdacht schnell zur Hand, es könne ihm dabei in Wahrheit um eine Reduzierung des Kindesunterhalts gehen. Das ist besonders bemerkenswert, wenn wir über Modelle wie 60/40 sprechen, bei denen er mehr Betreuung und zusätzliche eigene Kosten übernimmt, ohne dass seine Barunterhaltspflicht entsprechend proportional verschwindet.
Dreht man die Frage dagegen um und fragt, ob auch für einen hauptbetreuenden Elternteil die finanziellen Folgen verschiedener Betreuungsmodelle eine Rolle spielen könnten, gilt bereits die Frage schnell als unfaire Unterstellung.

Dabei braucht es für diese Überlegung weder Heilige noch Bösewichte. Menschen reagieren nun einmal auf finanzielle Anreize. Das setzen wir bei Steuern, Sozialleistungen, Erwerbsarbeit und praktisch jeder anderen wirtschaftspolitischen Frage selbstverständlich voraus. Warum sollten ausgerechnet Eltern nach einer Trennung die einzigen Menschen sein, deren Entscheidungen vollkommen unabhängig von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen getroffen werden?
Und damit erklärt sich möglicherweise auch, warum asymmetrische Betreuungsmodelle wie 60/40 wirtschaftlich eine bemerkenswert attraktive Zwischenposition sein können.
Bei einer solchen Aufteilung übernimmt der Vater bereits einen erheblichen Teil des Alltags. An 40 Prozent der Tage schlafen die Kinder bei ihm, essen bei ihm, verbrauchen Strom und Wasser, wollen beschäftigt werden und verursachen all die kleinen und großen Kosten, die Kinder nun einmal verursachen.
Gleichzeitig gewinnt die Mutter einen beträchtlichen Teil ihrer Zeit zurück. An 40 Prozent der Betreuungstage ist nun der Vater verantwortlich.
Diese Zeit steht ihr für Erwerbsarbeit, Erholung, eine Ausbildung zur Yogalehrerin, die eigene Cover-Rockband oder schlicht ihr eigenes Leben zur Verfügung.
Unterhaltsrechtlich bleibt sie trotzdem der hauptbetreuende Elternteil.
40 Prozent der Betreuung und der damit verbundenen Alltagskosten wandern zum Vater, ohne dass 40 Prozent der bisherigen unterhaltsrechtlichen Position mitwandern.
Das macht ein 60/40-Modell für den hauptbetreuenden Elternteil zu einer wirtschaftlich ausgesprochen attraktiven Zwischenlösung – und den Sprung auf 50/50 umso uninteressanter. Denn ausgerechnet die letzten zehn Prozent Betreuung können die finanzielle Systematik grundlegend verändern.
Genau deshalb habe ich allerdings auch jene Reformvorschläge kritisch gesehen, die dieses Problem allein über das Unterhaltsrecht lösen wollten, ohne gleichzeitig ein verlässlicheres gesetzliches Leitbild für die Betreuung nach einer Trennung zu schaffen.
Denn ein freiwillig vereinbartes Wechselmodell hat einen entscheidenden Haken: Was freiwillig vereinbart wurde, kann auch wieder aufgekündigt werden.
Ein Vater kann seine Arbeitszeit reduzieren, seine berufliche Planung auf 40 oder 50 Prozent Betreuung ausrichten, eine entsprechend große Wohnung finanzieren und über Jahre einen erheblichen Teil des Alltags seiner Kinder übernehmen. Wenn der andere Elternteil dieses Modell irgendwann nicht mehr mittragen möchte, muss er im Zweifel versuchen, den bisherigen Status quo familiengerichtlich zu sichern.
Und damit geraten wir wieder genau in das Problem aus Grund 4.
Bis darüber rechtskräftig entschieden ist, kann sich die tatsächliche Betreuung längst verändert haben. Und aus dem Streit darüber, ob die bisherige gleichberechtigte Betreuung fortgesetzt werden soll, kann wiederum genau jener Elternkonflikt entstehen, der anschließend als Argument gegen ein Wechselmodell ins Feld geführt wird.
Zugespitzt: Erst streiten die Eltern darüber, ob das Wechselmodell erhalten bleibt. Anschließend kann der durch diesen Streit entstandene Konflikt zum Argument dafür werden, dass ein Wechselmodell wegen mangelnder Kooperationsfähigkeit nicht mehr funktioniert.
Deshalb greift es zu kurz, nur den Unterhalt an die Betreuungsrealität anzupassen und die rechtliche Absicherung dieser Betreuungsrealität weitgehend unangetastet zu lassen.
Wer möchte, dass Eltern nach einer Trennung Betreuung und Erwerbsarbeit tatsächlich neu verteilen, muss beide Seiten gleichzeitig reformieren: die wirtschaftlichen Folgen der Betreuung und die rechtliche Verlässlichkeit des einmal gelebten Betreuungsmodells.
Sonst schafft man für den Vater im schlimmsten Fall eine bemerkenswerte Risikokonstruktion: Er reduziert seine Erwerbsarbeit, übernimmt mehr Betreuung und verzichtet damit auf Einkommen und Karrierechancen – ohne darauf vertrauen zu können, dass die Betreuungszeit, für die er diese beruflichen Opfer gebracht hat, nach einem späteren Konflikt Bestand hat.
Die finanziellen Folgen seiner Entscheidung bleiben. Seine Betreuungsrolle möglicherweise nicht.
Bemerkenswert ist, dass selbst der VAMV das zugrunde liegende Problem damals bereits kannte. Seine damalige Vorsitzende Edith Schwab erklärte der taz 2014, dass Frauen nach einer Scheidung seit der Unterhaltsrechtsreform schneller wieder erwerbstätig werden müssten. Dadurch steige natürlich auch ihr Interesse daran, dass die Kinder während dieser Zeit vom Vater betreut würden. Gleichzeitig räumte sie ein, das Familienrecht sei an diese Entwicklung noch nicht angepasst und es müsse eine Modifizierung gefunden werden.
Noch deutlicher formulierte es damals das Bundesforum Männer. Die bestehende Regelung erschwere Vätern, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und ihren Betreuungsanteil zu erhöhen. Damit würden letztlich die alten Rollenverteilungen stabilisiert: der Vater als Ernährer, die Mutter als hauptsächlich betreuender Elternteil.
Und damit sind wir beim eigentlichen Kern des Problems.
Natürlich ist meine Modellrechnung keine individuelle Unterhaltsberechnung. Genau dafür war sie auch nie gedacht. Sie soll die Abbruchkante sichtbar machen: Ausgerechnet der Vater, der sehr viel Betreuung übernimmt, aber knapp unterhalb des paritätischen Wechselmodells bleibt, kann wirtschaftlich besonders unter Druck geraten.
Und er kann dieses Problem nicht einfach dadurch lösen, dass er entsprechend weniger arbeitet.
Gegenüber minderjährigen Kindern trifft den barunterhaltspflichtigen Elternteil eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Vereinfacht gesagt: Wer Unterhalt für minderjährige Kinder schuldet, kann sein Einkommen nicht beliebig dadurch reduzieren, dass er weniger arbeitet, und anschließend darauf verweisen, nun eben nicht mehr leistungsfähig zu sein.
Damit entsteht eine bemerkenswerte Konstruktion: Der Vater darf 40 Prozent betreuen. Er muss es sich nur leisten können.
Das Familienrecht erwartet von ihm die Erwerbsleistung eines Barunterhaltspflichtigen und erlaubt ihm gleichzeitig die Betreuung eines fast gleichberechtigten Elternteils. Nur die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür schafft es nicht.
Und auch dieses Problem ist längst bekannt
Seit 2015 gab es verschiedene Anläufe, das Unterhaltsrecht stärker an die tatsächlichen Betreuungsanteile anzupassen. Und fast ebenso zuverlässig stießen solche Pläne auf den Widerstand von Interessenverbänden Alleinerziehender.
Besonders deutlich wurde das 2023 beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Der VAMV warnte vor erheblichen Unterhaltskürzungen, einer steigenden Armutsgefährdung im Haushalt des hauptbetreuenden Elternteils und davor, dass zusätzliche betreuungsfreie Zeit nicht automatisch bessere Erwerbsmöglichkeiten schaffe.
Das ist als Interessenposition zunächst nachvollziehbar.
Nur offenbart sie ziemlich genau das Henne-Ei-Problem, in dem wir seit Jahren feststecken.
Wir beklagen den Gender Pay Gap, den Gender Pension Gap und den Gender Care Gap. Wir beklagen, dass Frauen häufiger beruflich zurückstecken, häufiger Teilzeit arbeiten, weniger verdienen und daraus später geringere Rentenansprüche entstehen. Und wir erklären einen erheblichen Teil dieser Unterschiede mit strukturellen Problemen, die Frauen und Männer immer wieder in dieselbe traditionelle Arbeitsteilung drängen.
Und dann kommt eine Reformidee, die tatsächlich an einer dieser Strukturen ansetzen und einen Vater wirtschaftlich stärker in die Lage versetzen soll, 30 oder 40 Prozent der Betreuung zu übernehmen.
Plötzlich sollen ausgerechnet die Folgen der bisherigen Struktur zum Argument dafür werden, diese Struktur möglichst unverändert in Zement zu gießen: Die Mutter arbeitet weniger, weil sie bislang mehr betreut hat. Deshalb könne man von ihr nicht erwarten, mehr Erwerbsarbeit zu übernehmen. Der Vater verdient mehr, weil er bislang mehr Erwerbsarbeit übernommen hat. Deshalb müsse er weiterhin möglichst denselben Unterhalt erwirtschaften – auch wenn er künftig deutlich mehr betreut.
Meine Mutter hatte für solche Widersprüche einen schönen Satz: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.“
Wir wollen die Gender Gaps beseitigen – aber bitte ohne an den Strukturen zu rütteln, die sie mit hervorbringen.
Damit begründen wir die Beibehaltung einer Struktur mit den Folgen genau jener Struktur, deren Ergebnisse wir anschließend als Gender Gaps beklagen.
Und anschließend stellen wir wieder fest, dass Frauen mehr Care-Arbeit leisten und Männer mehr Erwerbsarbeit.
Das ist das Henne-Ei-Problem in nahezu perfekter Form.
2023 beschrieb schließlich das Bundesjustizministerium selbst den Ausgangspunkt ziemlich deutlich. Das geltende Unterhaltsrecht sei auf das sogenannte asymmetrische Wechselmodell – also erhebliche Betreuung unterhalb einer exakt hälftigen Aufteilung – „unzureichend eingestellt“. Die geplante Reform sollte deshalb erhebliche Mitbetreuung unterhalb des paritätischen Wechselmodells erstmals systematischer bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigen.
Der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann brachte das traditionelle Leitbild auf die einfache Formel: „Einer betreut und einer zahlt.“
Die Reform sollte ausgerechnet den großen Bereich dazwischen besser abbilden: den Vater, der längst nicht mehr nur jedes zweite Wochenende Umgang hat, aber eben auch noch nicht exakt die Hälfte der Betreuung übernimmt.
Umgesetzt wurde sie nicht.
Und vielleicht sollten wir uns an dieser Stelle daran erinnern, wie gesellschaftliche Veränderungen in der Vergangenheit funktioniert haben.
Die Gleichberechtigung von Frauen ist schließlich nicht dadurch entstanden, dass der Gesetzgeber geduldig gewartet hätte, bis sich traditionelle Rollenbilder von selbst erledigt hatten und man anschließend nur noch die längst gelebte gesellschaftliche Realität ins Gesetz schreiben musste.
Ein schönes Beispiel dafür ist die alte Hausfrauenehe.
Bis zur Ehe- und Familienrechtsreform von 1976/77 war sie noch das gesetzliche Leitbild. Eine verheiratete Frau durfte zwar auch gegen den Willen ihres Mannes arbeiten. Solange daraus innerhalb der Ehe kein rechtlich ausgetragener Konflikt über ihre Pflichten in Haushalt und Familie entstand, konnte sie selbstverständlich auch beruflich Karriere machen.
Interessant wurde es erst, wenn beides miteinander kollidierte.
Denn ihre Erwerbstätigkeit war nach dem damaligen § 1356 BGB nur zulässig, soweit sie mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar war.
Etwas salopp formuliert: Solange ihr Mann kein Problem damit hatte, dass wegen ihrer Karriere abends vielleicht kein Essen auf dem Tisch stand, konnte sie Karriere machen. Entstand darüber aber ein Konflikt, gab das damalige Gesetz nicht ihrer beruflichen Selbstverwirklichung den Vorrang.
Das Entscheidende daran ist der Mechanismus.
Das Gesetz sagte nicht schlicht: Du darfst nicht arbeiten.
Es sagte im Ergebnis: Du darfst arbeiten – solange du trotzdem die Pflichten erfüllst, die dir das traditionelle Rollenmodell zuweist.
Und plötzlich wirkt die Parallele zum heutigen Unterhaltsrecht gar nicht mehr so weit hergeholt.
Natürlich verbietet heute niemand einem Vater, 30 oder 40 Prozent seiner Kinder zu betreuen. Er kann Arbeitszeit reduzieren, seine Termine um die Kinder herum organisieren, sie morgens zur Schule bringen, nachmittags abholen und mehrere Tage in der Woche vollständig für ihren Alltag verantwortlich sein.
Solange er gleichzeitig genügend verdient, um seiner Barunterhaltspflicht nachzukommen, funktioniert das.
Interessant wird es wieder in dem Moment, in dem beide Rollen miteinander kollidieren.
Wenn ihm für 40 Prozent Betreuung schlicht die Zeit fehlt, weiterhin so zu arbeiten wie zuvor, und er durch die Kombination aus eigenen Betreuungskosten, geringerem Einkommen und fortbestehender Unterhaltspflicht finanziell zum Insolvenzfall wird, sagt das Unterhaltsrecht eben nicht automatisch: Dann reduzieren wir deine Erwerbsanforderungen entsprechend deiner übernommenen Betreuung.
Im Gegenteil: Gegenüber minderjährigen Kindern gilt die gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das Recht kann von einem Unterhaltspflichtigen erhebliche Anstrengungen verlangen, um den Mindestunterhalt sicherzustellen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dabei sogar ein fiktiv erzielbares Einkommen zugrunde gelegt werden.
Die Botschaft lautet damit erstaunlich ähnlich: Du darfst betreuen – solange du trotzdem weiter zahlen kannst.
Und genau darin liegt die Parallele zur alten Hausfrauenehe. In beiden Fällen wird die neue Rolle nicht einfach verboten. Sie funktioniert problemlos, solange sie nicht mit den Verpflichtungen kollidiert, die aus dem traditionellen Rollenmodell stammen.
Damals: Du darfst Karriere machen – solange du deine Rolle in Haushalt und Familie trotzdem erfüllst.
Heute: Du darfst fast gleichberechtigt betreuen – solange du deine Rolle als Unterhaltszahler trotzdem erfüllst.
Erst wenn beides gleichzeitig nicht mehr funktioniert, merkt man, welches Rollenmodell das Recht im Konfliktfall wirtschaftlich absichert.
Genau deshalb reicht es nicht, einfach auf die bestehende gesellschaftliche Arbeitsteilung zu zeigen und zu sagen, eine Reform könne man den Betroffenen derzeit wirtschaftlich nicht zumuten.
Mit dieser Logik hätte man auch in den siebziger Jahren sagen können: Wir können das gesetzliche Leitbild der Hausfrauenehe noch nicht abschaffen. Schließlich haben Millionen Ehepaare ihr gesamtes Leben darauf eingerichtet. Frauen haben beruflich zurückgesteckt, Männer ihre Erwerbsbiografien darauf aufgebaut und die wirtschaftlichen Konsequenzen einer Veränderung wären keineswegs für alle angenehm.
Der Gesetzgeber hat es trotzdem getan.
Nicht weil die gesellschaftliche Veränderung bereits abgeschlossen war, sondern weil man sie nicht dadurch erreichen konnte, dass man auf sie wartete.
Und wie langsam solche gesellschaftlichen Veränderungen selbst einem veränderten Recht folgen können, sieht man noch fast fünfzig Jahre später: Bei erwerbstätigen Müttern minderjähriger Kinder ist Teilzeit bis heute erheblich verbreiteter als bei Vätern.
Das wirft durchaus die provokante Frage auf, wie lange wir eigentlich hätten warten wollen, bis die Abschaffung des gesetzlichen Leitbildes der Hausfrauenehe gesellschaftlich vollkommen „schmerzfrei“ möglich gewesen wäre.
Genau diese Konsequenz fehlt mir heute in der Debatte über Betreuung und Unterhalt.
Natürlich muss eine Reform verhindern, dass Kinder in einem der beiden Haushalte unter das Existenzminimum fallen. Und selbstverständlich verschwinden jahrelange Einkommensunterschiede zwischen Mutter und Vater nicht in dem Augenblick, in dem beide nach einer Trennung mehr Betreuung übernehmen.
Aber irgendwann muss man sich entscheiden, welche Strukturen man eigentlich verändern möchte.
Man kann nicht auf der einen Seite beklagen, dass Männer zu wenig Care-Arbeit und Frauen zu wenig Erwerbsarbeit übernehmen, und auf der anderen Seite jede Veränderung der ökonomischen Rahmenbedingungen daran messen, ob sie für die bisherige Rollenverteilung möglichst schmerzfrei bleibt.
Sonst drehen wir uns endlos im Kreis:
Frauen arbeiten weniger, weil sie mehr betreuen. Sie sollen weiter mehr betreuen, weil sie weniger arbeiten. Männer arbeiten mehr, weil sie weniger betreuen. Und sie müssen weiter mehr arbeiten, damit sie weiterhin den größeren Teil des Unterhalts zahlen können.
Und am Ende veröffentlichen wir die nächste Statistik über Gender Pay Gap, Gender Pension Gap und Gender Care Gap und fragen uns, warum sich so wenig verändert.
Genau deshalb ist dieser fünfte Punkt für mich vielleicht der erstaunlichste der ganzen Liste.
Elf Jahre nach meinem ursprünglichen Artikel hat der Gesetzgeber das Problem erkannt, Reformmodelle entwickelt und darüber gestritten – und der grundlegende Widerspruch ist aus all diesen Reformversuchen weitgehend unbeschadet hervorgegangen.
Wir fragen Männer, warum sie nicht mehr Betreuung übernehmen.
Vielleicht sollten wir gelegentlich auch das Recht fragen, was es mit einem Vater macht, der genau das versucht.
Verwendete Links / Quellenhinweise
Wenn Trennung lebensgefährlich wird
taz: „Erzeuger und Geldmaschine“ (4. Mai 2014)
7. Eine neue Beziehung wird nicht einfacher, wenn man engagierter Vater bleibt
Wie ich schon in Punkt 6 geschrieben habe: Als Trennungsvater ist es vor allem dann nicht einfach, eine neue Beziehung aufzubauen, wenn man weiterhin engagierter Vater seiner Kinder aus der ersten Beziehung bleibt.
Die Frage „Warum lässt du sie nicht einfach bei ihrer Mutter?“ fällt schneller, als man glauben möchte.
Schwieriger sind die subtileren Varianten. Wenn die neue Partnerin die Ex kritisiert oder einem erklärt, man lasse sich aus schlechtem Gewissen manipulieren, muss man irgendwann selbst herausfinden: Sieht sie etwas, für das ich längst betriebsblind geworden bin? Oder spricht da schlicht die Eifersucht einer Frau, die feststellen muss, dass sie einen Mann kennengelernt hat, dessen bisherige Familie nicht einfach verschwunden ist?
Bei mir dauerte es nach der Trennung fast zehn Jahre, sechs längere Beziehungen und einige Affären, bis ich meine zweite Frau traf.
Und die suchte sich für den Einstieg wirklich keinen besonders günstigen Zeitpunkt aus.
Gerade als wir uns kennenlernten, zerbrach unser Wechselmodell und beide Kinder zogen zu mir. Ich war plötzlich alleinerziehend. Und zwar so alleinerziehend, dass meine Kinder zeitweise nicht einmal mehr zum Umgangswochenende zu ihrer Mutter gehen wollten.
Kurz gesagt: Eine romantische Spielwiese für eine neue Beziehung sieht anders aus.
Dating ist ohnehin kompliziert. Mit Kindern wird nichts davon einfacher. Spontane Wochenenden verschwinden. Urlaube müssen organisiert werden. Eine größere Wohnung kostet Geld. Die Ex-Partnerin bleibt zwangsläufig Bestandteil der Lebensorganisation.
Besonders interessant wird es, wenn auch die künftige Partnerin bereits Kinder mitbringt. Dann kann sich ziemlich schnell eine bemerkenswerte Asymmetrie entwickeln: Gesucht war eigentlich ein engagierter Mann, der selbstverständlich auch für ihre Kinder Verantwortung übernimmt – nur seine eigenen Kinder waren in dieser Vorstellung vom neuen Familienglück nicht unbedingt im selben Umfang vorgesehen.
Eine neue Partnerin beginnt eine Beziehung mit einem engagierten Trennungsvater eben nicht nur mit einem Mann. Sie bekommt zumindest mittelbar auch dessen Kinder, Betreuungszeiten, Vergangenheit und Konflikte dazu.
Patchwork funktioniert nur leider nicht nach dem Prinzip: „Meine Kinder werden unsere Kinder – aber deine Kinder bleiben dein Problem.“
Wenn Menschen versuchen, anderen gegen Geld zu erklären, was für ein heißer Scheiß Patchworkfamilien doch seien, beschleicht mich deshalb gelegentlich der Verdacht, dass hier auch versucht wird, suboptimale Lebensentscheidungen vor sich selbst und den eigenen Kindern nachträglich als besonders fortschrittliches Lebensmodell zu verkaufen.
Nach allem, was ich selbst erlebt und während meiner Datingzeit auch bei getrennten Müttern gesehen habe, liegt die Wahrheit vermutlich irgendwo zwischen den Extremen.
Wenn die Patchwork-Werbung auf einer nach oben offenen Problemskala eine 1 verspricht und meine eigene Erfahrung gelegentlich eher bei 12 lag, dürfte die Realität für viele irgendwo bei 5 bis 7 liegen.
Im Klartext: Immer noch anstrengend genug, dass Partnersuche ohne Kinder im Vergleich gelegentlich wie ein paradiesischer Zustand erscheint. Denn fast alles, was Dating ohnehin kompliziert macht, wird durch präsente Kinder potenziert.
Ich hatte fünf Jahre Wechselmodell hinter mir und anschließend sieben Jahre, in denen meine Kinder fast ausschließlich bei mir lebten. Als sie schließlich in einem Alter waren, in dem sie langsam ihr eigenes Leben begannen, bekam ich mit meiner zweiten Frau noch einmal ein gemeinsames Kind.
Meine Ex-Frau schaute nicht gerade begeistert darauf, wie die „Next“ und ich mit unserem gemeinsamen Kind etwas lebten, was bei ihr auch im zweiten Anlauf grandios gegen die Wand gefahren war. Und meine älteren Kinder mussten mit ansehen, was ihnen selbst durch den Auszug ihrer Mutter sechzehn Jahre zuvor verloren gegangen war: ein Familienleben, in dem zwei Erwachsene mehr am Wohlergehen des Kindes interessiert waren als an ihren eigenen Egospielchen.
Dass solche Konstellationen alte Verletzungen, Neid und Loyalitätskonflikte produzieren können, ist vermutlich noch normale zwischenmenschliche Dynamik. Problematisch wird es, wenn dann ein Familienrecht hinzutritt, das solche Konflikte eigentlich entschärfen sollte, einem aber stattdessen mit Vorurteilen begegnet, die man als betroffener Vater nur noch als sexistisch empfinden kann.
Dann kann man ziemlich ernüchtert feststellen, wie schnell fünf Jahre Wechselmodell und sieben Jahre nahezu allein getragene Verantwortung plötzlich kaum noch etwas zählen.
Und genau an diesem Punkt begann ich etwas zu verstehen, von dem ich nie gedacht hätte, dass ich es einmal verstehen würde: meinen eigenen Vater.
Bei der Trennung meiner Eltern war ich neun, fast zehn Jahre alt. Meine beiden sieben und neun Jahre älteren Brüder wurden meinem Vater zugesprochen, ich lebte anschließend bei meiner Mutter. Einige Jahre später, als meine Brüder volljährig waren, setzte mein Vater sie vor die Tür und begann mit einer neuen Frau noch einmal von vorn.
Als jüngster Sohn fand ich für seinen Rückzug lange wenig Verständnis. Umgangswochenenden gab es nie. Gerufen wurde ich im Wesentlichen dann, wenn ein billiger Babysitter gebraucht wurde. Als Kind fühlt man sich dadurch ziemlich schnell entwertet: Mein Vater hatte mich, so empfand ich es damals, einfach zu meiner Mutter abgeschoben.
Nur war die andere Seite ebenfalls kein besonders stabiles Auffangnetz. Meine Mutter war ihrerseits über längere Strecken stärker damit beschäftigt, ihre Beziehung mit dem Vater meiner Halbschwester wiederzubeleben, sodass immer wieder meine Großmutter einspringen musste.
Rückblickend ist es schon faszinierend, dass Trennungsmütter die Trennung der Familie später gerne so erzählen, als hätten die Väter diese Lebensform erfunden. In meiner Kindheit hatte jedenfalls niemand von uns Kindern beschlossen, künftig zwischen getrennten Eltern, neuen Partnern und Großeltern aufzuwachsen.
Für mich blieb damals vor allem hängen: Mein Vater hatte sich für sein neues Leben entschieden – und gegen mich. Entsprechend eindeutig war für mich seine Schurkenrolle. Ich habe siebzehn Jahre nicht mit ihm gesprochen.
Erst meine eigene Scheidung brachte mich irgendwann dazu, an dieser einfachen Geschichte zu zweifeln. Nicht weil sich rückwirkend geändert hätte, wie ich seine Entscheidung als Kind erlebt hatte. Sondern weil ich plötzlich selbst erfahren musste, wie kompliziert das Verhältnis zwischen alter Familie, neuer Partnerschaft, Kindern und Familienrecht werden kann.
Ich fand deshalb nicht plötzlich gut, was mein Vater getan hatte. Ich begann nur zu verstehen, warum er es getan hatte.
Und ich konnte irgendwann sogar verstehen, warum er ausgerechnet das Fremdgehen meiner Mutter, das ihre Ehe beendete, später als „das Beste, was mir je passiert ist“ bezeichnete. Für den Sohn, der das Auseinanderbrechen dieser Familie selbst erlebt hatte, ist ein solcher Satz schwer zu ertragen. Denn zu dem vermeintlich Besten gehörte schließlich auch, dass der eigene Vater ein neues Leben begann, in dem man selbst kaum noch vorkam.
Als erwachsener Trennungsvater sehe ich darin inzwischen noch etwas anderes: Für meinen Vater bedeutete das Ende dieser Ehe irgendwann auch die Möglichkeit eines vollständigen Neuanfangs. Er gründete mit einer anderen Frau eine neue Familie und ist mit ihr inzwischen seit gut 36 Jahren verheiratet.
Und inzwischen kann ich sogar Männer verstehen, die nach einer Trennung genau diesen radikalen Schnitt machen: die nicht mehr jahrelang um ihre alte Vaterrolle kämpfen wollen, sondern irgendwann die Segel streichen und ihre Kraft lieber in eine neue Beziehung und eine neue Familie investieren.
Ich sage nicht, dass ich diesen Weg für meine Kinder gewählt hätte. Ich habe ziemlich genau das Gegenteil getan. Aber nach fünf Jahren Wechselmodell, sieben Jahren fast ausschließlicher Betreuung und meinen eigenen Erfahrungen mit Trennung, Unterhalt und Familiengericht kann ich nicht mehr so selbstverständlich auf Männer herabsehen, die irgendwann sagen: Dann eben ohne mich.
Denn ein Neuanfang ist ohnehin schwer genug. Noch schwerer wird er, solange Konflikte aus der alten Beziehung über Umgang, Betreuung und Geld immer wieder in die neue hineinwirken können. Das Familienrecht bietet dafür genügend Spielfläche – und damit auch Möglichkeiten für einen verletzten Ex-Partner, alte Konflikte in der neuen Beziehung fortzusetzen.
Dann bekommt der vollständige Rückzug eine bittere Rationalität: Wer keine Vaterrolle mehr verteidigt, muss auch nicht mehr jahrelang darum kämpfen.
Für die Kinder kann der Preis dafür gewaltig sein. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.
Aber ebenso gewaltig kann der Preis des Bleibens werden: berufliche Nachteile, Unterhalt, Betreuungskosten, Anwälte, Gutachter und Familiengerichte – während eine neue Partnerin verständlicherweise ebenfalls einen Platz im eigenen Leben haben möchte.
Aus der moralisch so einfachen Forderung „Ein Vater kämpft um seine Kinder“ wird damit eine ziemlich komplizierte Lebensentscheidung.
Ich habe mich damals für das Kämpfen entschieden. Deshalb weiß ich aber auch, was es kosten kann.
Wenn wir verstehen wollen, warum Väter nach einer Trennung verschwinden, reicht es nicht, ihnen zu erklären, dass gute Väter nicht verschwinden – und ihnen einfach nur vorzuwerfen, sie bräuchten eben mehr Mut. Wir sollten uns auch ansehen, welche Anreize wir einem Vater geben, zu bleiben, und welchen Preis wir von ihm dafür verlangen.
Und dann wird schnell deutlich, warum die Entscheidung, irgendwann die Segel zu streichen und sich lieber auf eine neue Beziehung und vielleicht eine neue Familie zu konzentrieren, erschreckend wenig mit fehlendem Mut oder fehlendem Willen zu tun haben kann – und manchmal erschreckend viel mit schlichtem gesundem Menschenverstand.

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